Samstag, 25. Januar 2014

Das Fechtbuch eines Studenten. Transkription des Cod. Guelf. 264.23 extav. aus dem Jahr 1657. Teil 2: Dolch und Rapier

Die Handschrift Cod. 264.23 extrav. enthält drei Teile zum Fechten: die ersten beiden Teile zum Degen allein wurden nebst einer ausführlichen Einleitung zur Handschrift in einem vorangegangenen Artikel vorgestellt (vgl. Das Fechtbuch eines Studenten. Transkription des Cod. Guelf. 264.23 extrav. aus dem Jahr 1657. Teil 1: Der Degen allein). Es folgt die Transkription des letzten Teils, der den Umgang mit Rapier und Dolch behandelt.

Während die anderen beiden Texte höchstwahrscheinlich aus freier Hand entstanden, ist der dritte Text eine Teilkopie von 46 Stücken aus Hans Wilhelm Schöffer von Dietz Werk “Gründtliche vn eigentliche Beschreibung der freyen Adelichen vnd Ritterlichen Fechtkunst", Marburg 1620 [Digitalisat: Göttinger Digitalisierungszentrum]. Der unbekannte Student kopierte aus diesem Buch die Lektionen 1-12, 61-65, 76-83, 188, 115-118, 295 und 296 (diese beiden Lektionen sind bei Dietz als Lectiones des Sig. Nicoletto da Venetia verzeichnet), 195-197 und 201-209 (in dieser Reihenfolge) und nummerierte sie neu von 1-46. Nur für die Lektionen 33 und 46 des Manuskripts ist der Ursprung unbekannt.
Während seiner Abschriften veränderte der Schüler den Text jedoch geringfügig. So benutzt er für einige Worte eine eigene Schreibweise und setzte Kommas, wo im Druck Schrägstriche gesetzt sind. Außerdem fehlen im Manuskript bei allen kopierten Lektionen die Illustrationen aus dem Original. Die Verweise auf die Bilder im Originaltext sind deshalb ebenfalls nicht in die Abschrift übernommen worden.

Exkurs: Neubetrachtungen zur Identität des Fechtmeisters „Hans Wilhelm“

Auf Seite 5 des Cod. erwähnt der anonyme Autor den Namen „Hans Wilhelm“ als seinen Fechtlehrer. Im ersten Artikel wurde darüber spekuliert, dass es sich hierbei im Hans Schöffer Wilhelm von Dietz handeln müsse, da dieser nach den Aussagen von Hynitzsch in Sorö gelehrt hatte. Claus Sörsensen fand kurze Zeit nach erscheinen des ersten Artikels aus Universitätsakten heraus, dass es während des Bestehens der ersten Ritteraakdemie im Zeitraum 1623 bis 1665 nicht nur einen, sondern drei Fechtmeister in Sorö gab: Hans Wilhelm (angestellt von um 1626 bis 1636), Toussaint de Beaufort (angestellt um 1636) und Hans Wilhem Eller (angestellt 1642 bis 1665). Der erste Hans Wilhelm war, glaubt man den Aussagen von Hynitzsch, Hans Wilhelm Schöffer von Dietz, der aus Marburg als Fechtmeister kam. Toussaint de Beaufort stammte aus Frankreich. Hans Wilhem Eller wurde vom Dänenkönig aus Straßburg nach Sorö geholt. (1)

Damit ist nicht mehr sicher, dass es sich bei dem angegebenen “Hans Wilhelm” eindeutig um Hans Wilhelm Schöffer von Dietz handelt. Aus den neuen Informationen lassen sich neue Hypothesen zur Entstehungsgeschichte der Handschrift und zur Identität des “Hans Wilhelm” aufbauen:

  1. ) Der auf der Titelseite erwähnte Hans Wilhelm ist Hans Wilhelm Eller, der zwischen 1646 und dem Ende der Akademie 1665 den Fechtunterrricht auf der Akademie gab. Eller stammte aus Straßburg, wo er vielleicht bei dem Fabris-Schüler Hans Wulff von Mulßheim Fechtunterricht erhalten haben könnte. (2) Hans Wilhelm Eller könnte einer von seinen Schülern gewesen sein. Bei diesem Eller lernte der unbekannte Autor der Handschrift Cod. Guelf. 264.23 um 1657 das Fechten und machte sich Notizen zu generellen Fechtregeln und dem Degen allein. Für den Text zu Rapier und Dolch könnte der Autor Zugang zu einer von Dietz’ Abhandlungen gehabt haben, die noch aus dessen Zeiten in der Schulbibliothek lag. Aus dieser kopierte er einige Lektionen zu Rapier und Dolch. Möglicherweise wurde das Buch auch noch von dem neuen Fechtmeister Hans Wilhelm Eller verwendet. 
  2. ) Der unbekannte Schüler lernte unter Hans Wilhelm Schöffer von Dietz zwischen 1626 und 1636 und schrieb währenddessen seine Notizen nieder. Aber erst 1657 ließ er alle Seiten zusammenbinden, zwei Titelblätter hinzufügen und es mit dem Datum Ao. 1657 versehen.
  3. ) Dass Hans Wilhelm Schöffer von Dietz (seit 1636 im Ruhestand) auch nach seiner Pensionierung noch Lektionen auf dem Fechtboden gab, die der unbekannte Schüler aufschrieb, kann nur bis 1646 vermutet werden. Denn spätestens 1646 ist Schöffer verstorben (3).

Der Text

Vorwort zur Bearbeitung des Textes: Es gelten die gleichen Regeln wie bei Teil 1.
  • Die Wiedergabe des Textes erfolgte buchstaben- und zeichengetreu.
  • Groß- und Kleinschreibung wurden vereinheitlicht. Nur Überschriften, Satzanfänge (nach einem Satzzeichen oder Beginn eines neuen Abschnitts) und Eigennamen (wo sie auch im Original groß) wurden groß geschrieben.
  • Zeichen zur Unterscheidung von Buchstaben (z.B. 'u' mit Strich oder 'y' mit Doppelpunkt) wurden nicht abgebildet.
  • Die verschiedenen Formen eines Buchstaben (z.B. bei 's') wurden nicht unterschieden.
  • Fehler, wie z.B. Wortdoppelungen, wurden übernommen.
  • Nachträglich eingefügte, durchgestrichene und überschrieben Worte wurden mit <> kenntlich gemacht.

[Seite 61]

Folgen Etliche Lectiones mit Dolch vnd Rapier

1. Die erste Lection in dolch vnd Rapier fechten

Biete einem deinen halben leib vnd deine rechte seitte wende vor, wan du dich nun also gelagert hast vnd vermeinst daß du in der mensur seist so trette mit deinem rechten fueß vnd gerad auff ihn hinein vnd stoeße mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu, wan der stoeß geschehen so trette mit deinem fueß wiederümb zurück vnd deine klinge innerhalb vber seiner klinge in dem du zurück trittest so ist seine klinge stringiret so bald er alßdan wiederümb vnter deiner klingen durch caviren wirdt, so habe wohl in achtung auff daß tempo in dehm er durchgehett du mit der tertia außerhalb vber der halben stärcke seiner klingen hin ein stoeßest nach seiner rechten brust zu, wan der stoeß geschehen, so trette mit deinem rechten fueß wiederümb zurück vnd zieh deine klinge außerhalb vber die seine, so ist seine klinge abermahl stringirt, sobaldt er alßdan vnter deiner klingen durch caviren wirdt, so habe wohl in achtung auff daß tempo in dem er durch gehet, du geschwindt mit der quart innerhalb nach seiner rechten brust zustoeßest.

[Seite 62]

2. Ein ander Stück

Lager dich abermahlß also in deine Guardiam, vnd mit deiner klingen gehe ihm innerhalb seiner klingen, wan du alßdan vermeinst daß du in der mensur seyst, so stoeße recht tiefh mit der quarta innerhalb nach deines wiederparths rechte brust zu, so bald der stoeß geschehen so trette mit deinem rechten fuß wiederümb zurück vnd ziehe deiner klinge, innerhalb vber seine klinge, so ist seine klinge stringiret, vnd gebe ihm ein wenig die blöß außerhalb vber deinem rechten arm, so balde er vnder deiner klingen durch caviren wirdt, vnd will dir mit der tertia außerhalb vber deinen rechten arm hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seiten zu hinweg vnd stoeße mit der Riversa außerhalb vber seinem rechten arm hinein nach seiner rechten brust zu, mitt einem zutritt des rechten fueßes.

3. Stoeß abermahlß recht tieff mitt der quarta nach deines wiederparts rechten brust zu, wan der stoeß geschehen, so trette mitt deinem rechten fueßwiederümb zurück, vnd fahle mitt deiner klingen innerhalb auff seine klinge, widerümb stringire so bald er alß dan vnter deiner klingen durch caviren wirdt, so falle ihm mitt deiner klingen außerhalb auff seine klinge, so ist seine klinge gedempfhet du must aber mit deinem rechten fueß ein wenig auff ihn hinein tretten, in dehm du mit deiner klingen ihm außerhalb auff die seine fallest.

[Seite 63]

Geschwinde trette alßdan mit deinem linken fueß außerhalb auff ihn hinein, vnd falle mit deinem dolch auch außerhalb auff seine klinge vnd wan du mit deinem dolch auff <die folgenden Worte sind unleserlich durchgestrichen, eventuell 'außerhalb auch') seiner klingen bist <die folgenden Worte sind unleserlich durchgestrichen, eventuell 'wan du auff seines dolch'; beide durchgestrichenen Satzteile scheinen  Fehler zu sein, die durch das durchstreichen unleserlich gemacht werden sollten> so senke deinen oberleib ein wenig hinter sich, damit er dich mit seinem dolch nicht erwischen kan vnd stoeße mit der Secunda nach seinem oberleib zue.

4. Folget nun wie du die contra tempo stoeßen solst.

Lege dich in deiner Guardiam, so baldt er dir alßdan innerhalb in die blöß stoeßen wirdt, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner rechten seiten zu hinweg, vnd stoeße mit der Secunda contra tempo zugleich mit ihm nach seinem oberleib zu mit einem zutritt deß rechten fueßes pariren mit deinem dolch, tretten vnd stoeßen muß alß in einem tempo mit einander geschehen.

5. Da er dir aber finte innerhalb bey deinem dolch machte, vnd wolte hernacher geschwind außerhalb vber deinem dolch hinein stoeßen, so habe wohl in achtung in dem er außerhalb vber deinem dolch finten stoeßet, du seinen stoeß mit deinem dolch, oben nach nach deiner linken seiten zu außparirest, vnd stoeße mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu.

[Seite 64]

6. Folget nun wie du die Finda machen sollst

Lieget einer mit seinem dolch wohl von sich außgestrecket, so gehe ihm mit deiner spitzen forn vnter seinen dolch, batier alsdan mit deiner rechten fueß wan du vermeinest daß du in der mensur seyst, vnd mache ihm eine finte innerhalb hart vnter seinem dolch hinein, so bald er dir daselbsten die finda mit seinem dolch, vnten nach seiner linken seitten zu außnehmen will, so cavire fein eng vnter seinem dolch durch, vnd stoeße mit der Secunda außerhalb vber seinem dolch hinein nach seiner rechten brust zu mit einem zutrit des rechten fueßes, vnd mit deinem dolch parire ihm seine klinge, in dehm er stöeßet, vnten nach deiner rechten seiten zu hinweg.

7. Folget nun wie du einem die Finda außerhalb vber seinem dolch hinein machen solst.

Lieget einer mit seinem dolch wohl von sich außgestreckt, so gehe ihm mitt deines rapiers spitze fornen vnter seinem dolch wan du alßdan vermeinest daß du in der mensur seyst so batire mit deinem rechten fueß vnd mache ihm eine finda mit der secunda außerhalb vber seinem dolch

[Seite 65]

so balde er dir da selbsten die finda mit seinem dolch oben nach seiner linken seitten zu außnehmen will so cavir geschwindt vnter seinem dolch hinein, vnd stoeße mit der quarta außerhalb vnter seinem dolch hinein nach seiner linken Brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßes, wan der stoeß geschehen so falle mit deiner klingen ihm innerhalb auff seine klinge, vnd mit deinem rechten fueß trette zugleich damit zurück so verhindertu ihm seinen nachstoeß, vnd stringirest ihm zugleich seine klinge damit, so bald er alßdan vnter deiner klinge durch caviren wirdt dir außerhalb vber deinem rechten arm hinein zu stoeßen vermeinet so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seiten zu hinweg, vnd stoeße alßdan mit der Riversa außerhalb vber seinem rechten arm hinein, mit einem zutritt des rechten fueßes, dieses mercke vor eine gemeine regel wan du einem vnter seinem dolch od: zwischen seinem rapier vnd dolch hinein stoeßest daß sobaldt der stoeß geschehen du allezeit mit deiner klingen innerhalb auff seine klinge fallest damit du ihm seinen nachstoeß verhinderst.

8. Folgen nun wie du die duppelten Finten machen solst.

Lieget einer mit außgestrecktem dolch vor dir, so gehe ihm außerhalb mit deines rapiers spitze forn vnter seinem dolch, wan du alßdan vermeinest daß du in der mensur seist, so batiere mit deinem rechten fuoß, vnd mache ihm eine finte mit der tertia recht grad vnter seinem dolch hinein

[Seite 66]

so baldt er daselbsten mit seinem dolch vnter nach seiner linken seitten zu außnehmen will so cavire fein eng vnter seinem dolch durch vnd mach ihm eine finte außerhalb vber seinem dolch hinein, vnd mit deinem rechten fueß batier auch darmit wirdt er sich daselbsten mit seinem dolch oben nach seiner linken seiten zu verfahren, so stoeße geschwind mit der quarta außerhalb vnter seinem dolch hinein! Diese verführung kanstu treiben so offt du wilst, wan der stoeß geschehen, so falle mit deiner klingen wiederümb innerhalb auff seine klinge, vnd gebrauche die arbeit wan er wan er durchgehet, wie oben gemelt.

9. Auff ein ander ahrt wie du die duppelten finten machen solst.

Lieget einer mit langer klingen vor dir so gehe ihm mit deiner spitzen forn vnter seinen dolch, vnd deinen rechten arm halte in der verkürtzung batiere alßdan mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine finte mit der secunda außerhalb vber seinem dolch hinein, wirdt er dir daselbsten mit seinem dolch oben nach seiner linken seitten zu ausnehmen wollen, so cavire geschwind vnter seinem dolch durch, vnd mache ihm eine finte mit der quarta vnter seinem dolch hinein wirdt er dir daselbsten mit seinem dolch auch vnten nach seiner linken seitten zu, außpariren, so stoeße geschwind mit der secunda außerhalb seinem dolch

[Seite 67]

hinein mit einem zutrit des rechten fueßes, vnd mit deinem dolch parire seine kling vnten nach seiner rechten seiten zu hinweg.

10. Folget nuhn wie du die Finten von vnten auff machen solst.

Lieget einer mit seinem dolch wohl von sich außgestreckett so mache die contra Postür alßo, wan du alßdan vermeinest daß du in der mensur seyst, vnd er dir die blöse außerhalb vber seinem dolch gibt (du must aber mit deinem Leib außerhalb nach seinem dolch gehen) so batiere mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine Finte von vnten auff außerhalb seines dolches, so bald er dir daselbsten mit seinem dolch oben nach seiner Linken seitten zu aussnehmen will, so hebe deine klinge oben vber seinern dolch hinvber so wirdt er sich mit seinem dolch oben nach seiner linken seitten zu verfahren, stoeße alßdan mit der quarta zwischen seinen rapier vnd dolch hinein nach seiner rechten Brust zu.

[Seite 68]

11. Auff ein andere ahrt

Lieget einer in der quarti, so lasse deine spitze wiederümb vntersich sincken vnd leger dich in der quartia wan du alßdan vermeinest, daß du in der mensur seyst, so batire mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine finte von vnten auff innerhalb nach seinem gesicht zu wirdt er dir diese finte mit seinem dolch oben nach seiner rechten seite zu außparieren vnd stoeßet dir geschwindt innerhalb nach, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg vnd hebe alßdan deine klinge vber seinen dolch hinvber vnd stoeße mit der secunda oben vber seinen dolch hinein nach seiner linken brust zu mit einem zutritt deines rechten fueßes.

12. Du kanst auch wohl wan du also die finte von vnten auff machest nach seinem gesicht zu, er mit seinem dolch nich außnehmen wolte, so laße deines Rapiers spitze, geschwind wiederümb vnter sich sincken, vnd stoeße mit der quarta innerhalb nach ßeiner rechten Brust zu.

[Seite 69]

13. Ein ander stück wie du einem außerhalb vber seinen dolch hinein stoeßen solst.

Giebt dir einer die blöeße ein wenig außerhal vber seinem dolch so gehe mit deiner klinge außerhalb seiner <korrigiert von: seines> <durchgestrichen: dolch> klinge, wan du alßdan vermeinest, daß du in der mensur seyst, so batiere mit deinem rechten fueß vnd mache ihm eine finte außerhalb vnter seinen dolch hinein, nach seinem inwendigen leib zue wirdt er sich daselbsten mit seinem dolch nach deiner klinge verfahren so cavire mit deiner klinge vnter seinem dolch durch vnd stoeße mit der secunda außerhalb vber seinem dolch hinein.

14. Auff ein ander arth

Gehe abermahlß mit deiner klinge außerhalb seiner klinge, wie oben gemelt, wan du alßdan vermeinest, daß du in der mensur seyst so batiere mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine finte außerhalb vnter seiner klinge hinein, nach seinem inwendigen Leib zu, wirdt er sich daselbsten mit seiner klinge nach seiner linken seitten zu verfahren, so cavire geschwindt wiederümb von deiner rechten nach deiner linken, vnter seiner klinge durch, vnd stoeße mit der tertia außerhalb vber der halben stärcke seiner klinge hinein nach seiner rechten brust zu.

[Seite 70]

15. Auff ein ander ahrt.

Gehe abermahlß mit deiner klingen außerhalb seiner klingen wie oben gemelt, wan du alßdan vermeinest daß du in der mensur seyst so batiere mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine finte außerhalb vnter seiner klingen hinein, wirdt er alßdan mit seinem dolch nicht pariren wollen, so passire geschwindt forth, vnd mit deinem dolch parire ihm seine klingen oben nach deiner rechten seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der Secunda außerhalb vnter seinen klingen hinein.

16. Auff ein ander ahrt/.

Gehe abermahlß mit deiner klingen außerhalb seiner klingen wie oben gemelt, geschwindt batiere alßdan mit deinem rechten fueß vnd mache ihm eine finte außerhalb vnter seiner klingen hinein, wirdt er sich alßdan mit seiner klingen nach seiner linken seiten zu verfahren, so cavire geschwint vnter seiner klingen durch, vnd stoeß mit der tertia außerhalb vber seinem rechten arm hinein, wirdt er sich daselbsten mit seiner klingn rechter seitten zu verfahren, so passire geschwindt forth, vnd stoeße mit der secunda außerhalb vnter seiner klingen hinein nach seiner seiten oder brust zu.

[Seite 71]

17. Auff ein ander ahrt.

Gehe ihm abermahlß mit deiner klingen außerhalb seiner klingen geschwindt batire alßdan mit deinem rechten fueß, vnd mache ihm eine finte außerhalb vnter seiner klingen hinein, wirdt er sich daselbsten mit seiner klingen nach seiner linken seitten zu verfahren, so cavire geschwind wiederümb vnter seiner klingen durch, vnd mache ihm eine finte außerhalb nach seinem rechten rechten arm zu, wirdt er dir dieselbe finte mit seinem dolch oben nach seiner rechten seitten zu außnehmen wollen, so hebe geschwindt deiner klingen oben eben über seinem dolch hinvber, so wird er mit seinem dolch fehl greiffen vnd stoeß mit der secunda contra tempo zu gleich mit ihm vber seinen dolch hinein, mit einem zutrit des rechten fueßes vnd mit deinem dolch parire ihm seine klinge vnten nach deiner rechten seiten zu hinweg.

18. Ein ander stück.

Leger dich mit deinem dolch vnd Rapier also vnd strecke deinen dolch wohl von dir auß, vnd mit deinem Rapier etwaß kurtz, so baldt er vnter deinem dolch hinein stoeßen wirdt, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner linken seiten zu hinweg, vnd stoeße hernacher wan du pariret hast, mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßes.

[Seite 72]

19. Auff ein ander ahrt.

Liegestu mit deinem dolch wohl von dir außgestrecket, vnd er dir vnter deinem dolch hinein stoeße, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner linken seitten zu hinweg, vnd mit deinem rechten fueß bleibe still stehen, vnd stoeße ihm nicht nach, so baldt er alßdan wiederümb vnter deinem dolch durch caviren wirdt, vnd will dir mit der secunda außerhalb vber deinem dolch hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner linken seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der quarta zugleich mit ihm innerhalb seiner rechten Brust zu mit einem zutritt des rechten fueßes.

20. Liegestu abermahls mit deinem dolch wohl von dir außgestreckt, vnd er dir außerhalb vber deinem dolch hinein stoeßett so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner linken seiten zu hinweg vnd stoeße fast zugleich mit ihm mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu.

21. Stoeßet er dir abermahl außerhalb vber deinem dolch hinein so parire ihm seinen stoeß wiederümb mit deinem dolch oben nach deiner linken seiten zu hinweg, vnd in dehm du parirest so stehe mit deinem rechten fues still, vnd stoeße ihm nicht nach, wirdt er alßdan geschwindt wiederümb vnter deinem dolch durch caviren, vnd will dir unter deinem dolch hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner linken

[Seite 73]

seitten zu hinweg, vnd stoeße alßdan mitt der quarta Innerhalb nach seiner rechten brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßes.

22. Auff ein ander ahrt.

Liegestu abermahlß also mit deinem dolch von dir ausgestrecket vnd dir einer eine finte vnter deinem dolch od: außerhalb vber deinem dolch hinein machen wolte, so habe wohl in achtung, in dem er batiert, vnd dir die finte machet du geschwindt die quarta zugleich mit ihm stößest, innerhalb nach seiner rechten brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßes.

23. Auff ein ander ahrt.

Liegestu abermahlß also mit deinem dolch wohl von dir außgestrecket vnd dir eine finte vnter deinem dolch hinein machte, so pavire ihm die finte nicht mit deinem dolche, sondern parire ihm die finte fein gemach mit deiner klingn, wirdt er alßdan geschwindt in dehm du mit deiner klinge parirest vnter deiner klinge durch caviren, vnd wolte dir außerhalb vber deiner klingen nach deiner rechten brust zu stoeßen so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seiten zu hinweg, vnd stoeße mit der Riuersa außerhalb nach nach seiner rechten brust zu.

[Seite 74]

24. Du kanst auch wohl, so du wilst wan du ihm seine finte mit deiner klingen parirest, er dir alßdan vnter deiner klingen durch cavirte, vnd stieße, dir außerhalb vber deiner klingen hinen, so so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner rechten seiten zu hinweg vnd stoeße mit der secunda contra tempo zugleich mit ihm nach seinem oberleib zu.

25. Auff ein ander ahrt.

Liegestu abermahlß mit deinem dolch wohl von dir außgestrecket vnd dir einer die finte außerhalb vber deinem dolch hinein machte, so parire ihm die finte nicht mit deinem dolch sondern parire ihm die finte mit
deiner klingen, so bald er alßdann vnter deiner k. d. caviren wirdt vnd will dir außerhalb nach deiner (4) rechten seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der Riuersa außerhalb nach seiner rechten brust zue.

[Seite 75]

26. Ein ander stück.

Liegestu in der ersten guardi vnd dein wiederpart alßdan in der prima auff dich hinein eilet, vnd will dir deine klingen mit seinem dolch vnten nach seiner rechten seitten zu außpariren vnd wolte dir alßdan mit der secunda außerhalb vber deinem dolch hinein stoeßen, so habe wohl in achtung in dehm er mit seiner klingen von seiner linken nach seiner rechten, vnter deiner klingen, vnter deinem dolch durch caviret, vnd will dir außerhalb vber deinem dolch hinein stoeßen, so trette geschwindt mit deinem rechten fuß zurück, also daß dein lincker fuß vor komme, vnd mache ihm eine ligation mit deiner klingen eyle dan geschwindt auff ihn hinein, vnd mit deinem dolch bleibe ihm außerhalb vber seiner klingen, stoeße alßdan geschwindt vnter seiner klingen hinein nach seiner rechten seitten zu, od: aber stoeße mit der secunda oben vber seinem rechten arm hinein, wo du die beste blöeße sehen wirst.

27. Folget nuhn wie du einem außerhalb nach seinem rechten schenkel zu howen solst, vndt hernacher den stoeß darein gebrauchen.

Mache einem eine finte mit der 4ta außerhalb seiner klingen wohl nach seinem rechten auge zu, mit einem zutrit des rechten fueßes so bald er dir daselbsten mit seiner klingen oben nach seiner rechten seiten zu aussnehmen will so trette mit deinem rechten fueß wiederümb zurück, vnd haue ihm außerhalb nach seiner rechten schenckel, wan du den hau vollbracht hast, so bleibe mit deiner klinge bey deiner rechtn seitten auff der erden liegen, so baldt er dir alßdan oben in die

[Seite 76.]

bloß stoeßen wirdt, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der secunda außerhalb vnter seiner klingen hinein.

28. Du kanst auch wohl, wan du ihm außerhalb nach seinem rechten schenkel gehauen hast, er dir alßdan geschwindt oben in die blöß stieße ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seitten zu hinweg parrien, vnd mit der riversa außerhalb vber seinem rechten arm hinein stoeßen mit einem zutritt des rechten fueßes.

29. Auff ein ander ahrt.

Du kanst auch wohl wan du also außerhalb nach seinem rechten schenkel gehauen hast, er dir alßdan geschwindt oben in die blöeße stieße, ihm seinen stoeß mit deinem dolch, vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg pariren vnd stoeße mit der secunda contra tempo zu gleichfalls mit ihm nach seinem oberleib zu mit einem zutritt des rechten fueßes.

30. Auff ein ander ahrt.

Mache ihm abermahlß die finte mit 4ta außerhalb nach seinem rechten auge zu mit einem zutritt des rechten fueßes, vnd in dehm du die finte außerhalb machest, so sehe daß du mit deinem dolch ihm innerhalb an seiner klingen kommest, vnd parire ihm die selbige mit deinem dolch oben nach deiner linken seitten zu hinweg, ge-

[Seite 77]

schwindt haue alßdan außerhalb nach seinem rechten schenkel, wan du den hau außerhalb nach seinem rechten schenkel volnbracht hast, so stoeße geschwindt wiederümb mit der 4ta innerhalb nach seiner rechten brust zu, vnd mit deinem dolch bleibe ihm innerhalb an seiner klingen.

31. Ein ander stück.

Leger dich mit deinem rapier in die mitler tertiam vnd mit deinem dolch läger dich hinden vber die stärcke deiner klingen, vnd entblöeße dich damit außerhalb vber deinem linken arm, so bald er der alßdan außerhalb vber deinem dolch hinein stoßen wirdt, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner linken seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der 4ta innerhalb nach seiner rechten brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßeß.

32. Da er dir aber die finte außerhalb vber deinem dolch hinein möchte vnd thete alß wolte er oben stoeßen, vnd stieße hernacher geschwindt vnter deinem dolch hinein, so parir ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner linken seitten hinweg vnd stoeße mit der 4ta vnd mit einem zutritt des rechten fueßes innerhalb nach seiner rechten brust zu.

[Seite 78.]

33. Ein ander stück.

Lieget einer mit gerader klinge vor dir vnd giebt dir die blöße an seinem inwendigen leib, so stringiere ihm seine klinge innerhalb, wirdt er alß dan mit seiner klingen still liegen bleiben vnd nicht auff dich arbeiten will, so stoeße mit der 4ta innerhalb nach seiner rechten brust zu, wirdt er dir denselbn stoeß mit seinem dolch oben nach seiner rechten seitten zu äußpariren wölln vnd stoeße dir außerhalb nach vnter deiner klingen hinein, so trete geschwindt wiederümb zurück in dehm er nach stöeßet, vnd mache ihm eine ligation mit deiner klingen, stoeße mit der secunda contra tempo zugleich mit ihm außerhalb vber seiner klingen hinein nach seiner rechten brust zu mit einem zutrit des rechten fueßes.

34. Ein ander stück.

Lieget einer in der quartia, so gehe ihm mit deiner klingen Innerhalb seiner klingen, vnd stoeße mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu, wirdt er dir alßdan deinem stoeß mit seinem dolch oben nach seiner rechten seitten zu außnehmen, vnd dir geschwindt mit der riversa außerhalb vber deinem rechten arm hinein stoeßen wolte, so habe wohl in achtung in dehm er stoeßet du mit deinem rechten fueß geschwindt zurück trettest, vnd parire ihm seinen stoeß mit deiner klingen, also daß du mit deiner klingen außerhalb seiner klingen kommst so baldt er alßdan von seiner linken, nach seiner rechten, vnter deiner klingen durch

[Seite 79]

caviret, vnd wolte innerhalb auff dich hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seitten zu hinweg vnd stoeße mit der secunda vnd mit einem zutritt des rechten fueßes außerhalb vnter seiner klingen hinein nach seiner rechten brust zu.

35. Da er aber vnter deiner klingen durch cavirete vnd stieße dir nach deiner vnterleib zu, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg vnd stoeß mitt der secunda contra tempo zugleich mit ihm nach seinem oberleib zu.

36. Du kanst auch wohl wan du mit der <Abschreibfehler: statt 'mit der' heißt es bei Ditez 'ihm die'> riversa also mit deiner klingen pariret hast, vnd er vnter deiner klingen duchginge, vnd wolle innerhalb auff dich hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deiner klingen ohn verhohft stoeße alßdan mit der 4ta innerhalb nach seiner rechten brust zu mit einem zutritt des rechten fueßes.

[Seite 80.]

37. Ein ander stück.

Leger dich also strecke deiner klinge in gerader kinien vnter sich auß vnd biete ihm deine rechte seitte, vnd deines Rapiers spitze laße kaum einer spannen hoch von der erden stehen, vnd deinem dolch halte von dir, sobaldt er dir alßdan innerhalb in der blöß stoeßen wirdt so parirre ihm seinen stoeß nicht mit deinem dolch sondern stoeße die 4te contra tempo zugleich mit ihm nach seiner rechten brust zu.

38. Du kanst auch wan er dich nach deinem einwendigen leib zu stoeßet ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg pariren, vnd mit der secunda contra tempo zugleich mit ihm stöeßen nach seinem oberleib zu mit einem zutrit des rechten fueßes.

39. Du kanst auchwohl wan er innerhalb auff dich hinein stoeßet, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch oben nach deiner rechten seitten zu hinweg, vnd stoeße mit der riversa außerhalb vber seinem rechten arm hinein nach seiner rechten Brust zu, mit einem zutritt des rechten fueßes.

40. Auff ein ander ahrt.

Wan er also jnnerhalb auff dich hinein stoeßet, vnd du in obgemelter quarta liegest, so habe wohl in achtung in dehm er stöeßet du geschwindt mit deiner klingen vnter seinem stoeß durch caviret

[Seite 81]

also daß du mit deiner klingen außerhalb seiner klingen kommest geschwindt passire alßdan forth vnd stoeße mit der secunda außerhalb vnter seiner klingen hinein nach seiner rechten brust zu vnd mit deinem dolch parire ihm seine klinge oben nach deiner rechten seiten zu hinweg.

41. Auff ein ander ahrt.

Wan du also deiner klingen vnter sich sincken lest vnd er dir alßdan deine klinge innerhalb stringiren wolte so habe wohl in achtung in dehm er dich stringiret, du geschwindt vnter seiner klingen durch caviretest vnd stoeße mit der tertia außerhalb vber der halben stärcke s. k: hinein, nach seiner rechten Brust zu.

42. Auff ein ander ahrt

Wan er dich deiner klingen innerhalb stringiret, so cavire geschwindt vnter seiner klingen durch, vnd mache ihm eine finte mit der tertia außerhalb vber der halben stärcke seiner klingen hinein, wirdt er dir dieselbe finte mit seinem dolch vnten nach seiner linken seitten zu außpariren wollen, so cavire geschwindt vnter seinem dolch durch, vnd stoeße mit der secunda außerhalb vber seinen dolch hinein, vnd mit deinem dolch parire ihm seiner klingen vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg.

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43. Du kanst auch wohl wan er dir deine klinge also innerhalb stringiren wolte, geschwindt vnter seiner klingen durch caviren, vnd ihm die finte außerhalb nach seinem rechten augue zu machen wan er dir alßdan die selbige finte mit seinem dolch oben nach seiner rechten seitten zu außnehmen will, so hebe deine kling geschwindt oben vber seinen dolch hinüber vnd stoeße mit der secunda oben vber seinen dolch hinein, vnd mit deinem dolch parire ihm seiner klinge vnten nach deiner rechten seitten zu hinweg.

44. Da er aber indehm du ihm die finte außerhalb nach seinem rechten auge zu machest, sich mit seiner klingen nach seiner rechten seitten zu verfahren, vnd wolte dir die finte mit seiner klingen pariren so passire geschwindt außerhalb seiner klingen auff ihn hinein, vnd vnd stoeße mit der Secunda außerhalb vnter seiner klingen hinein, vnd mitt deinem dolch parire ihm seiner klingen oben nach deiner rechten seitten zu hinweg.

45. Stelle dich also, deinen dolch strecke wohl von dir auß, vnd deinen rapier halte vnter sich, alß daß die spitze fast auff die erde komme, sobaldt er alßdan vnter deinem dolch hinein stoeßen wirdt so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch, aussen nach deiner linken

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seitten zu hinweg, vnd stoeße mitt der quarta fort contra tempo zugleich mit ihm innerhalb seiner rechten Brust zu, mitt einem zutritt des rechten fueßes.

46. Ein ander stück.

Leger dich wohl mitt deinem dolch von dir außgestreckt wirdt alßdan dein wiederpart dir vnter deinem dolch hinein stoeßen, so parire ihm seinen stoeß mit deinem dolch vnten nach deiner linken seitten zu hinweg, wird er alßdan vnter deinem dolch durch caviren, vnd will dir mitt der secunda vber deinem dolch hinein stoeßen, so parire seinen stoeß nicht mit deinem dolch, sondern parire ihm seinen stoeß mit deiner klingen oben nach deiner linken seitten zu hinweg, geschwindt gehe mit deinem dolch alßdan wieder vber sich so wirstu mitt deinem dolch innerhalb seiner klingen kommen, parire ihm daselbsten seine klinge mit deinem dolch oben nach deiner linken seitten zu hinweg stoeße deßvan geschwindt mit der quarta innerhalb nach seiner rechten brust zu mit einem zutritt des rechten fueßeß.

Anmerkungen:

(1) Vielen Dank an Claus Sørensen für seine Hinweise zu den Fechtmeistern und der Geschichte von Sorø. Siehe außerdem auch: Eller, Søren Hertel: Den første ELLER i Danmark, abergerufen am 30.12.2013.
(2) Hynitzsch, Joachim Joachim: Scienza E Pratica D'Arme = Herrn Salvator Fabris Obristen des RitterOrdens der sieben Herzten verteutschte Italiansche FechtKunst / Di Salvatore Fabris, Capo Dell'Ordine Dei Sette Cuori.  Hynitzsch, Halberstadt und Vogt, Leipzig 1677 und 1713, Vorwort.
(3) Siehe: Den Ridderlige oc Adelige Fecht-Konstis grundelige oc Methodiske Beskriffuelse, Martzan 1646, Vorwort
(4) Der Autor des Manuskripts hat hier die Worte "brust zustossen / so parire ihm seinen stoß mit deinem Dolch / oben nach deiner rechten" vergessen, als er die Lektion 83 von Dietz kopierte.

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