Dienstag, 23. Februar 2016

Der Fechtmeister in Christian Wilhelm Kindlebens "Studenten-Lexicon" (1781)

von Jan Schäfer

Das Studenten-Lexicon: Aus den hinterlassenen Papieren eines unglücklichen Philosophen Florido genannt [Digitalisat] ist ein Werk von Christian Wilhelm Kindleben aus dem Jahr 1781 über das Studentenleben in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Kapitel 9 enthält einen Text über die  Universitäts-Exerzitienmeister.

Der Text:
[Seite 280]

Neuntes Kapitel.
Von den Sprach= und Fechtmeistern.

§.1. Alle diejenigen Lehrer, welche in fremden Sprachen, im Fechten, Reiten und andern körperlichen Uebungen Unterricht geben, sollen bey der Universität immatrikuliert, und wenn sie sich dessen weigern, nicht geduldet werden.

§.2. Sie sollen sich durch Versprechen an Eides Statt verbindlich machen, daß sie die Studenten nicht durch Ueberredung, als wenn die Uebung des Reitens, Fechtens ec. vorzüglicher, als die Wissenschaften wären, vom Studiren abhalten, und ihnen weder durch sich noch durch die Jhrigen zu öffentlichen Ausschweifungen Vorschub thun wollen.

[Seite 281] §.3. Die Fechtmeister sollen sich in Acht nehmen, daß sich ihre Schüler unter einander keinen Schaden zufügen, und daß sie sich auf dem Fechtboden gesittet und anständig verhalten, sich auch unter einander nicht schimpfen und beleidigen mögen.

§.4. Der Fechtmeister soll, wenn er merckt, daß unter den Studenten Streitigkeiten entstehen, die in Schläge oder gar in Duelle ausbrechen könnten, solche aufs möglichste beyzulegen suchen, und wenn ihm die Aussöhnung nicht gelinget, sogleich dem Prorektor davon Anzeige thun, damit dieser grosseren Unruhen vorbeuge.

§.5. In allen übrigen auf dieser Akademie gewöhnlichen Leibesübungen soll Maße gehalten werden, damit die Zeit, welche zu den höheren Wissenschaften und Studien erfordert wird, nicht darüber versäumt werde. –