Mittwoch, 10. September 2014

Der geöffnete Fechtboden: "Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht-Kunst gegeben" (1706)

von Jan Schäfer

Der "Geoeffnete Fecht=Boden" ist ein 56 Seiten umfassendes Fechtbuch mit 10 Illustrationen, auf denen Figurenpaare auf einem angedeuteten Fechtboden in zeitgenössischer Kleidung miteinander fechten. Die Rappiere sind durch einen Knopf stichsicher gemacht. Der "Fecht=Boden" ist ein Teilwerk des "Geoeffneten Ritterplatzes“, einem Nachschlagewerk, das in Klein-Oktavformat (15,2 cm) das adelige Gebrauchswissen um 1700 präsentiert und in drei Teilen erschien (1). Herausgeber aller Bände war Benjamin Schiller in Hamburg.

Der 1. Teil (Erstausgabe 1700, Neuauflagen 1706, 1715):
Der Geoefnete Ritter-Plaz: Worinnen Die vornehmste Ritterliche Wissenschafften und Ubungen / Sonderlich / was bey der Fortification, Civil-Bau-Kunst / Schiff-Farth / Reit-Kunst / Jaegerey / Antiquen und Modernen-Muentzen / Wie auch Modern Medaillen, Hauptsaechliches und Merckwuerdiges Zu beobachten [...] Zu Außfuehrung der Durchlaeuchtigen Welt [...] an das Licht gestellet werden
  • Die Geoefnete Festung: Worinnen Alle deroselben Hauptsaechlichsten Werkke und zubehoerige Theile/ so wohl in einer kurzen Beschreibung / als durch zierliche Riße und Kupfer Figuren/ Nebst Vorfuehrung saemtlicher Officiers, deren Fonctionen, einer Armée und anderer Merkwuerdigkeiten / den Liebhabern zur vergnuegung sonderlich aber Denen Reisenden zur bequemligkeit vor Augen gestellet werden
  • Die zum Vergnuegen der Reisenden geoefnete Baumeister-Academie, Oder Kurtzer Entwurff der jenigen Dinge / die einem galant homme zu wissen noehtig sind/ dafern er Gebaeude mit Nutzen besehen / und vernuenfftig davon urtheilen will: Alles nach denen besten Reguln, und heut zu Tage ueblichen Manier der geschicktesten Baumeister [...] vorgestellet / und mit noehtigen Figuren erlaeutert
  • Der geoefnete See-Hafen: Worinnen nicht allein Der meisten Nationen und Regenten, ingleichen fuernehmer See- und Handels-Staedte in allen Theilen der Welt gewoehnliche Schiff-Flaggen und andere See-Zeichen / Sondern auch Alle aeusserliche und innerliche Theile eines vollkommenen Schiffes / Nebst vielen Merckwuerdigkeiten / So wohl in einer deutlichen Beschreibung / Als Zierlichen Kupffer-Figuren anmuthig zu erblikken
  • Der geoefnete Reit-Stall: Worinnen Nicht allein die vornehmsten und ueblichsten Kunst-Woerter Der Reit-Kunst Durch Kurtz-gefaßte Beschreibung erklaeret / Sondern auch Was zu Kennung und Judicirung eines Pferdes absonderlich noehtig. Denen Liebhabern solcher Wissenschafft deutlich und bequem vor Augen gestellet werden
  • Das geoefnete Jaeger-Hauß: Worinnen Nicht allein die vornehmsten und uebligsten Kunst-Woerter Der Jaegerey Durch kurtz-gefaßte Beschreibung eroertert / Sondern auch Was bey dem Wilde am haubtsaechlichsten zu betrachten noehtig / und auf wie vielerley Weise es gejagt und gefangen werde. Denen Liebhabern solcher Ritterlichen Wissenschafft deutlich und bequem vor Augen geleget werden
  • Das geoefnete Muentz-Cabinet, Oder Einleitung / wie solche Wissenschafft leichte zu erlernen / was zu Erkaentnueß der Antiquen und Modernen Muentzen erfodert werde / und wie solche nuetzlich zu gebrauchen: Sampt Beschreibung der beruehmtesten Muentz-Cabinetten und Scribenten in Europa
  • Johannis Groeningii historia numismatico-critica: das ist: Neueroefnete Historie der Modern-Medaillen; worin besonders von dero Wuerde und vielfaeltigen Nutzen, wie auch von denen Medailleurs gehandelt wird
Ab der 2. Auflage (1706) ist zusätzlich enthalten:
Der Geoeffnete Fecht-Boden / Auf welchen Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht=Kunst gegeben/ und gewiesen wird / Worinnen Die Haupt=Lectiones bestehen, und wie sie nach heutiger Manier ausgeuebt / auch vortheilhafftig mit guter Addresse koennen angebracht werden / Mit dazu dienlichen Figuren / Verfertiget Von Sr. C.
Der 2. Teil (1702, Neuauflagen 1704 und 1711):
Des eroefneten Ritter-Platz. Anderer Theil: Welcher zu Fortsetzung der vorigen noch andere galante Wissenschafften anweiset, Insonderheit was bey Machinen, Arsenalen, Antiquitaeten und Bibliothequen ... zu beobachten vorfaellet. Welchem beygefuegt Die Historie Der heutigen Religionen und allgemeinen Rechts-Geschichte
  • Das Neueroefnete Machinen-Hauß / Worinnen Curioesen und Reisenden angewiesen wird/ was sie vornehmlich Von Machinen, so bey Schiffarthen / Wasser-Kuensten / Opern-Haeusern / Muehlen / Berg- und Uhrwercken / gebrauchet werden/ wissen und verstehen / muessen / wenn sie selbige mit Nutzen und Vortheil auf Reisen besehen wollen / / Entworffen und mit noehtigen Kupfern versehen. Von einem Liebhaber Curioeser Sachen   
  • Das Neu-eroefnete Arsenal, Worinnen Der galanten Jugend und andern Curieusen, insonderheit aber den Reisenden das Merckwuerdigste von der Artillerie kuertzlich und solcher gestalt abgehandelt wird; Daß ein jeder Von Canoniren und Bombardiren / von Ernst- und Lust-Feuern / von Zeug-Haeusern / von Minen, Laboratoriis und Pulver-Muehlen / Verstaendig reden und urtheilen koenne. / Aufgesetzt von einem Liebhaber Curieuser Sachen
  • Das geoefnete Antiqvitaeten-Zimmer / : Worinnen Kurtze Anleitung gegeben wird / Wie man Inscriptiones, Statuen und andere Reliqvien des Alterthums mit Nutz verstehen und betrachten soll
  • Die Neu-eroefnete Bibliothec, Worinnen Der studirenden Jugend und anderen curieusen Liebhabern guter Unterricht von Bibliothequen, nebenst bequemer Anleitung dieselben anzulegen / wohl zu unterhalten und nuetzlich zugebrauchen / an die Hand gegeben wird. : Welchem angefuegt Die Vornehmsten Bibliothequen in Europa, Und Was Reisende vornehmlich bey deren Besichtigung zu beobachten haben
  • Johan. Groningii, J. U. D. Historie der heutigen Religionen, Worinnen Der jetzige Kirchen-Staat einer jeden Herrschafft in Europa, sambt denen vornembsten Secten, in moeglichster Kuertze beschrieben / und aus einigen Medaillen illustrirt wird
  • D. Samuel Reyhers / JC. Bey der Hoch-Fuerstl. Holsteinischen Universitaet Juris und Mathematum Professoris Publici Kurtz gefasste Allgemeine Rechts-Geschichte / Oder Historia Juris Universalis
Der 3. Teil (1705, Neuauflage 1707):
Der Geoefnete Ritter-Platz; Theil 3. Worinnen die Ausfuehrung der noch uebrigen galanten Wissenschafften / Besonders was bey Raritaeten- und Naturalien-Kammern / Berg-Wercken / Kauffmanschafft und Handlungen / Manufacturen, Kuensten und Handwercken / Hauptsaechliches und Remarquables zu bemercken vorfaellet / Welchen beygefuegt Eine Curieuse Nachricht von Erfindungen und Erfindern der Wissenschafften / Kuenste und Handwercken
  • Die Geoeffnete Raritaeten- Und Naturalien-Kammer / : Worinnen Der Galanten Jugend/ andern Curieusen und Reisenden gewiesen wird/ wie sie Galerien, Kunst- und Raritaeten-Kammern mit Nutzen besehen und davon raisoniren sollen. Wobey eine Anleitung/ wie ein vollstaendiges Raritaeten-Hauß anzuordnen und einzurichten sey / Samt angefuegten Sehr nuetzlichen Observationibus vor die Anfaenger dieses Studij. / Verfertiget von einem Liebhaber Curieuser Sachen
  • Das Neu-Eroeffnete Berg-Werck / : Mit allen Deroselben hauptsaechlichsten Wercken und zubehoerigen Theilen/ so wohl in einer kurtzen Beschreibung als dazu noehtigen Kupffern / Samt Einer accuraten Vorstellung saemtlicher Berg-Beamten und deren Fonctionen. Nebst Einem Entwurff aller bekanten Berg-Wercke in Europa und anderen Welt-Theilen / Wozu angehaenget Ein sehr nuetzliches Berg-Register der Bergmaennischen Redens-Arten mit beygefuegter Erklaehrung / Denen Liebhabern zum Vergnuegen verfertiget Von I. M. P. a. W.
  • Die Neu-Eroeffnete Kauffmans-Boerse / : Worin Eine vollkommene Connoisance aller zu der Handlung dienenden Sachen und Merckwuerdigkeiten / Auch Curieusen und Reisenden Anleitung gegeben wird / was sie davon zu ihrem Vortheil auff Reisen zu bemercken. / Verfertiget von P. I. M.
  • Das Neu-Eroeffnete Manufacturen-Hauß / : In welchen Die Manufacturen insgemein / dero differenten Arten / erfodernten Materialien, davon dependirenden Kuenstler vorgestellet werden / Auch welche Manufacturen einem Lande und Stadt nuetzlich seyn / wie selbe gluecklich zu introduciren und beyzubehalten / Wobey auch Von denen Handwerckern/ deren Zuenfften / deren Rechts-Gebraeuchen und Mißgebraeuchen gehandelt wird. / Verfertiget Von Paul Jacob Marpergern
  • Curieuse Nachricht, Von Erfindungen Und Erfindern, Der Wissenschafften, Kuenste und Handwercken : Mit Angefuehrten Autoren in bequemer Kuertze nach Alphabetischer Ordnung eingerichtet. / [Paul Jacob Marperger]
Einige Autoren sind identifizierbar. Leonhard Christoph Sturm gilt als Verfasser der Texte zu Festungsbau, Baukunst, Maschinen, Zeughaus und Raritaeten- und Naturalienkammer. (2) Joh. Groening, in den Jahren 1700-1711 Rechtsgelehrter in Hamburg, ist der Verfasser der beiden Texte über Münzkunde und der Abhandlung über Religionen (3), J. P. Marperger verfasste "Kaufmannsboerse" und "Gewerbe" und ev. auch "Erfindungen" (4), der Kieler Jurist, Physiker und Astronom S. Reyher schrieb die "Rechtgeschichte" (5) und Fr. Ch. Feusting die "Antiquitaeten". (6)

Der Autor des "Geoeffneten Fecht=Boden" ist namentlich nicht bekannt. Auf der Titelseite ist lediglich das Kuerzel „Sr. C“ angegeben. Da viele der angebbaren Autoren in Hamburg oder zumindest im norddeutschen Raum verortet werden koennen, darf spekuliert werden, dass auch der Autor des "Fecht=Bodens" aus Norddeutschland stammte oder dort gewirkt hat. Aus dem Vorwort erfahren wir zumindest, dass es sich um einen Meister gehandelt hat, der den Text zusammenstellte:
"Es ist zwar das gantze Werckgen etwas kurtz gerathen / dem ungeachtet so calibiret, daß mit Willen nichts hauptsaechliches darinn uebergangen worden / weil der Herr Autor als ein geuebter Mâitre im Fechten das Noehtige von dem Unnoehtigen schon zu choisiren gewust." (7)
Bemerkenswert ist die textliche und bildliche Nähe des "Geoeffneten Fecht=Boden" zu Sebastian Heusslers "Neu kuenstlich Fechtbuch", was vermuten lässt, dass als Vorlage für mindestens einige der Bilder und Texte im "Geoeffneten Fechtboden" eine Auflage von Heussler (8) gedient haben könnte. 

Hierzu einige Beispiele: Der Ausfall Tab. A. scheint direkt von Heusslers Figur des Ausfalls (9) zu stammen, der ihn wiederum von Capo Ferro übernommen hat. (10) Tab. B. ähnelt u.a. Heussler, S. 5, Tab. G. u.a. Heusslers Fig. 12, Tab. H. u.a. Heusslers Figur 14, Tab. K. u.a. Heusslers Fig. 32, Tab. L. u.a. Heusslers S. 136 und Tab. M. Heusslers S. 47. (11) Abgesehen von der Abbildung des Ausfalls sind die Figuren angepasst, indem sie mit der aktuellen Kleider- und Haarmode um 1700 gezeichnet wurden.
Auch bei einem schnellen Überblick über die Lektionen finden sich Übereinstimmungen."Wenn einer in der oberen Secunda läge" findet sich sowohl im "Geoeffneten Fecht=Boden" (auf S. 10 f) als auch bei Heussler (auf S. 16f), ebenso das "die Quarta gegen die Passade" (Fecht=Boden S. 28f, Heussler S. 25) oder der "betrügliche Stoß" (Fecht=Boden auf S. 32f) / die "betrügliche blöß" (Heussler auf S. 40f).
Diese nur als Stichproben zu verstehenden Bild- und Textvergleiche zeigen, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass dem Autor Heusslers Werk vorlag und er sich daraus Texte und Illustrationen für den "Geoffneten Fecht=Boden" für sein eigenes Werk entnahm.
Jedoch sind weitere detaillierte Nachforschungen nötig, um diese Theorie zu bestätigen oder abzulehnen.

Der Text „Der geoeffnete Ritter=Platz“ (12)

[Titelblatt] Der Geoeffnete Fecht-Boden / Auf welchen Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht=Kunst gegeben / und gewiesen wird / Worinnen Die Haupt=Lectiones bestehen, und wie sie nach heutiger Manier ausgeuebt / auch vortheilhafftig mit guter Addresse koennen angebracht werden / Mit dazu dienlichen Figuren / Verfertiget Von Sr. C.

[Seite 3] Geneigter Leser!

Hier oeffnet man nunmehro vor junge Cavalliers und anderen galanten Hommes auch den Fecht=Boden / welcher allen Ansehen nach in unsern Ritter=Platze bißhero gemangelt hat. Die Lectiones, welche auff selbigen gegeben werden / sind ordentlich und deutlich / und wird hoffentlich jeder daraus suffisant ersehen / wie man sich ein anstaendiges und vortheilhafftes Lager und Positur angewoehnen / die rechten Streiche und Stoesse von den Finten entscheiden / und in Contra-Fechten gehoeriger massen ausnehmen und pariren solle / wie man niemahls unbedachtsam sich aus dem Vortheil geben und sich bloessen duerffe / sondern so gleich nach angebrachtem Hieb oder Stosse in hurtiger Stellung sein gehoeriges Lager wehlen / seines Gewehres Spitze seines Gegners Auge bieten / und durch seine vortheilhaffte Positur sol=

[Seite 4] solchen von sich abhalten muesse / und was dergleichen Operationes mehr seyn. Es ist zwar das gantze Werckgen etwas kurtz gerathen / dem ungeachtet so calibiret, daß mit Willen nichts hauptsaechliches darinn uebergangen worden / weil der Herr Autor als ein geuebter Mâitre im Fechten das Noehtige von dem Unnoehtigen schon zu choisiren gewust. Der geneigte Leser lasse sich zum wenigsten die gute Intention gefallen / die man auch bey disen Rittermaeßigen Exercitio gehabt / bediene sich dessen mit allen Vergnuegen / und bleibe bestaendig gewogen dem / dessen groesste Freude ist / ihm nach Vermoegen auffzuwarten.

Grund=

[Tab. A., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. B., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 5] Grund=Reguln Der Fecht=Kunst.

Wer seine Klinge wohl gebrauchen will / seinen Leib zu defendiren / demselben ist hoechstnoehtig zu wissen / 1. Daß die Klinge fuernehmlich in 3. Theile getheilet werden muß / als in No. 1. die gantze Schwaeche / No. 2. die halbe Staercke / und No. 3. die gantze Staercke / besiehe Tab. A. Fig. c. Hernachmahls ein vortheilhafftes Lage mache / damit er seinen Gegner auch nicht die geringste Bloesse gebe / wie Tab. B. zeiget / und folglich rein und feste auszustossen wisse / wie bey Tab. A. Fig. D. zu sehen.

Das I. Capitel.

Die I. Haupt-Marque ist / daß du deine Klinge wohl fuehrest / und die Staercke der Klinge deines Feindes benehmest / innerhalb seiner Klingen maechtig also verbleibest / daß du ihn stets gleichsam in deiner Gewalt habest / ihm nicht weichest mit deiner Cavation oder Operation, sondern erwartest / daß er dir mit seinen Finte machen / ein Tempo zu stossen / caviren oder pariren Anlaß gebe.

Im Anfang und Antritt mustu alsbald wohl in Acht nehmen / wenn du ihn stringirest, es sey

[Seite 6] sey inner= oder ausserhalb auff der rechten oder lincken Seiten zu / daß du ihm die Schwaeche benehmest; Stringirest du ihn innerhalb / so mustu wohl gegen deiner lincken Seiten / und seiner rechten Seiten gegen ueber zu treten / damit dein Leib sicher sey / und ihm keine Bloesse zu stossen gebest. Imgleichen stringirest du deinen Feind ausserhalb / so must du wohl zu deiner rechten Seiten gegen seiner lincken Seiten gegen ueber zu treten / also daß du seine Klinge etwas auff die Seite hinaus treibest / und hiemit sicher den Vortheil nehmest.

Indem du passirest, die Secunda auff ihn hinein gestossen / must du nach seiner Hand oder Arm doppen und feste fassen / damit er dich nach geschehenem Stoß nicht wieder verletzen koenne.

II. Wenn du einem mit deiner Klinge ausserhalb seiner Klingen kommest / wie du die Finte machen sollst.

Liget einer mit langer Klingen vor dir / und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb / geschwind battire alsdann mit deinen rechten Fuß / und mache eine Finte mit der Tertia ausserhalb hart unter seinen Creutz hinein nach seinem inwendigen Leib zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire geschwind von deiner Rechten nach deiner Lincken / fein eng unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm

[Tab. E., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201] (14)

[Tab. F., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. G., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 7] Arm hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einen Zutritt des rechten Fusses. Besiehe Fig. E.

2. Mache ihm abermahl die Finte ausserhalb unter seinen Creutz hinein / wie oben gemeldet / wird er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire mit deiner Spitzen unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu / wird er sich daselbsten / indem du mit der Tertia ausserhalb uebr seinen rechten Arm hinein stossest / mit der Quarta unter deiner Klinge durchcaviren, so voltire geschwind die Quarta nach seinen inwendigen Leib zu / du kanst auch so du wilt / wenn er unter deiner Klingen durchgehet / die Quarta lang stossen / innerhalb nach seiner rechten brust zu. Wie Tab. F. weiset.

3. Da er aber nicht mit der Quarta unter deiner Klinge durchginge / indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / sondern fuehre mit seiner Klingen hinter ueber sich / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein. Tab. G.

III. Wenn einer mit seinem Rappier in der Ober=Secunda laege / und dir seinen inwendigen Leib bloß darmit gebe / wie du ihm begegnen sollst.

Lieget einer in der Ober=Secunda und gibt

[Seite 8] gibt dir seinen inwenigen Leib darmit bloß / so stringire ihm seine Klinge innerhalb. Wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / und in der Cavation must du mit deinem rechten Fuß ein wenig auff ihn hinein treten / und mit deinem lincken Fuß allgemaehlig nachfolgen / also daß du in die Mensur kommest / wird er alsdenn wiederumb unter deiner Klingen durchcaviren, so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du deine Klinge geschwind in die Secundam wendest / und passire ausserhalb seiner Klingen auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein / mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu. Stringire ihn ausserhalb mit der Secunda, stoß ausserhalb passadno und mache Finten.

IV. Folget nun wie du die Quarta voltiren solst.

Lieget einer mit seinem Rappier in der Unter=Tertia, und giebt dir seinen inwendigen Leib bloß damit / so stringire ihm seine klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren / dir ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein zu stossen vermeinen / so habe wohl acht auff das Tempo, und in dem er stosset du geschwind die Quartam voltirest, und mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

V. Wenn

[Seite 9]

V. Wenn einer auff dich passiren wolte / wie du die Quarte gegen ihn gebrauchen solst.

Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so cavire geschwind unter seiner Klingen durch / wird er alsdenn zugleich mit dir caviren, also daß er mit seiner Klingen wiederum ausserhalb deiner Klinge kaeme / so gib ihm daselbst ein Tempo zu der Passata, sobald er denn daselbst mit der Secunda ausserhalb unter deiner Klingen hinein passiren will / du geschwind die Quartam oben ueber seiner Klingen voltirest, und stosse mit der Quarta oben ueber seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu.

Wie du einen seine Klinge schwaechen solst / gehet auch so an: Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig auff ihn hinein / und parire ihm seine Klinge mit deiner halben Schneide / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / und er wiederum unter deiner Klingen durchgehet / du geschwind mit deinem rechten Fuß hinein tretest / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu. Item, stringire ihm seine Klinge innerhalb mit gantzer Schneide.

VI. Wie du dich retrahiren solst.

Bistu einem mit deiner Klingen ausserhalb seiner Klingen / oder aber wenn dir einer deine

[Seite 10] deine Klinge ausserhalb stringiret, so tritt mit deinem lincken Fuß inwendig zurueck / retrahire deinen Ober=Leib damit / und deine Klinge retrahire auch zugleich damit / also daß du dich ausserhalb ueber deinen rechten Arm gantz und gar damit entbloessest. So bald er dir alsdenn ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen wird / so voltire gschwind die Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Entbloesse dich abermahl also ausserhalb ueber deinen rechten Arm/ wird er dich alsdenn nicht stringiren, sondern wolte sich allmaehlig auff dich hinein verstehlen / so lasse ihn nicht zu tieff kommen / sondern gehe mit deiner Klingen allmaehlig wiederum ueber sich / und stringire ihn seine Klingen ausserhalb / und gehe mit der Staercke deiner Klingen ausserhalb an seine Schwaeche / habe alsdenn wohl Acht auff das Tempo, indem er mit seiner Klingen unter deiner durchgehet / du mit deinem lincken Fuß gerad innerhalb auff ihn hinein tretest / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu oder mit der Reversa.

VII. Wenn einer in der Ober=Secunda laege / wie du ihn begegnen sollst.

Lieget einer in der Ober=Secunda und giebt dir seinen inwendigen Leib bloß damit / so gehe mit deiner Klingen innerhalb seiner Klingen / sobald er alsdenn die Finte mit der Secunda innerhalb deiner Klingen hinein machen will / so habe wohl Acht indem

[Seite 11] indem er die Finte machet / du die Quarte geschwinde voltierest, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu / item, caviret er durch / und will Secunda ausserhalb stossen / so voltire die Quarte.

2. Wenn einer in der Ober=Secunda lieget / und alsdenn fein enge unter deiner Klingen durch caviren, mit der Secunda ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen will / du geschwind mit der Tertia zugleich mit ihm stossest / ausserhalb ueber der halbe Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du must aber wohl zu sehen / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb der halben Staercke seiner Klingen kommest / indem du stossest / so schwaechest du ihm seine Klinge sehr / und wirst ihn leichtlich stossen.

VIII. Folgen nun etliche Stuecke / welche du selbsten der Ober=Secunda gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / daß seine Spitze einwendig ueber sich stehet / so gehe mit der Secunda ihm innerhalb seiner Klingen / sobald du alsdenn vermeinest daß du in der Mensur seyst / so battire mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Secunda innerhalb hart an seiner Klingen hinein / sobald er sich daselbsten ein wenig mit seiner Klingen / nach seiner lincken Seite zu verfahren wird / so cavire fein eng von deiner Rechten / nach deiner Lincken unter seiner Klingen durch / und stosse mit

[Seite 12] mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / du must aber wohl zu sehen / wenn du unter seiner Klingen durch cavirest, daß du mit deiner Staercke der Klingen / ihm ausserhalb an die halbe Staercke seiner Klingen kommest / so wirst du ihn leichtlich stossen.

2. Da er aber mit seiner Klingen hinter ueber sich fuehre / indem du mit der Ober=Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stossest / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu.

3. Da er aber mit seiner Klingen nicht ueber sich fuehre / indem du mit der Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stoessest / sondern cavirete geschwind unter deiner Klingen durch / und wolte eine Quart auff dich machen / so voltire die Quartam geschwind / und stosse mit der Quarta zugleich mit ihm nach seinen inwendigen Leib zu. Tab. H.

4. Wenn du ihm also die Finte innerhalb seiner Klingen machest / und er mit seiner Klingen nicht ausnehmen wolte / so stosse geschwind mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

IX. Wie du mit einem in der Prima ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stossen solst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb fast in der Mitte

[Tab. H., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 13] Mitte / und stelle dich mit geschrencktem Leibe / (du must aber mit deiner Klinge fast in der Mitte seiner Klingen gehen) wird er dir alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so habe wohl Acht auf das Tempo, wenn du vermeinest / daß du in der Mensur seyst / daß du geschwinde / indem er durchgehet / mit der Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein passirest, und stosse mit der Secunda nach seiner brust zu / mit deiner lincken Hand habe unten wohl Acht / wenn er eine Quartam auff dich voltiren wolte / du dieselbige mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu aus parirest, und gehe mit der Secunda fort.

X. Wie du deine Klinge solst sincken lassen / wenn dir einer deine Klinge mit seiner halben Szaercke stringiret haette.

Gehet dir einer mit seiner halben Staercke in die Schwaeche deiner Klingen / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / gelingets / so gehe alsdenn mit deiner Spitze wiederum ueber sich / also daß du mit deiner halben Staercke ihm innerhalb an die Schwaeche seiner Klingen kommest / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind mit deinem Leib unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu; da er aber / indem du mit deiner Klingen ihn innerhalb an seine Klinge gehest / geschwind unter deiner Klinge durch ginge / so habe wohl Acht auf das Tempo indem er durchgehet / du geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staer=

[Seite 14]

Staercke seiner Klinge hinein stossest / nach seiner rechten Brust zu. Item, ausserhalb stosse mit der Secunda passando unter seiner Klingen hinein.

2. Du kanst auch wohl / wenn du mit deiner halben Staercke ihm ausserhalb / fast an die halbe Staercke seiner Klingen gehest / er geschwind unter deiner Klingen durchcavirete, mit deinem rechten Fuß gerade uauf ihn hinein treten / und mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu stossen.

3. Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer ausserhalb stringirete, so cavire unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte / mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / sobald er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

4. Liegest du mit lange Klinge vor dem Mann / und dich einer innerhalb stringirete, so cavire geschwind unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach seinen rechten Auge zu / so bald er sich daselbsten mit seiner Klingen / nach seiner rechten Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind ausserhalb seiner Klinge auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten zu.

Bruch auff die 2. vorhergehende Stueck.

1. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / und du

[Seite 15] du ihm seine Klinge ausserhalb stringirest, er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durch cavirete und machet dir eine Finte / mit der Quarta innerhalb nach deinem Gesicht zu / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er die Finte machet / du geschwind unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen innwendigen Leib zu.

2. Stringirest du einem seine Klinge innerhalb / er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durch cavirete, und machet dir eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach deinen rechten Auge zu / dieses behalte vor eine gemeine Regel / so offt dir einer die Finte machet / es sey gleich inerhalb oder ausserhalb deiner Klinge / und machet dir die Finte zu hoch) / so kanstu allezeit / indem er die Finte machet / unter seiner Klinge hinweg passiren.

XI. Wenn dur einer deine Klinge innerhalb stringiret haette / wie du dich von dem Stringiren entledigen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer innerhalb stringirete, so habe wohl acht indem er durch stringiret, du mit deinem lincken Fuß enge zu tretest / und retahire deine Klinge und deinen Ober=Leib zugleich damit / und gehe mit deiner Klingen herunter in die untere Tertiam, also / daß du deinen inwendigen Leib darmit entbloessest / wird er alsdann mit seiner Klingen der deinen innerhalb

[Seite 16] halb nachgehen dich zu stringiren vermeynend / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er deiner Klingen innerhalb nachgehet / du geschwind unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen innwendigen Leib zu.

2. Gehestu abermahls also herunter in die untere Tertiam, und er deiner Klinge innerhalb nachging / so stosse geschwind indem er deiner Klingen nachfolgt / mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

3. Oder zuecke geschwind unter und ueber seiner Klingen / und mit deinem rechten Fuß battire damit / so bald er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner rechten Seite zu verfahren wird / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb ueber seiner Klingen hinein. Item mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen nach seiner rechten Brust. Tab. I.

4. Da er aber / indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein durchginge / und wolte eine Quarta auff dich machen / so voltire geschwind die Quartam und stosse die Quartam zugleich mit ihm / nach seinen inwendigen Leib zu / auch kanst du wohl / so du wilt / indem er unter deiner Klinge durch caviret, die Quartam lang innerhalb nach seiner rechten Brust zu stossen.

5. Da er aber auch durchcavirete, indem du

[Tab. I., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 17] du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / sondern fuehre mit seiner Klingen hinten ueber sich / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

6. Gehe abermahl mit deiner Klinge herunter in die untere Tertiam, wird er alsdenn mit seiner Klingen der deinen innerhalb nicht nachgehen / sondern stoesse dir geschwind innerhalb in die Bloesse / nach deinen Ober=Leib zu / so stosse geschwind die Quartam gleich mit ihm / innerhalb nach seiner rechten Brust zu. Du kanst auch wohl / wenn er dir also innerhalb in die Bloesse stoesset / geschwind unter seinem Stoß durch caviren, und stosse mit der Tertia zugleich mit ihm ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

Das II. Capitel.
Folgen nun etliche Stuecke / in welchen du die lincke Hand gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so gehe ihm mit deiner innerhalb seiner Klinge / mache ihm alsdann eine Chiamata unter seiner Klingen / also / daß du dich ausserhalb ueber seinem rechten Arm gantz und gar damit entbloessest / und sihe daß du mit geschrencktem Leibe zu stehen kommest / also daß deine lincke Seite ein wenig vor=

[Seite 18] vorkomme / und die lincke Hand halte ein wenig empor vor deinem Gesicht / so bald er dir alsdann ausserhalb ueber deinen rechten Arm hineinstossen wird / so paßire ihm seinen Stoß / mit deiner lincken Hand / unten nach deiner lincken Seite zu hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen Oberleib zu. Item mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinen obern Leib. Tab. K.

2. Lieget einer mit langer Klinge und mit derr lincken Hand / so falle ihn innerhalb auff seine Klinge / stosse alsdenn mit einem Zutritt des lincken Fusses / mit der Quarta nach seinem Unter=Leib zu. Dieses kanstu auch gebrauchen / wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringirete, so cavire geschwind unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbst mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so gebrauche die Arbeit wie oben gemeldet.

3. Stringire einem seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, und will mit der Tertia ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen / so habe wohl Acht / indem er stosset / du von deiner Lincken / nach deiner Rechten unter seiner Klingen durchcavirest, und stosse mit der Quarta contra Tempo zugleich mit ihm innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses / du must aber wohl zu sehen / daß du mit deiner Staercke ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirstu ihn leichtlich stossen.

Bruch /

[Tab. K, Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 19] Bruch / wenn einer mit seinen lincken Fuß auff dich hinein tritt / und will dir mit der Quarta nach deinen inwendigen Leib zustossen.

Wird einer mit seinem lincken Fuß innerhalb auff dich hinein treten / und will dir mit der Quarta nach deinem inwendigen Leib zu stossen / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du dich geschwind bueckest / und cavire mit der Secunda unter der Staercke seiner Klingen durch / also / daß seine Klinge oben auff die deine komme / paßire alsdenn geschwind fort / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten oder Brust zu.

I. Wenn sich einer nicht wolte stringiren lassen / wie du ihm begegnen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringie ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdennunter deiner Klingen durch caviren, und will sich nicht stringiren lassen / und weichet immer zurueck / so folge seiner Klinge nach / und siehe daß du mit deiner Klingen allezeit innerhalb ueber seiner Klingen bleibest / wenn du alsdenn vermeynest / daß du in der Mensur seyst / und er unter deiner Klingen durchgehet / so stosse geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

Ein

[Seite 20] Ein ander Stueck.

Liegest du mit langer Klingen vor dem Mann / oder liegest du darmit in der mittlern Tertia, und dir einer deine Klinge innerhalb stringiret / so lasse dich stringiren, und cavire nicht unter seiner Klingen durch / so bald er alsdenn mit der Quarta innerhalb nach deiner rechten Brust zustossen wird / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du die Quart zugleich mit ihm stossest / innerhalb nach seiner rechten brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses / und im Stoß must du wohl Acht haben / daß du mit der Staercke deiner Koingen ihn innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirst du seine Klinge sehr schwaechen / und ihn leichtlich stossen.

II. Wie du das Sincken gebrauchen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so gehe ihm mit deiner Schwaeche innerhalb an die Staercke seiner Klingen / daselbsten lasse deine Spitze ein wenig nach deiner rechten Seiten zu unter sich sincken / so bald er dir alsdann innerhalb in die Bloesse stossen wird / so tritt mit deinem lincken Fuß gerad auf ihn hinein / und stosse mit der Quarta zugleich miti hm innerhalb / nach seiner rechten Brust zu. Du kanst auch / so du wilt / die Quartam auff ihn voltiren, oder kanst mit deinem rechten Fuß auff ihn hinein treten / und mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zustossen. Item mit der Tertia ausserhalb.

[Seite 21] Auff eine andere Art.

2. Lasse deine Spitze abermahls ausserhalb gegen die Staercke deiner Klingen unter sich sincken / will er dir alsdenn nicht in die Bloesse stossen so gehe geschwind mit deiner Klingen wiederumb ueber dich / und siehe / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb fast in der halben Staercke seiner Klingen kommest / daselbsten nimm den Tritt mit deinem lincken Fuß / ausserhalb auff ihn hinein / und stosse mit der Quarta in gerader Linie ausserhalb ueber die rechte Brust oder Halß zu.

3. Da er aber / indem du asserhalb ueber der Schwaeche / oder fast ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / geschwind unter deiner Klinge durchcavirete, so tritt mit deinem rechten Fuß gerade / indem er durchgehet / auf ohn hinein / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seinem Gesichte / oder rechten Brust.

4. Du kanst auch wohl / wann du mit deiner Klingen ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein gehest / er eine Quartam auff dich voltiren wolte / so parire ihm dieselbige Quartam mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu / hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinem Obern=Leib zu.

[Seite 22]  III. Wie du die Quartam voltiren sollst.

Laege er in der Unter=Tertia, so stringire ihn seine Klinge wiederumb innerhalb / wird er alsdenn seinen Leib retrahiren, und caviret unter deiner Klingen durch / so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig fort / wird er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durchgehen / dir ausserhalb ueber deinem rechten Arm hinein zustossen vermeynend / so habe wohl Acht indem er stoesset / du die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinem innwendigen Leib zu.

2. Lieget einer in der Mittler=Secunda, und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb / so bald er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren wird / und will dir mit der Quarta nach deinen inwendigen Leib zustossen / so habe wohl acht auff das Tempo indem er durchgehet / und mit der Quarta auff dich hinein stoesset / du geschwind die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Laege er abermahls in der Mittler=Secunda, und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seite zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge wiederumb ausserhalb / wird er alsdenn seinen Leib retrahiren, und mit seinem lincken Fuß zurueck treten / und caviret unter seiner Klingen durch / so habe wohl Acht indem er sich retrahiret / du mit deinem rechten Fuß ein wenig nachtretest / und cavire von deinem rechten nach

[Seite 23] nach deinem lincken zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch / so wirstu mit deiner Klingen wiederumb ausserhalb seiner Klingen kommen / so bald er alsdenn wiederumb unter deiner Klingen durchcaviren wird / dir innerhalb mit der Quarta hinein zu stossen vermeynend / so habe wohl Acht indem er durchgehet / und innerhalb auff dich stoesset / du egschwind die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinem innwendigen Leib zu.

4. Lieget einer abermahls in der unter= oder Mittler-Secunda / und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge wiederumb ausserhalb / wird er alsdenn mit seiner Klingen still=liegend bleiben / und nicht durchcaviren will / so battire ein wenig mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Tertia gerad ausserhalb nach seinem Gesicht / oder nach seiner rechten Brust zu / wird er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner Rechten zu verfahren / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein.

IV. Wenn einer ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein passiren wolte / wie du die Quartam gegen ihm gebrauchen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdann unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klinge durch / also daß du mit

[Seite 24] mit deiner Klingen wiederumb innerhalb seiner Klingen kommest / daselbsten gib ihm die Bloesse ein wenig ausserhalb ueber deinen rechten Arm / so bald er alsdenn mit der Tertia ausserhalb ueber deinen rechten Arm hineinstossen wird / so voltire geschwind die Quartam und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

V. Wann eier im ersten Anbundt / mit seiner Staercke / dir innerhalb in die Schwaeche deiner Klingen ging / wie du ihm begegnen sollst.

Wil einer fast mit der Staercke seiner Klinge dir innerhalb an deine Schwaeche gehen / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem seine Klinge innerhalb an deiner ruhet / du geschwind mit deinem Leibe unter seiner Klinge hinweg paßirest / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Will dir einer abermahl also deine Klinge innerhalb fast mit der Staercke seiner Klinge stringiren, so habe wohl acht wenn seine Klinge noch nicht an deiner Klingen ruehrt / du geschwind unter seiner Klinge durch cavirest, und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

3. Da er aber indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hineinstoessest / geschwind unter deiner Klingen durch cavirete /

[Seite 25] te / also / daß er mit seiner Klingen innerhalb deiner Klingen kaeme / wechsele geschwind aus der Tertia in die Quartam, und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

4. Stoessest du ihn abermahls also ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / und er alsdenn geschwind wiederumb unter deiner Klingen durch cavirete, also daß er mit seiner Klingen wiederumb innerhalb deiner Klingen kaeme / so habe wohl acht / indem er durch caviret, und sich mit seiner Klingen ein wenig nach seiner lincken Seiten zu verfaehret / so paßire in demselbigen Tempo, indem er sich mit seiner Klingen nach deiner Klingen verfaehret / unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinem Leib zu.

5. Wird er dich abermahls innerhalb stringiren wollen / so cavire geschwind unter seiner Klingen duch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klingen hinein / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so paßire in demselbigen Tempo ausserhalb seiner Klingen hinein / und stosse mit der Secunda unter seiner Klingen hinein.

Das

[Seite 26] Das III. Capitel. Folget nun wie du einem die Finte innerhalb bey seiner Klinge machen solst.

Lieget dein Wider-Part in gerader Tertia vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / und stehe mit geschrencktem Leib / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / so battire mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Quarta, innerhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er alsdenn nicht mit seiner Klinge ausnehmen wollen / sondern bliebe mit seiner Klinge stille liegen / oder stiesse die Quartam zugleich mit dir / indem du die Finte machest / so stosse die Quartam zugleich mit ihm / innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Indem du aber stoessest / so siehe daß du mit deiner Staercke innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirst du ihm seine Klinge sehr schwaechen / und wirst ihn leichtlich stossen.

2. Stringire ihm seine Klinge abermahls innerhalb / und stelle dich mit geschrencktem Leibe / mache ihm alsdenn geschwind eine Finte mit der Quarta innerhab nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind in demselbigen Tempo unter seiner Klinge hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinem inwendigen Leib zu.

3. Lieget

[Seite 27] 3. Lieget einer abermahls mit langer Klinge / so mache es mit dem Lager wie oben / wird er sich alsdenn ein wenig nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire fein eng mit deiner Spitzen unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

4. Stelle dich mit geschrencktem Leibe / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest/ und in die Cavation, so siehe daß du wohl in die Mensur damit kommest / wird er alsdenn wieder unter deiner Klinge durch caviren, so habe wohl Acht auff das Tempo indem er durchgehet / du deine Klinge geschwind in die Secundam wendest / und passire geschwind ausserhalb seiner Klingen auf ihn hinein / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten zu.

5. Stelle dich wiederum mit geschrenckten Leib / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / sobald er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren wird / so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen innerhalb seiner Klingen kommest / und entbloesse dich ein wenig ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / so bald er alsdenn mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke deiner Klingen hinein stossen wird / so cavire geschwind von deiner Lincken nach deiner Rechten / unter seinem Stoss durch / und stose mit der Quarta zugleich mit ihm innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses.

6. Stelle

[Seite 28] 6. Stelle dich wieder mit geschrencktem Leib / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / und in solchem entbloesse dich einwenig / ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn geschwind wiederum unter deiner Klingen caviren, und will dir ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen / so parire ihm seinen Stoß mit halber Schneide / nach seiner rechten Seiten zu hinweg / und im Pariren so ruecke mit deinem rechten Fuß auff ihn ein wenig hinein / so wirstu ihm seine Klinge sehr schwaechen / stosse alsdenn mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / nach seiner rechten Brust / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

7. Da er aber / indem du seinen Stoß mit halber Schneide ausnimmst / mit seiner Klingen hinten ueber sich fuehre / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

II. Wie du mit einem anreitzen solst / daß er auf dich passire, und du Quartam, indem er passiret, gegen ihm gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er als denn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch, also daß du

[Seite 29] du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / daselbsten gib ihm das Tempo ein wenig / damit er innerhalb auff dich hinein passiren kan / so bald er sich alsdenn daselbsten buecket / und auff dich hinein passiren will / so voltire geschwind die Quartam, und stosse mit der Quarta nach seinem inwendigen Leib zu.

III. Wie du einem seine Klinge schwaechen solst.

Lieget einer abermahls mit langer Klinge vor dir / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit halber Schneide / wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig indem er durchgehet / auff ihn hinein / und stringire ihm seine Klinge innerhalb mit gantzer Schneide / wird er alsdenn wiederumb mit deiner Klingen durchcaviren wollen / so habe wohl Acht / indem er durchgehet / du mit deinem rechten Fuß auff ihn hinein tretest / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

IV. Wie du dich retrahiren sollst.

Retrahire abermahls also deine Klinge / wie oben gemeldet / und gib dich ausserhalb ueber deinen rechten Arm bloß darmit / wird er alsdenn nicht in die Bloesse stossen / sondern stringiret dir deine Klinge ausserhalb / so habe wohl Acht indem er dich stringiret, du geschwind unter seiner Klinge durch

[Seite 30] durch cavirest, und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

2. Entbloesse dich abermahls also wie oben gemeldet / wird er alsdenn deine Klinge ausserhalb stringiren, so cavire geschwind unter seiner Klingen durch und mache ihm eine Finte mit der Quarta innerhalb nach seinen inwendigen Leib zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Retrahire abermahls deine Klinge und entbloesse dich ausserhalb ueber deinen Arm / damit wird er alsdenn deine Klinge ausserhalb stringiren, so battire ein wenig mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte ausserhalb unter seiner Klingen hinein (die Finte must du fast unter der Staercke seiner Klingen hinein machen) wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lncken Seiten zu verfahren / so cavire fein eng unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

4. Da er aber / wenn du mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stoessest, geschwind unter deiner Klingen durchcavirte, so voltire geschwind die Quartam, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

5. Da

[Seite 31] 5. Da er aber wenn du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klinge hinein stoessest / nicht unter deiner Klingen durchcaviret, sondern fuehre mit seiner Klingen ueber sich / so passire geschwind hinten ausserhalb seiner Klingen auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

6. Entbloesse dich abermahls also ausserhalb ueber deinen rechten Arm / wie oben gemeldet / wird er dich alsdenn nicht stringiren, sondern stiesse dir ausserhalb in die Bloesse; so habe wohl Acht indem er stoesset du geschwind mit der Tertia zugleich mit ihm stossest ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du must aber wohl zu sehen / indem du stoessest / daß du mit deiner Staercke ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest.

7. Entbloesse dich abermahls also / wird er alsdenn nicht in die Bloesse stossen / sondern bleibet mit seiner Klinge still liegen / so tritt geschwinde mit deinem lincken Fuß auff ihn hinein / und stosse mit der Reversa ausserhalb auff ihn hinein / ueberhalb seinen rechten Arm.

8. Wird er geschwind / indem du mit der Reversa ausserhalb unter seinen rechten Arm hinein stoessest / unter deiner klingen durchcaviren, so gehe in gerader Linie fort / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu mit einem Zutritt des rechten Fusses.

9. Re-

[Seite 32] 9. Retrahire abermahls also deine kLinge / und entbloesse dich ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn mit seiner Klinge stille liegen bleiben / und will dich nicht stringiren, so tritt geschwind mit deinem rechten Fuß ein wenig vor sich / und mache ihm eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / so bald er sich alsdenn mit seiner Klinge nach seiner rechten Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

Das IV. Capitel.
Folget nun wie du einem einen betrueglichen Stoß geben sollst.

Lager dich mit langer Klingen vor den Mann / wird alsdenn dein Wiederpart dich innerhalb stringiren wollen / so lasse deines Rappiers Spitze allgemaehlig nach deiner rechten Seiten zu hinweg gehen / deine rechte Hand aber halte stille / wird er alsdenn mit seiner Klinge der deinen innerhalb nachgehen / so habe wohl Acht / indem er mit seiner Klingen der deinen innerhalb nachgehet / du geschwind mit deinem Leibe unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Lasse abermahls deine Spitze ec. indem er deiner

[Seite 33] deiner Klingen mit seiner innerhakb nachgehet / du geschwind durch cavirest, und stosse mit der Tertia ausserhalb / ec.

3. Da er aber in dem Durchgehen dir mit der Quarta nach den Leib zu stiesse / so wechsele geschwind aus der Tertia in die Quartam, &c.

4. Da er aber nicht ec. Sondern verfuehre sich mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu / so passire, und stosse die Secundam ausserhalb.

5. Entbloesse dich abermahls / so er durchgehet / cavire, stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / wird er alsdenn durchcaviren, und parirte dir deine Klinge mit der seinen nach seiner lincken Seiten zu hinweg / so stosse mit der Secunda innerhalb nach seiner Brust zu / ec.

6. Entbloesse dich abermahls / wird er dir alsdenn deine Klinge nicht stringiren, sondern stiesse dir geschwind innerhalb in die Bloesse / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du die Quartam zu gleich mit ihm stossest mit deiner Staercke innerhalb an seiner Schwaeche,

7. Entbloesse dich abermahls also ( wird er dich alsdenn nicht stringiren noch stossen wollen / so tritt mit deinem lincken Fuß ein wenig nach deiner lincken Seiten zu hinweg / und cavire unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinweg / mit deinem Zutritt des

[Seite 34] des rechten Fusses. Dieses kanst du gebrauchen / er stringire dich oder nicht.

8. Da er aber unter deiner Klingen durch caviret, so tritt &c stoß die Quartam.

9. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire, und stosse ausserhalb die Secundam.

10. Entbloesse dich abermahls also / wird er dir alsdenn deiner Klingen mit der seinen / innerhalb nachgehen / dich zu stringiren vermeinend / so hebe deine Klinge oben ueber die seine herueber / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

11. Da er alsdenn geschwind / indem du deine Klinge ueber die seine hebest / und mit der Tertia nach seiner rechten Brust zu stoessest / eine Quartam auff dich voltiret, so lasse deine Klinge geschwind hinten sincken / so wird dir seine Quarta hinten keinen Schaden thun / und wirst ihm zugleich seine Quartam mit der Staercke deiner Klingen pariren. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire und stosse die Secundam.

II. Folget nun eine andere Art / wie du dich einem betrueglich Bloß geben solst.

Liegest du mit langer gerader Tertia vor dem Mann / und dich dein Wider=Part innerhalb string-

[Seite 35] stringiren wolte / so wende deine Klinge allmaehlig in die Secundam, so entbloessestu deinen inwendigen Leib darmit / wird er dir alsdenn geschwind innerhalb in die Bloesse stossen / so stosse die Quartam zugleich mit ihm innerhalb / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du kanst auch wohl so du wilt / wenn er dir innerhalb in die Bloesse stoesset / geschwind eine Quartam auff ihn voltiren.

2. Da er aber nicht in die Bloesse stieß / sondern stringiret dich innerhalb / so cavire durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb.

3. Da er aber indem ec. durchcavirete, so voltire die Quartam

4. Da er hinten ueber sich fuehre / so passire mit der Secunda.

III. Ein ander Stueck / wie du einem die Chiamata machen solst.

Das ist / deinen Feind lockest / und ihn betrueglich Bloß gebest / derselben zu zustossen.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / battire alsdenn geschwind mit dem rechten Fuß / und mache ihm eine Chiamata unter seiner Klingen / und gib dich bloß ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / sobald er dir alsdenn in der Bloesse seyn wird / so voltire geschwind die Quartam und stosse mit der Quarta.

2. Da

[Seite 36] 2.Da er aber nicht in die Bloesse stieß / so stosse geschwind die Quartam innerhalb.

3. Da er dieselbe Quartam ausnaehme a laevam, so passire nach dem inwendigen Leib.

4. Da er wieder nicht in dieBloesse stieß / so gehe mit der Staercke deiner Klingen wiederum ausserhalb / sobald er durchcaviret, habe Acht auffs Tempo, tritt mit deinem Lincken Fuß gerade auff ihn hinein / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner Brust.

Das V. Capitel.
Etliche Stueck aus der Prima Guardia.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / und seine Spitze stehet ein wenig in die Hoehe / so gehe mit der Prima oder mit der Secunda ausserhalb seiner Klinge / und gehe fast mit geschrencktem Leibe / und deine Spitze halte ihm wohl ausserhalb ins Gesicht / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / so passire geschwind fort / und stosse mit der Prima ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein nach seiner Brust zu.

2. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so stosse mit der Secunda ausserhalb.

3. Item,

[Tab. L., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. M., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 37] 3. Item, battire und mache eine Finte mit der ausserhalb stoß hinein.

4. Item, mache ihm eine Finte mit der Prima oder mit der Secunda innerhalb und ausserhalb / wird er nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so passire, stosse die Prima ausserhalb. Vide Tab. L.

5. Gehe ihm abermahls mit der rima ausserhalb seiner Klingen / und stelle dich wohl mit geschrencktem Leibe / also daß du deine rechte Seite ausserhalb damit entbloessest / wird er alsdenn ausserhalb auf dich hinein passiren wollen / und will dir mit der Secunda oder Tertia ausserhalb unter deiner Klingen hinein stossen / so habe wohl Acht auff das Tempo indem er stoesset / du ihm seine Klinge mit der deinen ligirest, parire ihm seine Klinge mit der Secunda, passire alsdenn geschwind ausserhalb auf ihn hinein / du kanst auch so du wilt / wenn du ihm seine Klinge ligiret hast / geschwind mit der Prima ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen. Wie Tab. M zeiget.

6. Item, so bald er dir ausserhalb / ec. so parire ihm seinen Stoß mit der lincken Hand / und stosse mit der Prima contra Tempo, zugleich ihm nach seinem Ober=Leib zu.

II. Ein ander Stueck / wie du einem mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen solst.

Liegest du in der mittler Secunda da vor dem Mann / und dir einer deine Klinge ausserhalb strin-

[Seite 38] stringiret, so gehe mit deiner Klingen geschwind durch / also daß du mit deiner Klinge innerhalb seiner Klinge kommest / und wende deine Klinge indem du durch gehest in die Secundam, wird er sich alsdenn daselbsten mit seiner Klinge nnach deiner Klingen verfahren / so cavire geschwind mit der Secunda unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb.

2. Liegestu mit langer Klingen vor dem Mann / und er dir deine Klinge innerhalb stringirete, so wende deine Klinge in die Secundam, so bist du vor dem Stringiren entlediget / wird er alsdenn mit seiner Klingen der deinen innerhalb nachgehen / so gehe mit der Secunda unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

3. Stringire ihn innerhalb / so bald er durch caviret, so stosse mit der Tertia ausserhalb / wird er dir den Stoß ausnehmen / so wechsel geschwind aus der Tertia in die Primam, und stosse mit der Prima nach seinem rechten Arm.

III. Etliche Stuecke / in welchen du die lincke Hand brauchen kanst.

Retrahire deinen Ober=Leib und deine Klinge zugleich / also daß du mit deiner Klinge in die mittlere Secundam kommest / und entbloesse dich ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn

[Seite 39] denn ausserhalb in die Bloesse stossen / so parire ihm seinen Stoß / mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich miti hm nach seinem Ober=Leib zu.

2. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so gehe mit der Schwaeche deiner Klinge ihm fast an die Staercke innerhalb seiner Klinge / lasse alsdenn ferner deine Hand unter sich sincken / und wenn du dieses gebrauchest so weiche allmaehlig zurueck. So bald er dir alsdenn in die Bloesse stossen wird / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich miti hm.

3. Gehe mit deiner Klinge in die mittlere Tertiam, und entbloesse deinen inwendigen Leib damit / und deinen Ober=Leib retrahire zugleich damit / wird er dir alsdenn deine Klinge innerhalb stringiren, so lasse dich stringiren, und cavire nicht unter seiner Klingen durch / so bald er alsdenn eine Quartam innrhalb auff dich stossen will / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand / unten nach seiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm.

4. Will dir einer innerhalb unter deiner Klingen hinweg passiren, so habe wohl Acht indem er passiret, du seinen Stoß mit deiner Lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg passirest, und stosse

[Seite 40] stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinem Ober=Leib zu.

5. Will er ausserhalb ec. so parire gleichfals / ec. stosse mit der Secunda.

6. Will er dir ueber den Arm aus passiren, so stosse mit der Secunda contra Tempo.

7. Will er quartiren, so mache es eben so mit der Secunda.

8. Lieget einerm it langer Klinge vor dir / so geh ihm mit der Prima oder Secunda ausserhalb seiner Klinge / und deinen Leib wende wohl damit / also daß deine lincke Seite vorkomme. So bald er alsdenn ausserhalb unter deiner Klinge hinein passiren will / und will dir nach deiner rechten Seiten zu stossen / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunds contra Tempo zugleich mit ihm.

9. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so stringire innerhalb / entbloesse dich ec. (?) so parire ihm seinen Stoß mit der lincken Hand oben nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein / nach seiner rechten Seiten zu: Du kanst auch so du wilt / mit der Reversa ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen.

10. Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so gehe ihm mit deiner Klinge innerhalb sei=

[Seite 41] seiner Klinge / cavire geschwind mit deiner Klinge unter seiner durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen Arm hinein / wird er den Stoß ausnehmen / so cavire geschwind mit deiner Spitze unter seiner Klingen durch / und mit deiner lincken Hand falle ihm innerhalb auff seine Klinge / stosse alsdenn mit einem Zutritt des lincken Fusses / mit der Quarta nach seinem Unter=Leib zu. Dieses kanst du auch gebrauchen wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringiret, und mache ihm eine Finte ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so gebrauche die Lection wie oben.

11. Lieget einer mit seiner Klinge etwas niedrig / so gehe ihm mit deiner halben Staercke der Klingen ausserhalb ueber seine Schwaeche / und siehe daß du deine Hand in die Quartam wendest / wenn du mit deiner Klinge ueber die seine gehest. So bald er alsdann eine Quartam auff dich voltiren wil / so habe mit deiner lincken Hand wohl Acht / indem er quartiret, du ihm dieselbige Quartam mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg parirest; und stosse alsdenn mit der Secunda contra Tempo nach seinem inwendigen Leib zu.

12. Lieget einer mit der mittlern Secunda, so komme ihm mit der Staercke ausserhalb der Quarta, parire die Secunda, &c.

Das

[Seite 42] Das VI. Capitel
Folget nun / wenn dich einer stringiret, wie du mit Fug davon kommen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und er dir deine Klinge innerhalb stringiret, so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / so ist deine Klinge wiederumb frey / gehe alsdenn geschwind mit deiner Klinge wiederumb ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klinge hinein mit einem Zutritt des rechten Fusses / nach seiner rechten Brust zu.

2. Da er aber indem ec. mit der Quarta durchgienge / so wechsle aus der Tertia in die Quartam und voltire die Quartam.

3. Hat dir einer deine Klinge innerhalb stringiret, so lasse deine Spitze abermahls unter sich sincken / gehe geschwind wiederum ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klingen hinein / wird er alsdenn geschwind mit seiner Klingen unter der deinen durchgehen / also daß er mit seiner kLinge wiederum innerhalb an die halbe Staercke deiner Klingen kaeme / so habe wohl Acht / indem er mit seiner Klingen innerhalb nach seiner Klingen greiffet / du geschwind in demselbigen Tempo unter seiner

[Seite 43] seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda.

4. Wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringiret haette / so lasse deine Spitz geschwind unter sich sincken / gehe alsdenn mit deiner Spitze wiederum ueber sich / und siehe / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb an seine Schwaeche kommest / und stringire ihm seine Klinge ausserhalb / so bald er unter deiner Klinge durchcaviren wird / so habe wohl acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du mit deinem lincken Fuß auff ihn hinein tretest / und stosse die Quartam innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

II. Wenn dich einer ausserhalb stringiret, wie du ihm begegnen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer ausserhalb stringirete, so lasse deine Spitze geschwind sincken / gehe wieder ueber sich / und stosse mit der Quarta innerhalb mit einem Zutritt des rechten Fusses.

2. Da er aber lincks umb ausnehme / so stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / gehe alsdenn geschwind mit deiner Spitzen ueber sich / und gehe ihm alsdann mit deiner Klinge innerhalb an die

[Seite 44] die seine / wird er alsdenn geschwind / indem du an die seine gehen willst / mit der Secunda unter deiner Klinge durchcaviren, auch dich zu paßiren; So habe wohl acht / indem er mit der Secunda unter deiner Klingen durchgehet / du geschwind ausserhalb auff ihn hinein paßirest / und stosse mit der Secunda nach seinem Leib zu.

4. Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / so bist du nicht mehr stringiret, gehe alsdann wieder ueber sich / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / so bald er mit seiner Klinge durchgehet / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest nach seiner rechten Brust / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

III. Wann einer aus freyen Stuecken auff dich quartiren wolte.

Liegest du mit gerader Tertia, und einer mit seiner Klinge unter die deine ginge / und wolte dich damit verfuehren / damit er die Quartam aus freyen Stuecken auff dich voltiren koente / so habe wohl Acht / indem er quartiret du mit deinem rechten Fuß zrucke tretest / und mache ihm eine Ligation mit deiner Klinge / so wirst du ihm das Quartiren brechen / gehe alsdenn geschwind ueber sich mit deiner Klinge / und stosse mit der Secunda nach seinem Ober=Leib / so denn nach seinem Ruecken zu,

IV. Wie

[Seite 45] IV. Wie du mit einem mit der Quarta ausserhalb ueber seinen rechten Arm hineinstossen soll.

Lieget einer mit langer Klinge gar zu hoch / und wohl ueber sich ausgestrecket / so gehe mit deiner Spitzen innerhalb recht unter die Staercke seiner Klingen / also / daß deine Spitze ein wenig unter seiner Klingen durchgehet. So bald er alsdenn ausserhalb ueber deiner Klingen hinein stossen will / so voltire geschwind die Quartam, und stosse die Quartam zugleich miti hm / auserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

2. Lieget er nicht gar zu hoch / so druecke seine Klinge innerhalb in dem caviren, voltire die Quartam, und stosse zugleich.

3. Liegt er in der Mittler=Tertia, und giebet dir seinen inwendigen Leib bloß damit / stringire ihn innerhalb im Caviren, cavire miti hm auff die Mensur innerhalb / da er wieder caviret, und die Tertiam stossen will / voltire die Quartam ausserhalb.

V. Ein ander Stueck / wie du deine klinge ueber die seine heben sollst.

Bist du einem ausserhalb seiner Klingen / so sencke deinen Ober=Leib ein wenig hinter sich / und gehe mit deiner Klinge von der Seite ab in die Mittler-Secundam, also daß du gar bloß ausserhalb ueber deinem Arm werdest / so bald er alsdenn

[Seite 46] denn deiner Klingen ausserhalb nachgehen wird / dich zu stringiren vermeynend; So hebe deine Klinge geschwind ausserhalb ueber seiner Klinge herueber / also / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest / stosse alsdenn mit der Quarta, innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses.

2. Da er aber ec. sich mit seiner Klingen nach seiner lincken zu verfuehre / so passire geschwind / und stosse die Secundam nach seinem inwendigen Leib zu.

3. Da er im ueberheben ueber sich fuehre / so stosse die Secundam ausserhakb.

4. Gehe mit deiner Klingen herunter in die Untere=Tertiam, nach deiner rechten Seiten zu / also daß dein inwendiger Leib gantz und gar bloß damit wird / so bald er mit seiner Klinge der deinen innerhalb nachgehen wird / dich zu stringiren vermeynend / so hebe deine klinge ueber die Seine / also daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb an die Schwaeche kommest / und stosse also ausserhalb mit der Tertia ueber seinen rechten Arm hinein.

5. Da er aber im Uberheben durchgienge / so gehe mit deinem lincken Fuß fort / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seinem Gesicht oder Brust zu.

6. Gehe abermahls also ec. wird er nach seiner lincken Seiten auspariren, passire und stosse innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

7. Wird

[Seite 47] 7. Wird er im ueberheben in die Tertiam verfahren / so stosse passando die Secundam ausserhalb.

7. Lieget einer mit der Mittler=Secunda, so gehe hinunter in die Tertiam, stosse die Secundam passando.

9. Lieget einer in Tertia Gardia, und seine Spitze siehet ein wenig ueber sich / stringire ihn innerhalb / battire, mach eine Finte oder zuecke / siehestu daß er mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren wird / und seine Spitze gleichwohl gerad ueber sich ausbleibet oder stehet / und sein rechter Arm und Klinge kommt gleich wie ein Triangul, so voltire die Quartam ausserhalb.

10. Da er aber im Zuecken der Finte nach seiner Lincken Seiten zu verfuehre / so stosse die Tertiam auff ihn hinein.

11. Lieget er hinten etwas niedrig / und seine Spitze etwas hoch / so gehe mit deiner Spitze gerad unter die Staercke seiner Klinge / voltire die Quartam geschwind in die Mensur, stoß ausserhalb. Du kanst auch die Quartam voltiren, und die Qvartam unter seiner Klinge hinein stossen.

VI. Ein ander Stueck / wie du einem das Caviren hindern sollst.

Lieget einer mit seinem Rappiren in der Tertia Gardia, so gehe mit der Tertia ausserhalb an

[Seite 48] an die Schwaeche seiner Klingen ec. ruecke in der Cavation ein wenig auff ihn hinein / habe Acht / indem er wiederumb caviren wird / und die Spitze in der Cavation, gleichsahm wie in der Tertia unter sich faellt / so lasse deine Spitze auch in der Secunda unter sich sincken / so wirstu mi deiner Staercke ausserhalb in seine Schwaeche kommen / und also seine Cavation damit verhindern / und in einem Tempo tritt fort / stosse mit der Secunda aussen mit einem Zutritt des rechten Fusses / unter seiner Klingen hin / du kanst auch geschwind fort paßiren.

3. Gehe ihm ausserhalb an die Schwaeche / ziehe alsdenn deine Klinge nach dir also / daß du mit deiner Klinge von der seinen kommest / so bald er ausserhalb hineinstossen wird / so voltire die Quartam zugleich miti hm nach seinem inwendigen Leib zu.

4. Wird er nicht in die Bloesse stossen / so cavire, stosse die Quartam innerhalb / item stosse mit der Tertia contra tempo ausserhalb / stosse die Secunda ausserhalb / mache eine Finte / wo er nicht passiret, stosse fort / passire die Quartam innerhalb.

5. Laegre dich mit deinem Rappier in die Quartam Gardiam, und mit steiffen ausgestreckten Arm / und gib ihm die Bloesse ausserhalb ueber deinen rechten Arm damit / wird er ausserhalb in die Bloesse stossen / so voltire geschwind die Quartam, und stosse die Quartam zugleich mit ihm.

6. Wird er innerhalb in die Bloesse

[Seite 49] se stossen / so cavire ihm seinen Stoß mit halber Schneide nach seinem Leib zu / tritt ei nwenig zugleich hinein / paßire / stosse die Secunda ausserhalb. Item cavire, und stosse die Quartam innerhalb.

7. Wird er in die bloesse nicht stossen / sondern stringiren wollen / so cavire durch / stosse die Quartam innerhalb / nim aus / paßire / und stosse Secundam. Hierinn hastu

3. Stuecke zu mercken.

8. Lieget einer mit langer Klingen vor dir / und du ihm seine Klinge innerhalb oder ausserhalb stringiret haettest / er alsdenn mit seiner Spitzen herunter gienge / fast in die Unter=Tertiam und dieselbige unter sich sincken liesse / so begegne ihm also / indem er mit seiner Spitzen herunter gehet / so folge seiner Klinge mit der deinen nach / und wende deine Klinge in die Primam, und stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit der Prima, da er alsdenn mit seiner Klingen wiederumb ueber sich ginge / dir ausserhalb ueber deiner Klingen hinein zu stossen vermeynend / so voltire geschwind die Quartam und stosse die Quartam zugleich mit ihm nach seinem inwendigen Leib zu / du kanst auch so du wilt die Quartam lang innerhalb zugleich mit ihm stossen.

9. &c. so gehe mit deiner Klinge der seinen nach / und stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit der Prima; Wird er alsdenn mit seiner Klingen wiederumb ueber sich gehen / so gehe zugleich mit ihm mit deiner Klingen ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhakb.

10. Da

[Seite 50] 10. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire ausserhalb und stosse mit der Secunda.

VII. Wenn einer mit seiner Klinge ausholet / das ist / wenn einer seine Klinge erstlich zurueck zeucht / indem er stossen will / wie du ihm begegnen sollst.

Hohlet einer mit seiner Klingen (das ist /) daß er seine Klinge erstlich zurueck zeucht / und will innerhalb oder gelcihsahm wie von oben mit seiner Secunda auff dich hinein stossen / so kanstu / indem er aushohlet in demselbigen Tempo, indem er seine Klinge zurucke zeucht / mit der Quarta zugleich mit ihm stossen / innerhalb mit Zutritt des rechten Fusses.

2. So du aber nicht wilst mit der Quarta auff ihn hinein stossen / so habe wohl Acht indem sein Stoß koemt / du mit der halebn Staercke deiner Klingen ihm innerhalb auff die halbe Staercke seiner Klingen schlaegest / und ihm also seine Klinge damit daempffest / stosse henrach mit der Quarta innerhalb.

3. &c. Indem sein Stoß koemmt / cavire durch / stosse die Secundam ausserhalb.

VIII. Ein ander Stueck.

Lieget einer mit langer gerader Tertia vor dir / so gehe mit deiner halben Staercke ihm ausserhalb fast

[Seite 51] fast in die halbe Staercke seiner Klinge / so bald er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren wird / und will eine Quartam auff dich voltiren, nach deinem inwendigen Leib zu / so wende in demselben Tempo indem er quartiret, deine Klinge auch in die Quart, so wirstu ihm seine Quart mit der deinen hinweg schneiden / stosse alsdenn mit der Quart und mit einem Zutritt des lincken Fusses innerhalb hart bey seinem Creutz hinein nach seiner rechten Seite oder Hueffte zu; Denn derselbige welcher sich wendet / der ist viel schwaecher mit seiner Klingen / als der andere / welcher mit der Quart gerad zugehet.

Das VII. Capitel.
Bruch darauff / wann dir einer mit seiner lincken Hand deine Klinge auspariren wolte.

Lieget einer in der Mittler=Tertia, daß seine Spitze ein wenig nach seiner rechten Seiten zu aussiehet / so gehe mit deiner Schwaeche ihm innerhalb ueber die Staercke seiner Klingen / so bald er alsdenn mit seiner lincken Hand nach deiner Klingen greiffen will / so voltire geschwind die Quartam, und cavire von deiner lincken nach deiner rechten / unter seiner lincken Hand durch / wuerde er fehl greiffen / stosse alsdenn in einem Tempo mit der Quarta ausserhalb ueber seinen lincken Arm hinein nach seiner Brust zu. Den Stoß

[Seite 52] Stoß must du hoch stossen. Du kanst auch wohl / so du wilt / die Quartam lang ausserhalb ueber seinen lincken Arm hinein stossen.

II. Wie du auf das Mutiren gehen sollst.

Mutiret einer vor dir / so gehe fein gemach mit verhangener Prima ausserhalb gegen seine Klinge / so verhinderst du ihm also das Mutiren damit. Wird er alsdenn mit seiner Klingen ausserhalb ueber sich gehen / so gehe mit deiner Spitzen auch zugleich mit ihm ueber sich 7 und stosse mit der Tertia ausserhalb ec.

2. Da er aber ueber sich fuehre / passire, stosse die Secundam ausserhalb.

3. Da du ihm seine Klinge also mit der Prima stringirest, ec. wolte dir ausserhalb mit der Tertia, ec. so cavire unter seiner Klinge durch / und stosse mit der Quarta zugleich miti hm / innerhalb / ec. da er daselbsten ausnehme / paßire mit deinem Leib unter seiner Klingen hinweg / stosse mit der Secunda inwendig.

4. Faenget einer von weiten an zu mutiren, und noch nicht in der mensur ist / so lagere dich mit deinem Rappier in die Ober=Secunda, und gehe ihm entgegen / wenn du alsdenn in die Mensur kommest / so lasse deine Spitze in die Unter=Secundam allmaehlich unter sich sincken / so wird deine Klinge ausserhalb seiner Klingen kommen / und wirst ihm also das Mutiren verhin=

[Seite 53] hindern / paßire alsdenn geschwind fort / und stosse die Secundam ausserhalb.

III. Bruch / wenn einer mit fliegender Klinge unter deiner Klinge mutirete.

Mutiret einer mit fliegender Klinge unter deiner klinge / so verwende deine Klinge in die Primam, und stringire ihm seine Klinge mit der Prima, so bald er alsdenn ausserhalb ueber deiner Klingen hineinstossen will so cavire geschwind unter seiner Klingen durch / und stosse die Quartam zugleich mit ihm nach seinem inwendigen Leib zu mit einem Zutritt.

2. Du kanst wohl / wenn er dir ausserhalb hinein stossen wird / geschwind die Tertiam zugleich mit ihm stossen / ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klinge mit Zutritt des rechten Fusses.

Inn=

[<Inhaltsverzeichnis>] (15)

Inhalt Des Geoeffneten Fecht=Bodens.

I. Cap. Erste Grund=Reguln der Fecht-Kunst. pag. 5
Wenn einer mit seiner Klinge ausserhalb des anderen kommet / wie man die Finte machen soll. 6
Wenn einer mit seinem Rappier in der Ober Secunda laege / und seinen inwendigen Leib bloß damit gebe wie man ihm begegnen soll. 7
Wie man die Quartam voltiren soll. ibid.
Wenn einer in der Ober=Secunda liegt / wie man ihm begegnen soll. 10
Etliche Stuecke / so man aus der Ober=Secunda gebrauchen kan.
Wie man mit der Prima ausserhalb ueber des andern rechten Arm hinein stossen kan. 12
Wie man die Klinge soll sincken lassen / wenn einer des andern Klinge mit der halben Staerke stringiret haette. 13
Bruch auff die 2. vorhergehende Stuecke. 14
Wenn einer des andern Klinge innerhalb stringiret haette / wie man sich von dem Stringiren entledigen soll. 15
II. Cap. Etliche Stuecke in welchen man die lincke Hand gebrauchen kan. 17
Bruch / wenn einer mit seinem lincken Fuß innerhalb auff den andern hinein tritt und will ihm mit der Quarta nach den inwendigen Leib zu stossen. 19

Wenn

Anmerkungen

(1) Beschrieben in: Nabel, Ulrich: Der geöffnete Ritterplatz: ein Handbuch der ritterlichen Wissenschaften. Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter / Verein für Hamburgische Geschichte. - Hamburg, Verlage des Vereins, Hamburg 1930, S. 104f. Darin auch eine Publikationsgeschichte.
In den Neuauflagen des "Geoeffneten Ritter=Platz" wurden einige Titel verändert und die Texte erweitert. Siehe auch hier Nabel: Ritterplatz, S. 104. Vergleiche: [Digitalisat der 1715-Ausgabe bei google books]
(2) n. Humbert, A.: Memoire sur la Vie et les Ouvrages de feu M. L. C. Sturm. Bibl. Germanicque, Tl 27. Abdruck aus Humbert, A.: Ouvrage divers sur les Belles Lettres L'Architecture Civile et Militaire, les Mechaniques et la Geographie, Berlin 1747, zit. nach: Nabel: Ritterplatz, S. 104f.
(3) Nabel: Ritterplatz, S. 105
(4) n. Beckmann, J.: Beitraege zur Geschichte der Erfindungen, Bd. 3, S. 449, zit. nach Nabel: Ritterplatz, S. 105
(5) Nabel: Ritterplatz. S. 105
(6) ebd.
(7) "Der geoeffenete Fecht=Boden", Vorwort
(8) Im 17. Jahhrndetr erschienen acht Auflagen von Heussler (1615, 1616, 1617, 1626, 1627, 1630, 1640, 1665), wobei die Auflagen entweder das Rapier allein oder Rapier und Dolch behandeln. Das hier in Frage kommende Buch zum Fechten mit dem Rapier allein erschien u.a. 1615 und neu 1627.
(9) Zum Vergleich wurde die Auflage von 1627 herangezogen. [Digitalisat GDZ]
(10) Ridolfo Capo Ferro: Gran Simulacro dell'Arte e dell'Uso della Scherma. Siena, 1610 (Neuauflagen 1629, 1632, 1652). Der Ausfall wird in Figur 5 dargetsellt: [Digitalisat ARMA].
(11) Die Illustrationen in Heusslers Werk wiederholen sich. Deshalb wurde hier nur jeweils ein Beispiel einer dem "Geoeffneten Fecht=Boden" ähnlichen Abbildung gegeben.
(12) Heusslers Werk ist theoretisch nicht das einzige, das als Vorlage in Betracht zu ziehen ist. Auch Hans Wilhelm Schöffers „Gruendtliche vn eigentliche Beschreibung der freyen Adelichen vnd Ritterlichen Fechtkunst“ von 1620 (Digitalisat GDZ) kommt hierfür in Frage, denn die Intertextualität zwischen Heussler und Dietz ist sehr hoch. Ich habe ich mich jedoch u.a. wegen der größeren Nähe der Abbildungen zu Heusslers Werk für die Hypothese entschieden, dass dem Autor des "Geoeffeneten Fecht=Bodens" Heussler als Vorlage diente
(13) Hier in der Ausgabe von 1706, Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201. Vielen Dank an Dr. Frank Baudach von der Eutiner Landesbibliothek für die zahlreichen Hinweise. Die Transkriptionsregeln entsprechen denen bei meiner Giganti-Transkription vom 02. August 2014.
(14) [Tab. C.] und [Tab. D.] fehlen sowohl hier als auch in der Ausgabe von 1715. Die Buchstaben C und D werden als Nummerierung in Tab. A. als Figuren C. und D. aufgenommen. Um eine doppelte Nummerierung (und damit Verwirrung) zu vermeiden, wurden die Tab. dann mit E fortgesetzt. Tab. A ist die einzige Illustration zu sein, die eine Untergliederung aufweist.
(15) In der vorliegenden Ausgabe der Eutiner Landesbibliothek fehlen im Inhaltsverzeichnis die beiden übrigen Seiten.

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