Donnerstag, 20. November 2014

Ein Interview mit dem Deutschen Dachverband Historischer Fechter

Im Sommer dieses Jahres wurde der Deutsche Dachverband Historischer Fechter e.V. gegründet. Wir sprachen mit Sonja Heer und Thore Wilkens über Netzwerke, die geplante Trainerausbildung, potentielle Gefahren einer Standardisierung sowie Turniere.

Fechtgeschichte: Hallo Sonja, Hallo Thore. Welche Funktionen habt ihr beim DDHF inne?

Sonja Heer: Als Präsidentin führe und koordiniere ich den Verband und leite das Präsidium.

Thore Wilkens: Ich bin Vorsitzender der Abteilung Bildung.

Fechtgeschichte: Wie viele Mitglieder in wie vielen Vereinen sind derzeit im DDHF organisiert?

Sonja Heer: Derzeit vertreten wir rund 750 Einzelpersonen aus acht Mitgliedsorganisationen.

Fechtgeschichte: Welche Ziele habt ihr euch für die nächsten zwei Jahre vorgenommen?

Sonja Heer: Zunächst geht es für mich darum, den Verband auf eine sichere Basis zu stellen. Dazu benötigen wir gute Prozesse, eine sinnvolle Infrastrukur und ein gutes Netzwerk. Damit meine ich zum Beispiel den Kontakt zu Repräsentanten von anderen Sportverbänden, zu Vertretern der Presse oder der Kontakt zu Wissenschaftlern und natürlich auch den Kontakt zu Vertretern der HEMA-Szene. Dann müssen wir die Mitglieder in die Verbandsarbeit einbinden: transparente Beschlussfassung und Möglichkeit der Mitgestaltung über Arbeitsgruppen sind wichtige Punkte. Dabei müssen wir darauf achten, dass die Bürokratie nicht überhand nimmt, wir aber trotzdem alles so gut dokumentieren, dass es auch nach Jahren von anderen Personen nachvollzogen werden kann. Außerdem benötigen wir eine Plattform zum Austausch und zum Ablegen unserer Dokumente, die es aufzubauen gilt, denn die Mitglieder unserer Gremien sind ja über ganz Deutschland verteilt.

Thore Wilkens: Die Abteilung Bildung wird die nächsten zwei Jahre mit der Entwicklung und Erprobung einer umfassenden Trainerausbildung beschäftigt sein.

Fechtgeschichte: Wie wird die Trainerausbildung ablaufen? Und wie weit seid ihr mit eurer Konzeption bereits?

Thore Wilkens: Die Arbeitsbereiche sind festgelegt und das benötigte Material ist großteils zusammengetragen. Jetzt bereiten wir die Erarbeitung der einzelnen Module vor, zum Beispiel Quellenarbeit,  Traingsplanerstellung, Freikampfauswertung oder Coaching. Die Trainerausbildung wird auf mehrere Wochenendseminare ausgelegt sein, bei denen im Verlauf eines Jahres die verschiedenen Module behandelt werden. Das Lehrmaterial dazu wird vorher gereicht oder aber wir erstellen ein Gesamt-Handbuch für die vollständige Ausbildung. Ich hoffe, dass wir im Rahmen von 2015 ein Betadokument mit Methoden fertig haben und anschließend in die Ausbildung der Ausbilder gehen können. Ein langfristiges Ziel wird es sein, dass DOSB und Landessportbünde unsere Ausbildung als offizielle Trainerausbildung anerkennen.

Fechtgeschichte: Welche Vorteile ergeben sich für Vereine aus der Mitgliedschaft im DDHF?

Sonja Heer: Gemeinsam sind wir stark. Dies ist eine Chance die deutschen Historischen Fechter stärker zu vernetzen, damit wir uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können.

Thore Wilkens: Der DDHF wird für die Mitgliedsvereine vieles erleichtern. Wenn unsere Strukturen voll etabliert sind, können wir unseren Mitgliedern bei der Vermittlung von Hallen und Koordination von Seminaren helfen. Zudem arbeiten wir an Kommunikationsstrukturen, die es den Mitgliedern ermöglicht, schnelle und zuverlässige Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu finden.

Fechtgeschichte: Dachverbände stehen oft für Vereinheitlichung und Standardisierung – nicht nur von Formen, sondern auch von Inhalten. Das Historische Fechten zeichnet sich demgegenüber seit den Anfängen durch einen Pluralismus der Fecht-Interpretationen aus. Wird der DDHF zukünftig – z.B. bei der Trainerausbildung – ein Curriculum für jede Waffe vorgeben?

Thore Wilkens: Auf keinen Fall! Damit würden wir unsere Szene zu Grabe tragen. Die Vielfältigkeit und die Entwicklung des Historischen Fechtens muss gewahrt bleiben. Wir müssen allerdings dafür sorgen, dass bei diesen Entwicklungen die Szene nicht an geistiger Erschöpfung und Demotivation zugrunde geht. Das Problem ist ja nicht die Interpretationsfülle, sondern der Mangel an Bewertungsmaßstäben. Vor allem für Anfänger ist eine quellennahe und funktionierende Interpretation nicht von den pseudointerpretationen der Trittbrettfahrer zu trennen, die für viel Geld Seminare und Training mit wenig Inhalt anbieten. Dabei sind es nur ganz wenige Punkte, die für eine Bewertung nötig sind. Wir bemühen uns deshalb darum, Methoden und Kriterien zu entwickeln, die den Fechtern die Entwicklung einer durchschaubaren und präzisen Interpretation ermöglicht und die sie in die Lage versetzt, andere Interpretationen kritisch zu hinterfragen. So bleibt nicht nur die Vielfältigkeit der Szene gesichert, sondern auch ihre qualitative Entwicklung.

Fechtgeschichte: Die Diskussion um die Versportlichung des Historischen Fechtens ist fast schon fester Bestandteil der HEMA-Kultur. Argumentativ stehen sich z.B. „sportliches Kräftemessen“, „Austesten der technischen Fertigkeiten im Wettkampf“ auf der Befürworter- und „Optimierung von Wettkampftechniken“, „Regulierung des Kampfes durch Regelwerke“ auf der Kritikerseite gegenüber. Auch wird das olympische Sportfechten immer wieder als Negativbeispiel angeführt. Wie seht ihr diese Diskussion. Und welche Position hat der DDHF hier?

Sonja Heer: Das eigentliche Ziel eines Kampfes, die Zerstörung oder zumindest das Kampfunfähigmachen eines Gegners, und der Begriff „Sportlichkeit“, stehen im Gegensatz zu einander. Es besteht der Wunsch sich mit anderen zu messen oder Techniken auf ihre Wirksamkeit überprüfen, ohne jemanden ernsthaft zu verletzen. Als Veranstalter von Turnieren ist man auch für die Kämpfer verantwortlich, daher verstehe ich es sehr gut, wenn Regeln eingeführt werden, um schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden. Die andere Seite solcher Regeln ist dann allerdings, dass der Kampf an Realitätsnähe einbüßt. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass jede Art von Freikampf nur eine Annäherung an eine reale Situation sein kann. Schon allein durch Schutzausrüstung verändert sich der Kampfstil. Mir persönlich ist daran gelegen, eine Annäherung von verschiedenen Seiten zu ermöglichen um ein möglichst umfassendes Bild einer kämpferischen Situation zu bekommen. Eine Wettkampfsituation ist überdies für den Einzelnen eine hervorragende Möglichkeit, seine Persönlichkeit zu schulen, Stichworte sind hier als Beispiel Fokussierung, der Umgang mit Stresssituationen und auch der Umgang mit Sieg und Niederlage. Das sind alles Qualitäten, die man in einem Freikampf und im Wettkampf erfährt, nicht aber im bloßen Techniktraining.

Thore Wilkens: Ich sehe in Turnieren kein Problem und auch nicht in einer sportlichen Anpassung der Techniken. Das Turnier darf allerdings nicht zum Selbstläufer werden und seine Wurzeln vergessen. Historisches Fechten ist nun einmal mehr, als sich mit einem Schwert auf die Maske zu schlagen. Derzeit führe ich eine Untersuchung der großen Turnierveranstaltungen der letzten drei Jahre durch, um Gründe für die Differenzen zwischen den Quellen und den gegenwärtigen Fechtweisen zu identifizieren und Trends zu formulieren. Die ersten Ergebnisse lassen mich entspannt aufatmen. Auch das Turnierfechten entwickelt sich und ist offen für neue Ideen. Sobald die Analysen abgeschlossen sind, wird der DDHF die Daten veröffentlichen. Ich bin optimistisch, dass diese Ergebnisse die Gräben zwischen „Turnier- und Quellenfechtern“ ein wenig schließen wird. Eines kann ich jetzt schon sagen: „Die Turnierszene braucht die quellenfokussierten Fechter und die Quellenfechter brauchen die Turnierfechter. Der fehlende Austausch beeinträchtigt die Fechtweise beider Gruppen in negativer Weise.

Fechtgeschichte: Vielen Dank für das Gespräch!

Weiterführende Informationen:
Seit August ist der DDHF ein eingetragener Verein und seit September besitzt er die Gemeinnützigkeit.

Samstag, 8. November 2014

Das Duellmandat der Universitätsstadt Jena von 1694 - ein Beispiel für ordnende Policeygesetzgebung im 17. Jahrhundert

von Jan Schäfer

Am 16. Dezember 1694 wurde im Namen von Johann Georg II. von Sachsen-Eisenach (1665-1698) für dessen Universitätsstadt Jena (1) ein Duellmandat unter dem Titel

Duell-Mandat und Verordnung / Wornach alle und jede auf Seiner Fürstl. Durchl. Gesammten Universität Jena befindliche Studiosi und sonst männiglich dasebst sich gehorsam zu achten (2)

von denen Cantzeln verlesen und sonst publicirt. (3) Derartige Verordnungen gegen das Duellieren wurden in allen Herrschaftsgebieten des Alten Reiches während des 17. und 18. Jahrhunderts erlassen. Sie zählten zur Policeygesetzgebung der frühen Neuzeit und dienten den Herrschern als Werkzeug zur Regulierung der öffentlichen Ordnung. (4) Im folgenden Text ging es um die Sanktionierung von Ehrenhändeln unter Studenten. (5)


Der Text
Desz Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn / Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen / Juelich / Cleve und Berg / auch Engern und Westphalen / Landgrafens in Thueringen / Marggrafens zu Meissen / Gefuersteten Grafens zu Henneberg / Grafens zu der Marck / Ravensberg / Sayn und Wittgenstein / Herrn zu Ravenstein / etc.
Duell-Mandat Und Verordnung / Wornach alle und jede auf Seiner Fürstl. Durchl. Gesammten Universität Jena befindliche Studiosi und sonst maenniglich daselbst sich georsamst zu achten / Wie solches den 16. Decembr. 1694 von denen Cantzeln verlesen und sonst publicirt worden.

Von Gottes Gnaden Wir Johan Georg / Hertzog zu Herzogs zu Sachsen / Juelich / Cleve und Berg / auch Engern und Westphale / Landgrafens in Thueringen / Marggrafens zu Meissen / Gefuersteter Graf zu Heneberg / Grafens zu der Marck / Ravensberg / Sayn und Wittgenstein / Herrn zu Ravenstein / etc. thun hierdurch männiglich kund und zu wissen: Demnach Wir zeithero mit grossem Widerwillen verspuehren muessen / dasz auf vormalige oefftere ernste Fuerstliche Verordnung von Rectorn und Professoren Unserer gesamten Universität Jena verschiedentlich ergangene und durch oeffentlichen Anschlag publicirte Verbothe desz ueber,ässigen Sauffens / Nachtschwärmens und Veruebung allerhand Unfugs / bevorab aber desz so hoch untersagten Duellirens und Schlagens von der daselbst studirenden Jugend gantz unverantwortlich ausser Augen gesetzet / dergleichen starffbares Unternehmen einen Weg als den andern fast ungescheuet continuiret / und dadurch nicht allein der Uns zufoerderst / so dann dem Academischen Magistrat schuldige Respect und Gehorsam gaentzlich entzogen / sondern auch durch GOttes Verhaengnuesz verschiedentliche Moerdthaten verursachet / mithin Blutschulden aufs Land und besonders gedachte Unsere gesammte Universität gebracht / und durch vieler betruebten Seufftzen und Thränen die Goettliche Rache angeruffen worden / dieselbe auch vermittels harter Land=Plagen und Straffen zu befahren / woferne diesem allen Goettlochen / Natuerlichen und Weltlichen Rechten zuwider lauffenden Unwesen nicht mit nachdruecklichen Ernst gesteuret werden sollte;
Als sind wir zur Bewerckstellung dessen / Verhuetung fernern Ungluecks und Erhaltung guter Zucht und Erbarkeit / bewogen worden / die vormals emanirten Verbothe solches unChristlichen Duellirens zu wiederholen / selbige nebst denen darauf gesetzten biszher wenig geachteten Straffen nachdruecklich zu schaerffen und durch oeffentlichen Druck und Affigirung dieses Patents zu maennigliches Wissenschaft bringen zu lassen.

Sollen diesemnach alle und jede auf mehrberuehrter Unserer gesamten Universitaet Jena jetzo und kuenfftig sich aufhaltende Studiosi vor allen Dingen eines Gottesfuerchtigen stillen und eingezogenen Lebens sich befleissigen / ihrer Studien fleissig abwarten und alles Schmausens und uebermaessigen Trunkes / woraus die meisten Ungelegenheiten zu entstehen pflegen / deszgleichen des Nachtschwermens und greszlichen abscheulichen Schreyens und Ruffens auf der Strasse / sich allerdings enthalten / mit dieser auszdruecklichen Verwarnung / daz alle diejenigen / so der Schwaelgerey dergestalt ergeben / und solcher mehr als ihren Studiis nachhaengen; deszgleichen die Nachtschwermer und Tumultuanten / ob sie gleich sonsten keinen Excess darbey verueben / dennoch als putrida Acadmiæ membra præscindiret / und anderer Verfuerungen zu verhueten / durch oeffentliche Relegation von Unserer gesamten Universitaet fortgeschafft werden sollen. Damit auch dem so sehr ueberhand genommenen recht Bestialischen naechtlichen Geschrey / Hauen in die Steine / und dergleichen / mit mehrerem Nachdruck gesteuret werde / wollen Wir die ehemals gethane Verordnung anhero wiederholet haben / dasz nehmlich jedweder Hauswuerth / so Studenten bey sich im Hause hat / er sey ein Universitaets=Verwander oder Buerger / sein Hausz Winterszeit um neun und Sommerszeit um zehen Uhr Abends schliessen / und mit blinden Schloessern die Hauszthueren und Auszgaenge inwendig wol verwahren / auch keinen Hausz=Burschen / deren Famulos oder Jungen / unter welcherley Prætext es auch verlanget werde (die unvermeidliche Noth bey Kranckheiten oder sonst auszgenommen) das Hausz wieder eröffnen sollte / bey Straffe zehen Thaler jeglichem Hauszwuerth / ohne Ansehen der Person / welcher darwider handelt / es geschehe dieselbe Nacht gleich ein Unfug oder nicht. Truege sich aber ein Unglueck zu / soll der Hauszwuerth / aus dessen Hause nach obbenannter Zeit der Thäaeer oder der Beschaedigte gelassen worden / mit noch haerterer Straffe belegt / und nach bestandenen Umsaenden wol gar mit der Landes=Verweisung / bevorab wider die / so die Thaeter oder Tumultanten in ihre Hauser einnehmen und hegen / verfahren werden.

Damit auch der Senatus Academicus desto eher hinter die Tumultanten und Verbrechere komen (mit Überstrich) koenne / soll ein jeglicher Hauszwuerth / ohne Unterschied / schuldig und gehalten seyn / den oder diejenige Studenten / so Stuben in seinem Hause bezogen / wenn sie desz Nachts nicht heimkommen / desz folgenden Morgens dem Rectori nahmentlich anzuzeigen / bey Straffe fuenff Thaler / wer einen verschwiegen wird / und sollen die Hauswuerthe / so die Straffe nicht erlegen können / solche im Gefaengnuesz absitzen. Wuerden auch einige Studiosi nach obengesetzter Zeit der Schließung dem Hauszwuerthe im Hause oder fuer der Thuer einige Ungelegenheiten machen / und die Ein= oder Auszlassung mit Gewalt suchen wollen / dieselben soll nicht allein der Hauszwuerth mit denen Seinigen mit Gegengewalt abzuhalten berechtigt seyn / sondern auch die Verbrecher mit vierwoechentlicher Incarcerirung / und / da der veruebte Unfug grosz gewesen / nach darueber mit der Relegation, sammt Ersetzzung alles etwan verursachten Schadens / angesehen werden.

Nachdem auch die ungezaehmte Frechheit etlicher Studenten dahin angewachsen / dasz sie des Nachts bevorab bey Winterszeit / denen Leuten in Haeusern die Liechte gleichsam zu verbiethen / und wo sie eines gesehen / mit Steinen in die Fenster zu werffen / sich unterfangen / solches auch / nebst Schimpffirung ehrlicher Leute oder anderer Studiosorum gar gemein werden wollen / so sollen dafern in Zukunft dergleichen Unwesen sich weiter ereignen sollte / alle diejenigen / welche nach Anzeige ihrer Hauswuerthe selbige Nacht nicht auf ihren Stuben gewesen / noch gnueglich beybringen können / dasz sie solche Nacht ueber bey einem andern Bekanten verblieben / ohne ferner Nachforschung vor die Thaeter gehalten / und sofort nebst Ersetzung alles verursachten Schadens mit der perpetua Relegatione wider sie verfahren / waere aber der Excess gar enorm oder eine Beschaedigung derer Einwohnenden mit vorgelauffen / die Verbrechere in gefaengliche Hafft genommen / specialiter wider sie inquiriet und dieselbe darauf zu gebuehrender Bestraffung gezogen werden.

Damit auch alle Gelegenheit zu Widerwillen / und daraus folgender Schlaegerey moeglichst vermieden bleibe / sollen die Studiosi unter sich bey oeffentlichen und Privat-Zusammenkuenfften / über Tische oder auf der Gassen / sich gegeneinander mit aller Hoefflichkeit bezeigen / und keiner dem andern ungebuehrlich und mit schimpfflichen oder anzueglichen Vexationen begegnen / weniger mit einiger Thaetlichkeit offendiren / dafern aber jedergleichen vorgienge / soll der beleidigte Theil sich nicht geluesten lassen / ihme selbst eigenmaechtige Satisfaction zuschaffen / oder Revange weder sofort noch nach der Zeit durch Rencontern oder Provociren suchen / sondern dem Academiæ Rectori es anzeigen / und desssen richterliche Amts=Hülffe gewarten.

Wuerde aber einer dem andern / aus welcheley Offense oder Ursachen es auch geschehe / entweder selbst auszfordern oder durch Beschickung eines Cartels provociren / soll derselbe / sobald es auszbricht / ob gleich die Balgerey wuercklich nicht erfolget / zur gefaenglichen Hafft gebracht / und weilen die sonst gewoehnliche Academische Straffe der Relegation biszher gar wenig verfangen wollen / die Sache an Uns von der Universitaet berichtet / die Verbrecher darauf ohne Ansehen der Person oder Standes Militari manur von dar abgeholet / und derjenige / so zugleich Author rixæ gewesen / auf zwey Jahr / waere er aber durch schimpffliches Begegenen oder Thaetlichkeit lacessiret worden / auf ein Jahr mit Gefaengnuesz oder Condemnation opus publicum oder andere dergleichen Arbeit bestraffet / der Hafft auch vor Abstattung aller auf ihn solche Zeit ueber gewendeten Kosten / nicht erlassen / darauff von mehrberuehrter Universitaet in perpetuum relegiret werden / waere er ueber disz eines unserer Landes=Kinder / soll er aller Beneficien / so er zu geniessen oder zu gewarten haette / verlustig / ihme auch alle kuenfftige Befoerderungen / sie haben Nahmen wie sie wollen / schlechterdings versagt und abgeschnitten seyn.

Gleichergestalt soll der Provocatus, da er sich unternehmen wuerde / der beschehenen Provocaion nach / zu erscheinen / obgleich das Duell nicht vor sich gienge / ebenmaessig auf nur gemeldte Weise da er aber nicht erschienen / gleichwohl die beschehene Provocation dem Senatui Academio verschwiegen / mit einer halbjaehriger Gefaengnuesz und Verlust seiner Beneficien bestrafft werden; Gewoenne aber das Duell seinen wuercklichen Fortgang / es geschehe solches in= oder ausserhalb Unserer Lande / es gehe auch gleich ohne einige Beschaedigung ab oder nicht / sollen beyde Provocant und Provocat, sobald man sich ihrer bemaechtigen kan / zu Hafft gebracht / obgedachter massen abgeholet / und drey Jahr lang / der Authro rixæ aber vier Jahr mit schwerer Gefaengnuesz oder Arbeit beleget / und darauff Unseres Fuerstenthums und Lande auf Ewig verwiesen / die Landes=Kinder hierueber um den vierten Theil ihre Vermoegens / so sie in Unsern Landen entweder wuercklich besitzen oder doch zu gewarten haben / bestraft / und solche quarta zu stipendiis, Frey=Tischen / oder anderer Unserer gesamten Universitaet erspieszlichen Aufnehmen angewendet werden.

Wo auch GOtt aus gerechten Gerichte verhienge / dasz bey solchen Duellen einer entleibet wuerde / soll dessen Coerper durch den Nachrichter auf der gemeinen Feimstädt begraben / der Thaeter aber / da er zu erlangen / ohne Ansehen / er sey Provocant, oder Provocat, Beleidiger oder Beleidigter gewesen / ohne weitlaeuffigte Defensions-Verstattung durchs Schwerd hingerichtet / der Coerper unter den Galgen begraben / und also die Blutschulden vom Lande abgethan werden. Wie dann auch nach Befindung der Umstände gleiche Todes=Straffe / jedoch ausser dem schimpfflichen Begraebnuess / derjenige Duellant sol zu gewarten haben / der zwar seinen Gegenpart nicht entleibet / jedoch solcher massen beschaediget / dasz er darob Zeit seines Lebens ein ungesunder Mensch seyn musz / gestalt auch der Beschaedigte des Verpoenten und Duellirens halber mit ewiger Landes=Verweisung gestrafft werden soll.

Belangend naechst dem die Besprecher / so einen im Namen des andern entweder selbst oder durch ueberbrachtes Cartes auszfordern / deszgleichen die Seconden / sollen diejenige Studenten / so sich zu dergleichen Beschick= und Auszforderungen oder Uberbringung desz Cartels gebrauchen lassen / da das angesonnene Duell seinen Fortgang nicht erreichte / mit sechswoechentlicher Gefaengnuesz und darauf folgenden ewigen Relegation angesehen / da aber das Duell seinen Fortgang erreichte / die Besprechere sowol als Seconden ebenmässig zur Hafft gebracht / und ein Jahr lang mit Gefaengnuesz oder Arbeit mehrgedachter massen belegt / die Landes=Kinder auch hierueber mit offtberuerter Entziehung ihrer Beneficien und Befoerderung angesehen: Truege sich aber bey dem Duelliren eine Entleibung zu / die gesetzte Poen geschärfft und nach Befidnung auf Leibes Straffe vergrössert / diejenigen aber / so nicht Studiosi und sich zu dergleichen Cartel-Tragen / Auszfordern und Secondiren gebrauchen lassen / sollen mit Zeitlicher oder nach Befindung mit ewiger Landes=Verweisung auch wol gar mit gleicher Leibes=Straffe angesehen werden; da sich aber Studenten=Jungen / die insgemein zu dergeichen Boszheiten geneigt und begierig sind / solche Cartel oder Auszforderungs=Briefe ueberbringen / die Degen dazu hinaus tragen / oder in andere Wege die Balgerey befoerdern wuerden / sind dieselbe von dem Buettel im Gefaengnuesz mit Ruthen scharff zu streichen / auch nach Befindung ebenmaessig desz Landes zu verweisen; Wie dann auch die Hausz= und Tisch=Wuerthe / so von der vorhandenen Auszforderung und Balgerey gewust / und solche nicht gehindert / oder alsofort angezeiget / ingleichen die / so einige Foerdernuesz darzu gethan / es geschehe in was Weges es wolle / nach Gelegenheit der Personen und befundenen Umstaenden / mit der Remotion ab Officio, ansehnlicher Geldstraffe / Landes=Verweisung oder Gefaengnuesz unauszbleiblich zu belegen.

Nachdem auch die Erfahrung giebt / wie dergleichen Provocationes und Schlaegereyen oeffters unter dem Rahmen eines unversehenen Recontre verborgen oder damit bemaentelt werden wollen / so sollen diejenigen / so dergleichen Rencontres haben / es werde gleich einer blessiret oder nicht / ebenergestalt zur gefaenglichen Hafft gebracht / von dem Senatu Academico die Sache mit allen Umstaenden genau examiniret / nach Befindung / sie mit einem Coerperlichen Eyd belegt / oder / da andere Bedencklichkeiten mit unterliessen / die Sache gleichergestalt / wie obgedacht / unterthaenigst berichtet werden. Da aber einer von einem andern unvermutheter weise solchergestalt rencontrirt und mit Gewehr attaquirt wuerde / und die Gelegenheit desz Orts / oder die Force desz Gegners sich zu retirien nicht verstatten solle / auf solchen Fall bleibet einem jedweden das natuerliche Recht oder Selbst=Vertheidigung unbenommen / doch dast der Attaquirte sich in solchen Schranken halte / und das moderamen suæ tutelæ nicht ueberschreite und keine Gelegenheit zum Ausweichen ausschlage oder versaeume.

Nachdem auch einige Zeither auf mehrbesagter Unserer gesamten Universitaet Jena die hoechststrafbare Art / einander mit Karbatschen oder Pruegeln auf der Stuben oder oeffentlicher Gasse zu ueberlauffen / einreissen wollen / dergleichen ausserste Beschimpffungen aber nichts anders als grosse Verbitterungen und blutgierige Duelle nach sich ziehen können; Als soll derjenige / welcher einen andern solcher massen zu ueberlauffen und zu tractiren sich unterfaenget / so fort handfeste gemacht / und ohne Unterschied / es habe ihn der andere gleich zuvor affrontiret oder nicht / wegen angemaster selbst=Rache und aus Augensetzung seiner Obrigkeit mit eben der Straffe belegt werden / welche obberuehrter massen denen Provocanten gesetztet worden.

Damit aber diejenigen / so von andern mit real oder verbal Injurien angegriffen / oder in andere wege beleidiget worden / ihre Satisfaction erlangen / und frembden Muthwillen nicht unterworffen seyn moegen; so soll der Magistratus Academicus dem beleidigten auf dessen imploration oder denunciation zeitliche Huelffe schaffen / den Beleidiger / sofern das factum einiger massen beybracht / sofort arretiren lassen / die Sache genau / doch sonder Weitlaufftigkeit untersuchen / und / nach befundener Wahrheit den Beleidiger dahin anhalten / dasz er dem Beleidigten vorm Senatu Academico, wie auch in gegenwart derer Studiosorum, so mit bey der Beschimpfung gewesen / in deren Ermangelung aber in præsenz etlicher von beyderseits Tisch=Burschen oder Landsleuten eine oeffentliche Ehren=Erklaerung und Abbitte / auch wohl nach Befinden kniend thun / und Gerichtlich / bey Verlust seines ehrlichen Nahmens angeloben / ihn weiters in keinewegs vor sich oder durch andere im wenigsten wieder zu beleidigen / oder fernere Revange zu suchen / worueber der Verbrecher nach Gelegenheit der Umstaende mit drey oder vierwoechentlicher incarceration belegt werden kan.

Waere aber die injuria nimis atrox oder freventliche Thaetlichkeiten mit untergelauffen / ist der Injuriant zur gefaenglichen Hafft und die Sache an Uns zu bringen / da wegen haerterer Bestraffung Verordnung ergehen soll.

Nicht minder sollen auch diejenigen/ so diese Unsere wohlbedaechtige Verrodnung schimpflich zu traduciren sich unterfangen / oder auch andere / die ihre erlittene Beleidigung beym Magistratus Academico klagend angebracht / dezhalber spoettlich oder veraechtlich halten werden / ebenmaessig so fort arretiret und nach Befindung mit gleicher Straffe / als die Injurianten angesehen werden.

Da auch in vorher erzehlten Faellen der Thaeter sich auf fluechtigen Fusz begebe / und zur Hafft nicht zu bringen waere / hat mam (Rechtschreibfehler) mit edictal Citation und auf ferners ungehrosames Aussenbleiben in contumaciam wider denselben zu verfahren / und die deprecation und Erklaerung durch den Pedell / oder nach Beschaffenheit des Verbrechens / durch den Buettel oder Scharfrichter zu bewerckstelligen / auch im uebrigen die Relegation, oder was sich sonst seiner Bestraffung wegen gebueret / zu verfuegen.

Wir befehlen demnach Rectori, saemtlichen Doctoribus, Professoribus und Magistris Unserer gesamten Universitaet Jena / auch allen deren Incorporirten und Verwandten / ingleichen allen und jeden daselbst befindlichen Studiosus, jetzigen und kuenfftigen / als zu deren besten diese Unsere Verordnung ergehet / wie auch Unserm Amt und dem Stadt=Rath zu Jena / nebst der gantzen Buergerschafft und Einwohnern / und begehren gnaedigst / es wolle ein jeder seines Orts solcher allerdings gemaesz nachleben / die Vorgesetzten auch straecklich und mit Ernst darob halten / und sich diszfalls aller Verwantwortung entladen / die Studiosi aber durch muthwillige Contravention ihnen selbst due unausbleibliche harte Bestraffung nicht ueber den Halsz ziehen.

Wie dann/ und damit sich niemand mit der Unwissenheit zu entschuldigen haben moege / dieses Mandat nicht allein jetzo gewohenlicher massen publiciret / sondern auch bey Unser gesamten Universitaet / weniger nicht als Unserm Stadt=Rath zu Jena jaehrlich einmal abgelesen / und einem jeden ankomenden (Überstrich) Studiosi bey der Immatriculation ein gedrucktes Exemplar hiervon von dem Rectore Academiæ zur Nachricht zugestellet werden soll. Daran geschiehet Unser ernster Wille und Meinung.

Uhrkuendlich ist diese Unsere Verordnung zum Druck gebracht und durch oeffentlichen Anchlag zu Maennigliches Wissenschaft publiciret worden. So geschehen und geben Eisenach den 24. Septembr. Anno 1694.

Johann Georg / Hertzog zu Sachsen.
(L.S.)

Anmerkungen

(1) Die Ämter Jena (mit der Universität) und Allstedt kamen im Jahr 1690 zum Herzogtum Eisenach, nachdem die Linie des  Herzogtums Jena erloschen war. Siehe  Bergmann, Gerd: Ältere Geschichte Eisenachs von den Anfängen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Eisenach: Eisenacher Geschichtsverein e.V., 1994, S. 338.
(2) „Deß Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgens, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Duell-Mandat Und Verordnung.“ Universität Augsburg, Signatur 02/XII.6.4.142angeb.3. [Digitalisat Universität Augsburg]
(3) Das Duellverbot stand in einer Reihe von Erlassen: 1641 gab Herzog Wilhelm ein Rescript an den Stadtrat von Jena, 1659 wurde in einem Visitationsdecret ein Duellverbot ausgesprochen und in den Jahren 1684 und 1693 erschienen neue Duellmandate. Siehe Keil, Richard und Keil, Robert: Geschichte des Jenaischen Studentenlebens von der Gründung der Universität bis zur Gegenwart. (1548-1858). Eine Festgabe zum dreihundertjährigen Jubiläum der Universität Jena. Leipzig: F. A. Brockhaus 1858. S. 108-112.
(4) Zur Duellgesetzgebung im Alten Reich u.a. Ludwig, Ulrike: Das Recht als Medium des Transfers. Die Ausbreitung des Duells im Alten Reich. S. 159. In: Ludwig, Ulrike und Krug-Richter, Barbara und Schwerhoff, Gerd (Hg.): Das Duell. Ehrenkämpfe vom Mittelalter bis zur Moderne. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft, 2012. Zu den Policeyordnungen u.a. Iseli, Andrea: Gute Policey. Öffentliche Ordnung in der Frühen Neuzeit. Stuttgart: Eugen Ulmer, 2009.
(5) Richard und Robert Keil zählen allein mehr als ein Dutzend Todesfälle in Jena durch Duelle in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts: 1657, 1661, 1663, 1665, 1666, 1676, 1682 (in diesem Jahr zwei Todesfälle), 1683, 1687, 1689 1696 und 1697. Siehe Keil/Keil: Geschichte des Jenaischen Studentenlebens von der Gründung der Universität bis zur Gegenwart, Vgl. ebd. S. 112.

Samstag, 1. November 2014

„…Vnd mit der rechten faust ein Mordstück“. Eine Rezension zur Edition des Cod. I.6. 4° 2

von Thore Wilkens

Vor zwölf Jahren verdeutlichte Rainer Welle mit seiner Dissertation „vnd wisse das alle höbischeit kompt von deme ringen…“ der (akademischen) Öffentlichkeit die Komplexität und den wissenschaftlichen Wert der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ringhandschriften und Drucke. Seine langjährige Erfahrung als aktiver Ringer und Bundestrainer für das Freistilringen ermöglichten es dem studierten Germanisten und Sportwissenschaftler, eine völlig neue Perspektive bei der Quellenuntersuchung einzunehmen. Er betrachtete die Traktate nicht nur als aus philologischer Perspektive, sondern auch aus der Perspektive des praktizierenden Ringers. Das Ergebnis war ein Werk, welches methodisch und argumentativ in der Zweikampftraktatforschung neue Maßstäbe setzte und auch den Historischen Fechtern viele Fragen zu den Quellen beantworten konnte. Dennoch ist es nach der Veröffentlichung um Rainer Welle still geworden. Nach zwölf Jahren tritt er mit seiner Edition des Cod. I.6. 4° 2 (in der Szene als „Codex Wallerstein“ bekannt) wieder in Erscheinung. Und es stellt sich nun die Frage, ob Welle den qualitativen Standard seines ersten Werkes halten kann und ob die Historischen Fechter wieder Antworten auf ihre ganz speziellen Fragen finden.

Zur Handschrift

Der Cod. I. 6.4° 2 besteht aus zwei eigenständigen Zweikampftrakten. Die ältere Lehre wird von Welle auf den Zeitraum um 1420 datiert. Das andere Traktat ist gut fünfzig Jahre jünger und wird auf die Zeit zwischen 1465 und 1470 bestimmt. Die Handschriften wurden erst Mitte des 16. Jahrhunderts zum heute vorliegenden Codex zusammengebunden.

Die Edition

Die Edition des Cod.I.6. 4° 2 besteht aus zwei Bänden. Band I umfasst die wissenschaftliche Untersuchung der Handschrift, während Band II, die Originalabbildung der Handschrift und die Koperts beinhaltet.

Band I

Welles wissenschaftliche Untersuchung der Handschrift lässt kaum Wünsche offen und deckt sowohl den kodikologischen als auch den kunstwissenschaftlichen und den praktisch perspektivierten Forschungsbereich ab. Im Rahmen der kodikologischen Untersuchung liefert er eine ausführliche Provenienzgeschichte, Papiersorten- und Wasserzeichenanalyse und eine Untersuchung zur Foliierung und Lagenbeschreibung. Darüber hinaus geht er auf die sprachlichen Besonderheiten der Handschrift ein und schlüsselt die Eigenheiten der Schreiberhände und der Zeichner nachvollziehbar auf. Ebenso verhält es sich bei der kunstwissenschaftlichen Analyse. Welle geht jedem Detail nach und liefert auf diese Weise nicht nur wertvolle Einblicke in den vermutlichen Entstehungs- und Bearbeitungsprozess der Handschrift, sondern schafft es auch, den älteren Teil der Handschrift geographisch zu verorten. Sowohl im kodikologischen als auch im kunstwissenschaftlichen Bereich beschränkt er sich nicht auf die Fächergrenzen, sondern zieht Erkenntnisse aus anderen Fachbereichen wie etwa der Realien- und Kostümkunde heran. Die gesamte Untersuchung ist von einer bemerkenswerten Gründlichkeit bestimmt. Der Codex wird im wahrsten Sinne des Wortes seziert. Ob es sich nun um die Beifügungen in Rötel oder um die verschiedenen Schreibweisen des Buchstaben „e“ handelt. Nahezu alles, was für den Forscher von Relevanz sein könnte, wird einer deskriptiven Analyse unterzogen.

Im Bereich der praktisch perspektivierten Analyse und Argumentation legt Welle leider weniger Sorgfalt an den Tag. So äußert er sich etwa zur richtigen Darstellung der Langschwerttechniken oder zu falschen Zeichnungen von Ringtechniken im Harnischkampf. Leider bleiben diese Bewertungen für den Leser intransparent, da Welle sich weder zum Analyseprozess noch zur Methodik seiner Interpretationen äußert. Hier hätte der Autor einen wichtigen Schritt zur Etablierung praktisch perspektivierter Analysemethoden im Forschungsdiskurs leisten können. Es muss jedoch gesagt, werden, dass die praktische Natur der Zweikampftraktate und die damit verbundenen Probleme für den (modernen) Leser von Welle thematisiert werden. Im Kapitel zur Funktion von Bild und Text in den Zweikampftraktaten liefert er eine aufschlussreiche Einführung in die Vermittlungsstrategien und Problemfelder der Zweikampftraktate und ermöglicht auf diese Weise dem praktisch Unkundigen, sich einen Eindruck von der Verstehensproblematik zu verschaffen. Vor dem Hintergrund dieses Kapitels stellt sich die Frage nach Welles methodischen Vorgehensweisen allerdings umso mehr.

Die anschließende Bildkonkordanz dokumentiert die Überlieferung der Handschrifteninhalte in späteren Zweikampftraktaten und ist für einen schnellen Vergleich zwischen den unterschiedlichen Handschriften äußerst hilfreich. Die Transkription besticht nicht nur durch ihre Sorgfalt und Transparenz, sondern auch durch eine kritische Auseinandersetzung mit früheren Transkriptionsversuchen seitens der akademischen Forschung. Den Abschluss des ersten Bands bilden eine tabellarische Auflistung aller Beifügungen, die auf den Blättern zu finden sind, sowie eine Auflistung der Entsprechungen von Text und Bild der jeweiligen Techniken.

Band II

Der zweite Band beinhaltet Originalabbildungen der Handschrift und des Koperts. Alle Blätter sind vollständig und qualitativ hochwertig abgebildet. Jedes Blattdetail ist zu erkennen und die Texte ohne Probleme lesbar. Die jeweilige Folionummer wurde oben rechts auf der Buchseite noch einmal abgedruckt und erleichtert auf diese Weise die Navigation. Allerdings ist die Trennung von Transkription (Band I) und Originaltext (Band II) nicht ganz unproblematisch: Für eine problemlose Lektüre werden stets beide Bücher benötigt. Allerdings ist Welles Entscheidung nachvollziehbar. Die Inhalte des Codex sind nicht fehlerfrei und weisen eine Reihe von Text-Bild-Vertauschungen auf. Diese sind jedoch von den Produzenten der Handschrift entdeckt worden und so finden sich immer wieder eingemalte Zeigefinger oder schriftliche Hinweise, welcher Text zu welchem Bild gehört. Wenn einem der Codex in seinem Originalformat vorliegt, sind diese Verweise wesentlich leichter nachzuvollziehen. Zudem werden in diesem Format die Ausstrahlung und die Struktur des Codex und der einzelnen Lehren wesentlich klarer.

Stil

Wie bereits in seinem ersten Buch hält sich Welle auch in dieser Arbeit mit Lob und Tadel nicht zurück. Wenn ein Forscher in seinen Augen unzureichende Arbeit geleistet hat, fließt dieses Urteil unverblümt in den Text ein. Dem Text kommt diese Ehrlichkeit zugute, er liest sich flott und ist nicht von jener emotionslosen Distanz beherrscht, die das Lesen deutscher akademischer Texte oft so anstrengend macht.

Fazit

Vierundsiebzig Euro sind zwar ein stolzer Preis, aber die Bücher sind es wert. Welles Edition des Cod. I. 6 4° 2 ist in vollem Umfang gelungen. Er öffnet die Quelle für Experten und Laien gleichermaßen und liefert neue Erkenntnisse zum Inhalt der Handschrift, ihrer Entstehung und ihren Eigenheiten und Problemen. Akademiker finden hier eine zuverlässige Quellenedition, die für nahezu jeden Forschungsbereich einen Ansatzpunkt bereithält. Für Historische Fechter ist dieses Buch ebenfalls geeignet. Wer sich als Fechter mit dieser Quelle auch nur halbwegs seriös auseinandersetzt, wird früher oder später auf Probleme stoßen. Die Frage nach der Genauigkeit der Bilder, der Vollständigkeit des Codex, der Überlieferung in anderen Handschriften und nach der Vermittlungsstrategie der Texte sind für die Erarbeitung einer Interpretation essentiel. Welle liefert verlässliche und verständliche Antworten und bietet Historischen Fechtern nicht nur Impulse für ihre Interpretationsarbeit, sondern auch Argumente, um ihre Erkenntnisse in der Diskussion zu verteidigen. Meiner Meinung nach dürfen die Bücher deshalb in keinem Regal fehlen.

Übersicht

Titel: „… Vnd mit der rechten faust ein mordstuck. Baumanns Fecht- und Ringkampfhandschrift.
Autor: Rainer Welle
Verlag: Herbert Utz Verlag
Seiten: 472 in zwei Bänden
Preis: 74 Euro


Freitag, 10. Oktober 2014

Fechten in der Literatur (1): Flashman

von Jan Schäfer

In der Literatur hat das Fechten seinen festen Platz, seit Homer seinen Helden Odysseus Helm und Schild von der Wand nehmen und in den Trojanischen Krieg ziehen ließ. Entweder wird das Fechten direkt zum Gegenstand der Erzählung gemacht, wie zum Beispiel in Arturo Pérez-Revertes Roman „Der Fechtmeister“, oder es ist ein Element der Gestaltung von Plot und Spannungsbögen. Hier geht die Liste der Beispiele einmal durch die Welt- und Trivialliteratur der Jahrhunderte. Ob Ivein und Erec, Hug Schapler, Ivanhoe oder die Helden fast jedes Kinderzimmers: D'Artagnan und die drei Musketiere – überall wird der rote Faden auch mit Schwert oder Degen gezogen.

Während die pragmatischen Quellen – die Fechtbücher – darauf zielen, Fechttechniken darzustellen und zu beschreiben, hat das Fechten in der Literatur eine andere Funktion. Ein Fechtkampf in der Literatur ist Element der Handlung. Nicht selten werden die Konflikte zwischen Charakteren durch eine Fechtszene auf einen existentiellen Moment verdichtet. Denn das Fechten ist eine unmittelbare physische Auseinandersetzung, die in ihrer endgültigen Konsequenz auf Demütigung, Verletzung oder Vernichtung eines Protagonisten abzielt.

Fechtszenen können unterschiedlich beschrieben sein: naturalistisch, symbolisch, ironisch - je nach Perspektive des Autors, seinen Absichten, seinem Wissen und seiner zeitlichen Nähe zum behandelten Stoff. Dabei sind in der Literatur oft bemerkenswerte Beobachtungen, Interpretationen, Anspielungen und Variationen von Fechten und Fechtszenen auszumachen.

Darum werden wir in einer unregelmäßig erscheinenden Artikelserie auf die Bearbeitung des Fechtens in der Literatur blicken. Den Anfang machen die „Flashman-Manuskripte“ von George MacDonald Fraser, die in den Jahren 1969 bis 2005 erschienen und seit 2011 vom Kübler-Verlag in einer Neuauflage herausgegeben werden.

Zur Figur: Flashman ist ein Held der Kriege und Konflikte des 19. Jahrhunderts. Afghanistan, Frankfurt, Krim, Amerika, China – überall ist er mittendrin im Weltgeschehen. Obwohl sich Flashman und Heldentum meist so verhält wie Sonne und Eis – kaum scheint Gefahr auf, schmilzt Flashys Heldenmut hinweg – gelingt es ihm, in jedem seiner Abenteuer für den Helden gehalten zu werden, den die Öffentlichkeit in ihm sehen will.

Harry Flashman ist in seinen Geschichten ständig in Gefechte verwickelt. Zwei Beispiele für Fechtkämpfe, die bemerkenswert sind, sollen hier zitiert werden.

In Royal Flash wird Flashman in die Ereignisse Deutschlands um das ereignisreiche Jahr 1848 verwickelt. Der junge Otto von Bismarck hat Flashman wegen seiner Ähnlichkeit zu einem deutschen Prinzen für eine Intrige ausgewählt. Doch ein Detail fehlt: Flashy als designiertem Doppelgänger fehlen die Mensurnarben des Originals. Also kommt Bismarck auf die Idee, dass sie ihm stilecht in einer Mensur zugefügt werden sollen, was zur Schilderung einer Mensurszene überleitet. Das deutsche Mensurfechten mit Schläger oder Säbel, wie es auch heute noch derartig praktiziert wird, entwickelte sich im 19. Jahrhundert und gilt, wie es auch im Text dargestellt wird, als Männlichkeitsritus. (1) Flashman ist aber weder von der Tatsache begeistert, dass er Narben davontragen soll, noch will er die Spielregeln dieses Männlichkeitsspiels der Deutschen recht verstehen.

[…] Ich war nicht hungrig, doch Rudi machte sich mit Herzenslust über das Essen her und schwatzte dabei in einem fort. Er behandelte mich mit einer charmanten Mischung aus Vertraulichkeit und Respekt, und niemand, der uns beobachtet hätte, wäre auf die Idee gekommen, dass alles nur Theater war. Er war ein hervorragender Schauspieler, und mir wurde klar, dass in seinem Verhalten Methode lag. Kraftstein saß mit gesenktem Kopf da und schlang das Essen in sich hinein, doch das eine Mal, als er das Wort an mich richtete, nannte er mich gleichfalls „Hoheit“.
Bismarck erschien erst, als wir fertig waren, und er spielte kein Theater. Er blieb jedoch, als er mich erblickte, einen Moment wie erstarrt auf der Schwelle stehen; dann trat er langsam ins Zimmer, betrachtete mein Gesicht, ging um mich herum und musterte mich sorgfältig eine Minute oder länger. Schließlich sagte er:
„Die Ähnlichkeit ist verblüffend. Ohne Übertreibung – er ist Carl Gustaf.“
„Davon haben mich Ihre Freunde auch zu überzeugen versucht“, murmelte ich.
„Wirklich exzellent, aber noch nicht g anz perfekt. Zwei kleine Details fehlen noch.“
„Was denn?“ fragte Rudi.
„Die Narben. Auf beiden Seiten, die linke direkt über dem Ohr, die rechte einen Zoll tiefer und leicht abwärts verlaufend – so.“ Und er fuhr mit seinem Finger über meine glattrasierte Haut; die Berührung ließ mir eine Gänsehaut über den Rücken laufen.
„Potztausend, Sie haben recht“, sagte Rudi. „Das habe ich ganz vergessen Wie sollen wir sie ihm zufügen?“
Meine Eingeweide drehten sich um, als Bismarck mich mit seinem eisigen Lächeln betrachtete.
„Vielleicht mittels einer kleinen Operation? Ich bin sicher, Kraftstein versteht sehr gut mit einem Rasiermesser umzugehen ...“
„Sie werden nicht an einem Kopf herum schneiden, Sie verfluchter Bastard!“ rief ich und wollte von dem Stuhl aufspringen, doch Kraftstein packte mich mit seinen riesigen Händen und stieß mich zurückj. Ich schrie und zappelte, doch er umklammerte mit seiner Pranke mein Kinn und drückte es, bis der Schmerz mich niedersinken ließ.
„Nein“, sagte Bismarck. „Es gibt eine bessere Möglichkeit. Sie können ihm auf korrekte Weise beigebracht werden – mit dem Schläger. De Gautet dürfte das nicht schwerfallen.“ Mit einem süffisanten Blick auf mich fügte er hinzu: „Überdies kann ich damit unserem Freund eine kleine Schuld zurückzahlen.“
„Hm“, sagte Rudi zweifelnd, „aber ob dies mit solcher Genauigkeit möglich ist? Sie müssen präzise an der richtigen Stelle sitzen. Es hat keinen Sinn, ihm eine Wunde zuzufügen, wo Carl Gustaf keine hat.“
„De Gautet besitzt mein volles Vertrauen“, entgegnete Bismarck. „Er kann mit einem Säbel den Flügel einer Fliege spalten.“
Voll Entsetzen hörte ich ihnen zu; diese beiden Menschenfreunde diskutierten in aller Ruhe über die beste Methode, mein Gesicht zu zerfleischen. Wenn es etwas gibt, was ich nicht ertragen kann, so ist es Schmerz, und der Gedanke, dass kalter Stahl meinen Schädel zerschlitzen sollte, ließ fast meine Sinne schwinden. Sowie Kraftstein seine Hand fortnahm, begann ich sie anzujammern; Bismarck hörte mir mit finsterer Miene ein paar Sekunden zu und sagte dann: „Bringen Sie ihn zum Schweigen, Kraftstein.“
Der Hüne umklammerte meinen Nacken, und ein entsetzlicher Schmerz durchzuckte meinen Rücken und meine Schultern. Er muss auf irgendeinen Nerv gedrückt haben, und ich schrie und wand mich unter seinem Griff.
„Er kann so weitermachen, bis Sie tot sind“, sagte Bismarck. „Benehmen Sie sich nicht wie ein altes Weib und stehen Sie auf. Ein paar Wunden von einem Schläger werden Sie nicht umbringen. Jeder deutsche Bursche ist stolz darauf, sie zu bekommen.“
„Um Himmels Willen!“ schrie ich. „Hören Sie, ich habe mich bereit erklärt, zu tun, was Sie wollen, Aber dies ist abscheulich. Ich werde nicht –“
„Sie werden“ sagte Bismarck. „Prinz Carl Gustaf hat zwei Mensurnarben, die ihm zugefügt wurden, als er in Heidelberg studierte. Ohne sie können Sie unmöglich seine Rolle spielen. Ich bin überzeugt“, fuhr er mit einem ironischen Lächeln fort, „de Gautet wird sie Ihnen so schmerzlos wie möglich beibringen. Und wenn es Sie ein wenig schmerzt, so mögen Sie sich mit dem Gedanken trösten, dass Ihr liebenswerter Freund Mr. Gully Sie im voraus bezahlt hat. Sie erinnern sich doch?“
In der Tat, ich erinnerte mich, doch es tröstete mich nicht im mindesten. Dieser Halunke wollte sich jetzt also revanchieren, und wenn ich mich widersetzte, würde Kraftstein mich mit bloßen Händen in Stücke reißen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mich zu fügen, und so ließ ich mich in einen großen kahlen Raum neben dem Hof führen, in dem Fechtmasken und Schläger an den Wänden hingen und Kreidestriche auf den Boden gezeichnet waren wie in einer Fechtschule.
„Unser Paukboden“, sagte Bismarck. „Sie werden während Ihrer Vorbereitung einige Zeit hier verbringen – Sie dürften ein oder zwei Pfund schwerer sein als Carl Gustaf, schätze ich. Vielleicht können wir Sie gleich heute morgen davon erleichtern.“
Von einem Mann, über dessen Kragen Fettwülste hervortraten, klang das reichlich unverfroren, doch meine Angst machte mir viel zu sehr zu schaffen, um mich darum zu kümmern. Gleich darauf erschien De Gautet; er sah noch verschlagener aus als am vergangenen Abend, und man merkte, wie ihm das Wasser im munde zusammenlief, als Bismarck ihm erklärte, was er tun sollte.
„Sie müssen haargenau treffen“, sagte Bismarck. „Schauen Sie, hier.“ Er trat vor mich, zog die kleine Miniatur, die er mir noch am Abend zuvor gezeigt hatte, aus der Tasche, sah sie und dann mich an und runzelte die Stirn. „Sehen Sie, wie sie verlaufen – so und so. Bitte, den Bleistift.“ Und zu meiner Bestürzung nahm er einen dicken schwarzen Stift, den Kraftstein ihm hinhielt, und begann mit großer Sorgfalt auf meinem Kopf die Stellen zu markieren, wo mir die Wunden zugefügt werden sollten.
Bei seiner letzten Berührung stieg mir die Galle hoch, und fast hätte ich ihn angespien. Sein Gesicht dicht vor dem meinen, stand er da, pfiff leise durch die Zähne und zeichnete auf meinem kribbelnden Fleisch herum wie auf einer Schiefertafel. Als ich zurückzuckte, fuhr er mich an, ich solle stillhalten. Ich war wie gelähmt – ich glaube nicht, dass es unter all den Dingen, die dieser Mann je getan hat, etwas gab, dass diesem gelassenen Markieren meiner Haut für Gautets Hiebe gleichkam. Es gibt nur ein Wort dafür – es war unmenschlich.
Endlich war er fertig, und Kraftstein konnte uns für die Mensur ausstatten. Damals erschien mir das Ganze  schrecklich, doch wenn ich heute in meinen alten Tagen daran zurückdenke, kommt es mir ungeheuer kindisch vor. Trotz all des Stolzes, den die Deutschen darein setzen, einander zum Beweis ihrer Männlichkeit Narben zuzufügen, sind sie ungemein darauf bedacht, sich nicht ernstlich zu verletzen. Kraftstein setzte uns große metallene Hauben auf den Kopf, die vorn mit großen Brillen zum Schutz der Augen und der Nase ausgestattet waren, und befestigte um unseren Hals dicke gepolsterte Binden. Sodann schnallte er uns wattierte Schurze um den Oberkörper, mit Klappen, die die Schenkel bedeckten, und wickelte eine dicke Bandage vom Handgelenk bis zur Schulter um den rechten Arm. Als unsere Ausrüstung komplett war, fühlte ich mich wie ein aufgeblähter Hanswurst; es war so lächerlich, dass ich beinahe meine Furcht vergaß.
Der Schläger, den man mir in die Hand drückte, kam mir so komisch vor, dass ich fast lachen musste. Er war über einen Meter lang und hatte eine dreieckige Klinge und am Griff einen riesigen Metallkorb zum Schutz der Hand, dessen Durchmesser einen Fuß betragen haben muss.
„Ein Instrument der Ehre“, sagte Bismarck. „Mit einem Säbel verstehen Sie doch sicher umzugehen, oder?“
„Fragen Sie das Ihren Mann, wenn wir fertig sind“, sagte ich, eine Dreistigkeit mimend, die ich nicht verspürte. De Gautet ließ seinen Schläger auf erschreckend sachkundige Weise durch die Luft zischen.
„Ausgezeichnet“, sagte Bismarck. „Wie Sie sehen, ist der Kopf Ihres Kontrahenten wie der Ihre bedeckt, außer an den Wangen und dem unteren Teil der Schläfen. Dies sind Ihre – und seine – Ziele. Sie müssen versuchen, diese Ziele bei de Gautet zu treffen, ebenso wie ich Mr. Gully treffen sollte. Sie dürfen nur Hiebe austeilen, keine Stöße. Haben Sie verstanden? Auf meinen Zuruf hin werden Sie beginnen und unterbrechen.
Er trat zurück, und ich stand De Gautet auf dem mit Kreide markierten Boden gegenüber; Rudi und Kraftstein hatten an den Wänden Aufstellung genommen, doch Bismarck stand ein paar Meter von uns entfernt, mit einem Schläger bewaffnet, um, falls nötig, unsere Klingen zu trennen.
De Gautet trat vor und hob salutierend seinen Schläger; mit den Bandagen sah er aus wie eine ausgestopfte Puppe, doch hinter der Brille funkelten seine Augen. Ich salutierte nicht, sondern hob den Schläger wie einen Säbel über meinen Kopf, die Klinge schräg vor mein Gesicht haltend.
„Salutieren Sie!“ rief Bismarck.
„Ich pfeif drauf!“ sagte ich in der Annahme, dass ich ihn in seiner edlen teutonischen Gesinnung verletzen würde, wenn ich die Formalitäten ignorierte. Ich wurde keck, denn all dieses Drum und Dran hatte mich überzeugt, dass es sich um eine nicht im mindesten ernstzunehmende Sache handelte. Ich bin kein Säbelexperte, und wenn ich gezwungen bin, einen zu benutzen, dann lieber nicht in einem Zweikampf, sondern in einem Gemenge, bei dem man sich am Rande halten, die Seele aus dem Leib brüllen und warten kann, bis ein Gegner einem seinen Rücken zukehrt. Es schien mir jedoch, dass es mir gelingen würde, die ungeschützten Stellen, die de Gautet treffen sollte, zu decken.
Er rückte auf mich zu, die Klingen klirrten aneinander, und dann zuckte blitzschnell sein Handgelenk nach links und rechts, und er versuchte, mit flinken, kurzen Hieben meinen Kopf zu treffen. Doch Flashy ist kein Tölpel, und ich fing seine Klinge mit der meinen ab. Er schlug wieder zu, und seine Klinge traf meine Haube, doch ich wich zurück, holte aus und hieb wie ein besoffener Dragoner auf ihn ein. Wie ich später erfuhr, darf man mit dem Schläger nur aus dem Handgelenk schlagen, doch ich war ja ein unwissender Ausländer. Hätte ich ihn getroffen, so wären Herrn de Gautets Eingeweide auf den Fußboden gequollen, doch er reagierte flink und wehrte mit der Breitseite seiner Klinge ab.
Wieder ging er, die Augen zusammengekniffen, auf mich los, und die Klingen klirrten aneinander. Er fintierte und hieb zu, doch ich war auf der Hut, grinste ihn über unsere gekreuzten Klingen hinweg spöttisch an und versuchte, ihn mit aller Kraft zurückzudrängen. Ich spürte, wie seine Klinge herabgedrückt wurde, und dann zuckte sie wie ein Blitz, und es war, als treffe ein rotglühendes Eisen meine rechte Schläfe. Der Schmerz und der Schreck ließen mich zurücktaumeln, ich ließ meinen Schläger fallen und griff nach meinem Gesicht, und während Bismarck zwischen uns sprang, sah ich das Widerlichste, was ich mir denken kann, nämlich mein eigenes Blut; es rann meine Wange herab und auf meine Hand, und ich presste jammend meine hand auf die Wunde, um es zu stillen.
„Halt!“ rief Bismarck und trat zu mir, um meine Verletzung zu untersuchen, doch nicht etwa, weil er sich um mich sorgte, sondern nur, um nachzusehen, ob sie an der rechten Stelle saß. Er ergriff meinen Kopf und starrte mich an. „Haargenau!“ rief er und winkte triumphierend de Gautet, der sich grinsend verbeugte.
„Fahren Sie fort!“ rief Bismarck, trat zurück und bedeutete mir, meinen Schläger aufzuheben. Zitternd vor Schmerz und Wut und mit einem Gefühl, als quelle das Blut in Strömen aus mir, rief ich ihm zu, er solle mich gernhaben; ich denke nicht daran, mich zu seiner Belustigung zerfetzen zu lassen.
Er wurde rot vor Zorn. „Heben Sie ihn auf“, brüllte er, „oder ich lasse Sie von Kraftstein festhalten, und wir bringen Ihnen die andere Narbe mit einer rostigen Säge bei.“
„Das ist gemein“, rief ich. „Ich glaube, mein Schädel ist gebrochen.
Er schimpfte mich einen Feigling, ergriff den Schläger und drückte ihn mir in die Hand. Und damit nichts Schlimmeres geschah, stellte ich mich de Gautet wieder, entschlossen, mir die andere Wunde so schnell wie möglich zufügen zu lassen und dann, wenn möglich, die Rechnung auf meine eigene Weise zu begleichen.
Federnd tänzelte er auf mich zu und hieb geschickt nach rechts und links. Ich parierte, versuchte ihm rasch einen Hieb beizubringen und hob dann den Schläger, meine linke Seite ungeschützt lassend. Instinktiv hieb er auf die Lücke, und ich nahm den Schlag mit geschlossenen Augen und zusammengebissenen Zähnen entgegen. Es tat schrecklich weh, und ich konnte einen Schrei nicht unterdrücken; ich taumelte, hielt aber meinen Schläger fest umklammert, und als de Gautet befriedigt zurücktrat und einen Blick auf Bismarck warf, machte ich einen plötzlichen Ausfall und bohrte ihm die Spitze meines Schlägers mit aller Kraft in den Leib.
Das nächste, was ich weiß, ist, dass man mich zu Boden warf, und während ich, geblendet von meinem eigenen Blut, am Boden dalag, brach die Hölle los. Jemand versetzte mir einen fürchterlichen Tritt zwischen die Rippen, ich hörte Rudi schreien und de Gautet stöhnen – ein köstlicher Laut –, und dann muss mein Bewusstsein geschwunden sein, denn als ich die Augen aufschlug, lag ich auf einer Bank, und Kraftstein wischte mir das Blut vom Gesicht.
Mein erster Gedanke war: jetzt werden sie mich abmurksen, doch dann merkte ich, dass Bismarck und de Gautet verschwunden waren – nur Rudi war noch da und grinste auf mich nieder.
„Ich hätte mich nicht besser schlagen können“, sagte er. „Unser Freund de Gautet wird das nächste Mal nicht so überheblich sein. Sie haben ihn nicht schlimm verletzt – nur in die Seite gestochen –, aber er wird es ein oder zwei Tage spüren. Sie natürlich auch. Schauen wir einmal ihre ehrenvollen Narben an.
Mein Kopf tat schrecklich weh, doch als er und Kraftstein ihn untersucht hatten, meinten sie, es sei alles in bester Ordnung – von ihrem Standpunkt aus. De Gautets Hiebe hatten genau richtig gesessen, und Kraftstein versicherte mir, wenn man die Wunden offen ließ, würden sie rasch zu exzellenten Narben verheilen.
„Sie werden Ihnen ausgezeichnet stehen“, sagte Rudi. „Sämtliche kleinen Preußinnen werden sich um Sie reißen.“
Ich fühlte mich zu elend, um ihn zu verfluchen. Der Schmerz schien mein Hirn zu zerreißen, und als Kraftstein meinen Kopf verband und die beiden mich nach oben trugen und auf mein Bett legten, schwanden mir fast die Sinne. Das letzte, was ich hörte, bevor ich ohnmächtig wurde, war, dass Rudi sagte, es sei das beste, wenn meine Hoheit ein wenig ruhte, und ich weiß noch, wie seltsam es mir erschien, dass er aus der Rolle, die er spielte, für eine Weile heraus- und dann wieder hineingeschlüpft war.
Dies war meine einzige Erfahrung auf dem Gebiet der Mensur, und sie genügte mir vollauf. Doch sie lehrte mich eines, und zwar einen fürchterlichen Respekt vor Otto von Bismarck und seiner Canaille. Wenn sie einer so kaltblütigen Verstümmelung fähig waren, so gab es nichts, was ihnen nicht zuzutrauen war; von diesem Moment an schlug ich mir den Gedanken an eine Flucht aus Schönhausen völlig aus dem Kopf. Ich benötige nicht den nötigen Mut dazu.
Was die Wunden betrifft, so verheilten sie unter Kraftsteins Pflege schnell. Ich werde ide Narben bis an mein Grab tragen, die eine dicht an meinem rechten Ohr, die andere ein wenig höher. Zum Glück wirkt keine von ihnen entstellend; Rudi hatte recht – es ist etwas Schneidig-Romantisches an ihnen, und sie haben oft dazu beigetragen, Leuten einen falschen Eindruck von meinem Charakter zu vermitteln.

Im Band Der Chinesische Drache  hat ein berühmter Fechtmeister einen kurzen Gastauftritt – wenn auch nur in Flashmans Gedanken. Es handelt sich um Guillaume Danet, einen französischer Fechtmeister aus der Zeit des Ancien Régime, der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein zweibändiges Werk zum Hofdegenfechten unter dem Titel L’Art des armes de Guillaume Danet  veröffentlichte (2) [Digitalisat Band 1 (pdf)] [Digitalisat Band 2 (pdf)].
Die Nennung Danets geht möglicherweise auf die Bewunderung Frazers für Rafael Sabatini (3) zurück, der u.a. die historischen Roman Der Seefalke und Scaramouche, schrieb. Vermutlich kommt es daher, dass Flashman hier an einen französischen Fechtmeister des Hofdegens denkt und nicht an einen englischen Fechtmeister des Säbels.

Es gab eine atemlose Pause und dann schnappte Sang buchstäblich über vor Wut, schrie auf und zerrte sein Schwert hervor. Ich schrie zurück und sprang beiseite, um den Säbel in die Finger zu bekommen, der, wie ich wusste, an der Wand hing, da Yehonala letzte Nacht An darauf hingewiesen hatte – und das verfluchte Ding war nicht da! Sangs Klinge wirbelte in einem glitzernden Bogen herum und ich warf mich brüllend zur Seite, als er hinter mir einen Tisch zertrümmerte. Da war der Säbel, knappe drei Meter entfernt – ich machte einen Satz und riss ihn von der Wand, wirbelte herum und entging gerade noch einem weiteren wütenden Hieb, brüllte dem Mongolen zu, in die Parade zu gehen, und brach mir Bahn, als Sang wie ein Straßenköter schäumend hinter mir her stürzte. Auf dem Parkett ging ich en garde, parierte zwei Hiebe, um ihn einzuschätzen, und mein Herz tat einen Sprung, als sich eine lebenswichtige Hoffnung bestätigte – er konnte ums Verrecken keinen Säbel führen. Er drosch in blinder Wut drauflos, also entblößte ich meine Flanke, parierte den Hieb mit der starken Seite, wartete, dass er sich taumelnd wieder fing, und stieß ihm den Säbel in den linken Arm. (Ich bin auch nicht gerade Guillaume Danet, aber Sangs Fechterei hätte jedem Waffenmeister das Herz gebrochen.)

Anmerkungen

(1) Zum Mensurfechten existiert eine große Zahl an Quellen als auch an Forschungsliteratur. Eine Auswahl: Roux, Friedrich August Wilhelm Ludwig: Deutsches Paukbuch. Mauke, Jena 1857. Roux, Ludwig Caesar: Die Hiebfechtkunst. Eine Anleitung zum Lehren und Erlernen des Hiebfechtens aus der verhangenen und steilen Auslage mit Berücksichtigung des akademischen Comments. Pohle, Jena 1885. Schulze, Friedrich: Die Fechtkunst mit dem Haurapier unter besonderer Berücksichtigung des Linksfechtens mit Uebungsbeispielen und fünf Tafeln in Lichtdruck. Petters, Heidelberg 1885. Neu herausgegeben von Peter Hauser im WJK-Verlag, Hilden 2005. Biastoch, Martin: Duell und Mensur im Kaiserreich. Am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895. SH-Verlag, Vierow 1995. Kufahl, Hans und Schmied-Kowarzik, Josef: Der Zweikampf auf den Hochschulen. Weber, Leipzig 1896. Seewann, Harald: Das frühe Mensurwesen in (alt-)Österreich (1860-1880) und das ”konservative Prinzip”. Eine Quellensammlung. Erschienen in der Schriftenreihe des Steirischen Studentenhistoriker-Vereins, Folge 31, Graz 2011. Unbekannt: Die Corps der deutschen Hochschulen nebst einer eingehenden Darstellung studentischer Verhältnisse. Lissner, Leipzig 1870. Zwicker, Lisa Fetheringill: Dueling Students: Conflict, Masculinity, and Politics in German Universities, 1890-1914. University of Michigan Press, Ann Arbor 2011.
(2) Die Erstausgabe erschien in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts; eine zweite, überarbeitete Version in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts.
(3) In den Nachworten von Frazer für neue Sabatini-Auflagen kommt dies zum Ausdruck, nachzulesen z.B. hier (vielen Dank an Martin Compart für die Hinweise).

Mittwoch, 8. Oktober 2014

Erzieher der Aufklärung: Johann Bernhard Basedow über das Tanzen, Ringen und Fechten

von Jan Schäfer

Johann Bernhard Basedow (1) gab 1774 in Dessau ein vierbändiges Werk über die Erziehung unter dem Titel
Ein geordneter Vorrath aller nöthigen Erkenntniß; Zum Unterrichte der Jugend, von Anfang, bis ins academische Alter, Zur Belehrung der Eltern, Schullehrer und Hofmeister, Zum Nutzen eines jeden Lesers, die Erkenntniß zu vervollkommnen ; In Verbindung mit einer Sammlung von Kupferstichen, und mit französischer und lateinischer Uebersetzung dieses Werks.
heraus. Im zweiten Band (2) erläutert der Autor die “Kunst der Stellungen, des Tanzens, des Ringens, und des Fechtens."

Der Text
[Seite 485]  15) Von der Kunst der Stellungen, des Tanzens, des Ringens, und des Fechtens. Tab. LXI.

Die obigen Begriffe von der Musik muss man in der Jugend nach und nach, und zwar, wenn sie die beschriebenen Gegenstände hört und sieht, hören und sehen soll, oder gehört und gesehen hat, zu erregen und zu befestigen suchen. Zu gleicher Zeit muss man sie mit den Italiänischen Kunstwörtern der Teutsch gesagten Sachen bekannt machen. Weil die Flöte und Geige nicht zugleich Discant und Bass hat, wie die Harfe und das Clavier: so scheinen jene Instrumente zum Anfange musikalischer Uebungen die tauglichsten. Vielleicht aber sollte die Singübung die erste seyn, wobey der meister auf dem Clavier accompagniren könnte. Vornehmlich wünschte ich, dass das Frauenzimmer sich im Singen übte, und zugleich in der Wahl der Stücke nach der jedesmaligen Absicht. Eine Strophge zu rechter Zeit könnte manche schädliche Laune unterbrechen.

Vom

[Seite 486] Vom Tanzen sehe man das Methodenbuch; besonders von Erziehung der Töchter. Ich glaube, das menschliche Geschlecht wäre glücklicher, wenn alles im Hause wöchentlich wenigstens einmal tanzte. Besonders sollten sich dieses empfohlen seyn lassen die Studirenden, und alle Personen, die im Sitzen entweder viel arbeiten, oder oft müssig sind. Wenn die Meister oder Eltern die Kunst des Tanzens, des Ganges und der anständigen Stellungen in mancherley Umständen so elementarisch zu lehren wüsten, wie die preussischen Officire das Exerciren der Recruten: so würde sie sehr bald und auf eine ordentliche Art gelernt, besonders da Verweise, Flüche, Scheltwörter und Prügel hieher nicht gehören. Was der Tanzmeister von ihnen lernen sollte, ist die Theilung einer jeden Übung in ihre Elemente.

Auf der obersten Haelfte sieht man nach einer einzigen Geige zwey Personen Menuet tanzen. Die Stellung der einen ist gut, der andern aber fehlerhaft. So unterscheide man auch in der sitzenden Gesellschaft und in den stehenden Zuschauern diejenigen, welche eine fehlerhafte Stellung haben.

In alten Zeiten uebte man die Jugend in der Ringekunst. Dieses ist ohne gueltige Ursachen, bloß des Misbrauchs wegen, aus der Mode gekommen. Denn, der zuweilen noethigen Gegenwehr zu geschweigen, giebt diese Kunst dem Koerper eine groessere Geschicklichkeit, und lehrt am besten, welche Bewegungen und Zufaelle ihm von aussen her schaden. Also wuensche ich, daß sie mit einigen andern Theilen der vormals ueblichen Gymnastik oder Leibesuebung wieder hergestellt werde. Hiezu gehoerte auch das Fechten, ob ich gleich sowohl

[Seite 487] wohl die ausfodernden als ausgefoderten Duellanten tadle.

Diesem Rathe einen sinnlichen Eindruck, und einige der ersten begriffe zu geben, habe ich die zweyte Haelfte mit folgenden Vorstellungen angefuellt. Die beyden ersten Figuren zur Linken sind Ringer. Der Kleinste derselben weis, an welchen Stellen des Leibes er seinen Gegner ergreifen muß, um den wenigsten Widerstand zu finden. Er weis, daß derselbe an der Brust, an den Obertheilen der Arme und an den Seiten des Kopfes, am staerksten, aber an den Knien, an den Gelenken der Ellbogen, oder vielmehr der Haende, und hinten am Kopfe am schwaechsten seyn werde. Auf die hier vorgestellte Weise, soll ein gewisser starker Herkules einmal einen ihn angreifenden Riesen im Ringen ueberwunden, und nachher erdrueckt haben. – Weiter hin sind Fechter. Die beiden ersten schlagen sich auf den Stoß, die beyden zur Rechten aber auf den Hieb. Wenn ein Fechter mit einem Rappier, (woran vorn ein Ball ist,) oder mit einem Degen in einer der vier Lagen, welche Prime, Secunde, Terzie und Quarte heissen, auf seinen Gegner ausfaellt, so muß derselbe die Klinge pariren, daß ist, ihr weder zur Linken noch zru Rechten, weder oben noch unten einen Zugang zu seinem Leibe verstatten, oder Blösse geben. Wenn der Gegner cavirt oder Blösse sucht; so muß ihm gegencavirt werden; wenn er durch Finten es zweifelhaft macht, wo er hinstoßen will; so muß man

[Seite 488] man entweder seine Klinge auspariren, oder auch mit eben der List gegenfintiren. Wenn er im Battiren die Klinge wegschlagen, oder im Ligiren das ganze Gewehr aus der hand winden will; so muß man auf seiner Hut seyn, und gegencaviren. Ueberhaupt muß man auf den Leib, die Füsse, die rechte Hand und die Augen des Gegners Acht haben, um seinen naechsten Absichten zu entdecken, und sich selbst gegen ihn zu wehren. Die sicherste Lage des Fechtens ist, da er nur die rechte Schulter dem Gegner entgegensetzt, und die andre links abwendet, den rechten Arm ueber das rechte Bein ausstrecket, in eben der Flaeche den linken Fuß zuruecksetzt, und die linke Hand gegen das Gesicht in die Hoehe haelt, um mit ihr im Notfalle einen Stoß zu pariren. Das Fechten auf den Hieb geschicht auf eine etwas andere Weise, mit besondern Haudegen oder Saebeln, und wird vornehmlich von den Kriegsleuten ausgeuebt. Zuweilen wird Eine von Vielen angegriffen. Alsdann sucht er den Ruecken sicher zu stellen und die Angriffe durch fortgesetzte Schwuenge seines degens, das ist, durchs Schwadroniren abzuwehren.

Anmerkungen

(1) Johann Bernhard Basedow (1724-1790), zur Biographie siehe: Bollnow, Otto Friedrich, „Basedow, Johann Bernhard, “, in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 618 f. [Onlinefassung]

Mittwoch, 10. September 2014

Der geöffnete Fechtboden: "Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht-Kunst gegeben" (1706)

von Jan Schäfer

Der "Geoeffnete Fecht=Boden" ist ein 56 Seiten umfassendes Fechtbuch mit 10 Illustrationen, auf denen Figurenpaare auf einem angedeuteten Fechtboden in zeitgenössischer Kleidung miteinander fechten. Die Rappiere sind durch einen Knopf stichsicher gemacht. Der "Fecht=Boden" ist ein Teilwerk des "Geoeffneten Ritterplatzes“, einem Nachschlagewerk, das in Klein-Oktavformat (15,2 cm) das adelige Gebrauchswissen um 1700 präsentiert und in drei Teilen erschien (1). Herausgeber aller Bände war Benjamin Schiller in Hamburg.

Der 1. Teil (Erstausgabe 1700, Neuauflagen 1706, 1715):
Der Geoefnete Ritter-Plaz: Worinnen Die vornehmste Ritterliche Wissenschafften und Ubungen / Sonderlich / was bey der Fortification, Civil-Bau-Kunst / Schiff-Farth / Reit-Kunst / Jaegerey / Antiquen und Modernen-Muentzen / Wie auch Modern Medaillen, Hauptsaechliches und Merckwuerdiges Zu beobachten [...] Zu Außfuehrung der Durchlaeuchtigen Welt [...] an das Licht gestellet werden
  • Die Geoefnete Festung: Worinnen Alle deroselben Hauptsaechlichsten Werkke und zubehoerige Theile/ so wohl in einer kurzen Beschreibung / als durch zierliche Riße und Kupfer Figuren/ Nebst Vorfuehrung saemtlicher Officiers, deren Fonctionen, einer Armée und anderer Merkwuerdigkeiten / den Liebhabern zur vergnuegung sonderlich aber Denen Reisenden zur bequemligkeit vor Augen gestellet werden
  • Die zum Vergnuegen der Reisenden geoefnete Baumeister-Academie, Oder Kurtzer Entwurff der jenigen Dinge / die einem galant homme zu wissen noehtig sind/ dafern er Gebaeude mit Nutzen besehen / und vernuenfftig davon urtheilen will: Alles nach denen besten Reguln, und heut zu Tage ueblichen Manier der geschicktesten Baumeister [...] vorgestellet / und mit noehtigen Figuren erlaeutert
  • Der geoefnete See-Hafen: Worinnen nicht allein Der meisten Nationen und Regenten, ingleichen fuernehmer See- und Handels-Staedte in allen Theilen der Welt gewoehnliche Schiff-Flaggen und andere See-Zeichen / Sondern auch Alle aeusserliche und innerliche Theile eines vollkommenen Schiffes / Nebst vielen Merckwuerdigkeiten / So wohl in einer deutlichen Beschreibung / Als Zierlichen Kupffer-Figuren anmuthig zu erblikken
  • Der geoefnete Reit-Stall: Worinnen Nicht allein die vornehmsten und ueblichsten Kunst-Woerter Der Reit-Kunst Durch Kurtz-gefaßte Beschreibung erklaeret / Sondern auch Was zu Kennung und Judicirung eines Pferdes absonderlich noehtig. Denen Liebhabern solcher Wissenschafft deutlich und bequem vor Augen gestellet werden
  • Das geoefnete Jaeger-Hauß: Worinnen Nicht allein die vornehmsten und uebligsten Kunst-Woerter Der Jaegerey Durch kurtz-gefaßte Beschreibung eroertert / Sondern auch Was bey dem Wilde am haubtsaechlichsten zu betrachten noehtig / und auf wie vielerley Weise es gejagt und gefangen werde. Denen Liebhabern solcher Ritterlichen Wissenschafft deutlich und bequem vor Augen geleget werden
  • Das geoefnete Muentz-Cabinet, Oder Einleitung / wie solche Wissenschafft leichte zu erlernen / was zu Erkaentnueß der Antiquen und Modernen Muentzen erfodert werde / und wie solche nuetzlich zu gebrauchen: Sampt Beschreibung der beruehmtesten Muentz-Cabinetten und Scribenten in Europa
  • Johannis Groeningii historia numismatico-critica: das ist: Neueroefnete Historie der Modern-Medaillen; worin besonders von dero Wuerde und vielfaeltigen Nutzen, wie auch von denen Medailleurs gehandelt wird
Ab der 2. Auflage (1706) ist zusätzlich enthalten:
Der Geoeffnete Fecht-Boden / Auf welchen Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht=Kunst gegeben/ und gewiesen wird / Worinnen Die Haupt=Lectiones bestehen, und wie sie nach heutiger Manier ausgeuebt / auch vortheilhafftig mit guter Addresse koennen angebracht werden / Mit dazu dienlichen Figuren / Verfertiget Von Sr. C.
Der 2. Teil (1702, Neuauflagen 1704 und 1711):
Des eroefneten Ritter-Platz. Anderer Theil: Welcher zu Fortsetzung der vorigen noch andere galante Wissenschafften anweiset, Insonderheit was bey Machinen, Arsenalen, Antiquitaeten und Bibliothequen ... zu beobachten vorfaellet. Welchem beygefuegt Die Historie Der heutigen Religionen und allgemeinen Rechts-Geschichte
  • Das Neueroefnete Machinen-Hauß / Worinnen Curioesen und Reisenden angewiesen wird/ was sie vornehmlich Von Machinen, so bey Schiffarthen / Wasser-Kuensten / Opern-Haeusern / Muehlen / Berg- und Uhrwercken / gebrauchet werden/ wissen und verstehen / muessen / wenn sie selbige mit Nutzen und Vortheil auf Reisen besehen wollen / / Entworffen und mit noehtigen Kupfern versehen. Von einem Liebhaber Curioeser Sachen   
  • Das Neu-eroefnete Arsenal, Worinnen Der galanten Jugend und andern Curieusen, insonderheit aber den Reisenden das Merckwuerdigste von der Artillerie kuertzlich und solcher gestalt abgehandelt wird; Daß ein jeder Von Canoniren und Bombardiren / von Ernst- und Lust-Feuern / von Zeug-Haeusern / von Minen, Laboratoriis und Pulver-Muehlen / Verstaendig reden und urtheilen koenne. / Aufgesetzt von einem Liebhaber Curieuser Sachen
  • Das geoefnete Antiqvitaeten-Zimmer / : Worinnen Kurtze Anleitung gegeben wird / Wie man Inscriptiones, Statuen und andere Reliqvien des Alterthums mit Nutz verstehen und betrachten soll
  • Die Neu-eroefnete Bibliothec, Worinnen Der studirenden Jugend und anderen curieusen Liebhabern guter Unterricht von Bibliothequen, nebenst bequemer Anleitung dieselben anzulegen / wohl zu unterhalten und nuetzlich zugebrauchen / an die Hand gegeben wird. : Welchem angefuegt Die Vornehmsten Bibliothequen in Europa, Und Was Reisende vornehmlich bey deren Besichtigung zu beobachten haben
  • Johan. Groningii, J. U. D. Historie der heutigen Religionen, Worinnen Der jetzige Kirchen-Staat einer jeden Herrschafft in Europa, sambt denen vornembsten Secten, in moeglichster Kuertze beschrieben / und aus einigen Medaillen illustrirt wird
  • D. Samuel Reyhers / JC. Bey der Hoch-Fuerstl. Holsteinischen Universitaet Juris und Mathematum Professoris Publici Kurtz gefasste Allgemeine Rechts-Geschichte / Oder Historia Juris Universalis
Der 3. Teil (1705, Neuauflage 1707):
Der Geoefnete Ritter-Platz; Theil 3. Worinnen die Ausfuehrung der noch uebrigen galanten Wissenschafften / Besonders was bey Raritaeten- und Naturalien-Kammern / Berg-Wercken / Kauffmanschafft und Handlungen / Manufacturen, Kuensten und Handwercken / Hauptsaechliches und Remarquables zu bemercken vorfaellet / Welchen beygefuegt Eine Curieuse Nachricht von Erfindungen und Erfindern der Wissenschafften / Kuenste und Handwercken
  • Die Geoeffnete Raritaeten- Und Naturalien-Kammer / : Worinnen Der Galanten Jugend/ andern Curieusen und Reisenden gewiesen wird/ wie sie Galerien, Kunst- und Raritaeten-Kammern mit Nutzen besehen und davon raisoniren sollen. Wobey eine Anleitung/ wie ein vollstaendiges Raritaeten-Hauß anzuordnen und einzurichten sey / Samt angefuegten Sehr nuetzlichen Observationibus vor die Anfaenger dieses Studij. / Verfertiget von einem Liebhaber Curieuser Sachen
  • Das Neu-Eroeffnete Berg-Werck / : Mit allen Deroselben hauptsaechlichsten Wercken und zubehoerigen Theilen/ so wohl in einer kurtzen Beschreibung als dazu noehtigen Kupffern / Samt Einer accuraten Vorstellung saemtlicher Berg-Beamten und deren Fonctionen. Nebst Einem Entwurff aller bekanten Berg-Wercke in Europa und anderen Welt-Theilen / Wozu angehaenget Ein sehr nuetzliches Berg-Register der Bergmaennischen Redens-Arten mit beygefuegter Erklaehrung / Denen Liebhabern zum Vergnuegen verfertiget Von I. M. P. a. W.
  • Die Neu-Eroeffnete Kauffmans-Boerse / : Worin Eine vollkommene Connoisance aller zu der Handlung dienenden Sachen und Merckwuerdigkeiten / Auch Curieusen und Reisenden Anleitung gegeben wird / was sie davon zu ihrem Vortheil auff Reisen zu bemercken. / Verfertiget von P. I. M.
  • Das Neu-Eroeffnete Manufacturen-Hauß / : In welchen Die Manufacturen insgemein / dero differenten Arten / erfodernten Materialien, davon dependirenden Kuenstler vorgestellet werden / Auch welche Manufacturen einem Lande und Stadt nuetzlich seyn / wie selbe gluecklich zu introduciren und beyzubehalten / Wobey auch Von denen Handwerckern/ deren Zuenfften / deren Rechts-Gebraeuchen und Mißgebraeuchen gehandelt wird. / Verfertiget Von Paul Jacob Marpergern
  • Curieuse Nachricht, Von Erfindungen Und Erfindern, Der Wissenschafften, Kuenste und Handwercken : Mit Angefuehrten Autoren in bequemer Kuertze nach Alphabetischer Ordnung eingerichtet. / [Paul Jacob Marperger]
Einige Autoren sind identifizierbar. Leonhard Christoph Sturm gilt als Verfasser der Texte zu Festungsbau, Baukunst, Maschinen, Zeughaus und Raritaeten- und Naturalienkammer. (2) Joh. Groening, in den Jahren 1700-1711 Rechtsgelehrter in Hamburg, ist der Verfasser der beiden Texte über Münzkunde und der Abhandlung über Religionen (3), J. P. Marperger verfasste "Kaufmannsboerse" und "Gewerbe" und ev. auch "Erfindungen" (4), der Kieler Jurist, Physiker und Astronom S. Reyher schrieb die "Rechtgeschichte" (5) und Fr. Ch. Feusting die "Antiquitaeten". (6)

Der Autor des "Geoeffneten Fecht=Boden" ist namentlich nicht bekannt. Auf der Titelseite ist lediglich das Kuerzel „Sr. C“ angegeben. Da viele der angebbaren Autoren in Hamburg oder zumindest im norddeutschen Raum verortet werden koennen, darf spekuliert werden, dass auch der Autor des "Fecht=Bodens" aus Norddeutschland stammte oder dort gewirkt hat. Aus dem Vorwort erfahren wir zumindest, dass es sich um einen Meister gehandelt hat, der den Text zusammenstellte:
"Es ist zwar das gantze Werckgen etwas kurtz gerathen / dem ungeachtet so calibiret, daß mit Willen nichts hauptsaechliches darinn uebergangen worden / weil der Herr Autor als ein geuebter Mâitre im Fechten das Noehtige von dem Unnoehtigen schon zu choisiren gewust." (7)
Bemerkenswert ist die textliche und bildliche Nähe des "Geoeffneten Fecht=Boden" zu Sebastian Heusslers "Neu kuenstlich Fechtbuch", was vermuten lässt, dass als Vorlage für mindestens einige der Bilder und Texte im "Geoeffneten Fechtboden" eine Auflage von Heussler (8) gedient haben könnte. 

Hierzu einige Beispiele: Der Ausfall Tab. A. scheint direkt von Heusslers Figur des Ausfalls (9) zu stammen, der ihn wiederum von Capo Ferro übernommen hat. (10) Tab. B. ähnelt u.a. Heussler, S. 5, Tab. G. u.a. Heusslers Fig. 12, Tab. H. u.a. Heusslers Figur 14, Tab. K. u.a. Heusslers Fig. 32, Tab. L. u.a. Heusslers S. 136 und Tab. M. Heusslers S. 47. (11) Abgesehen von der Abbildung des Ausfalls sind die Figuren angepasst, indem sie mit der aktuellen Kleider- und Haarmode um 1700 gezeichnet wurden.
Auch bei einem schnellen Überblick über die Lektionen finden sich Übereinstimmungen."Wenn einer in der oberen Secunda läge" findet sich sowohl im "Geoeffneten Fecht=Boden" (auf S. 10 f) als auch bei Heussler (auf S. 16f), ebenso das "die Quarta gegen die Passade" (Fecht=Boden S. 28f, Heussler S. 25) oder der "betrügliche Stoß" (Fecht=Boden auf S. 32f) / die "betrügliche blöß" (Heussler auf S. 40f).
Diese nur als Stichproben zu verstehenden Bild- und Textvergleiche zeigen, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass dem Autor Heusslers Werk vorlag und er sich daraus Texte und Illustrationen für den "Geoffneten Fecht=Boden" für sein eigenes Werk entnahm.
Jedoch sind weitere detaillierte Nachforschungen nötig, um diese Theorie zu bestätigen oder abzulehnen.

Der Text „Der geoeffnete Ritter=Platz“ (12)

[Titelblatt] Der Geoeffnete Fecht-Boden / Auf welchen Durch kurtz gefaste Regeln gute Anleitung zum rechten Fundament der Fecht=Kunst gegeben / und gewiesen wird / Worinnen Die Haupt=Lectiones bestehen, und wie sie nach heutiger Manier ausgeuebt / auch vortheilhafftig mit guter Addresse koennen angebracht werden / Mit dazu dienlichen Figuren / Verfertiget Von Sr. C.

[Seite 3] Geneigter Leser!

Hier oeffnet man nunmehro vor junge Cavalliers und anderen galanten Hommes auch den Fecht=Boden / welcher allen Ansehen nach in unsern Ritter=Platze bißhero gemangelt hat. Die Lectiones, welche auff selbigen gegeben werden / sind ordentlich und deutlich / und wird hoffentlich jeder daraus suffisant ersehen / wie man sich ein anstaendiges und vortheilhafftes Lager und Positur angewoehnen / die rechten Streiche und Stoesse von den Finten entscheiden / und in Contra-Fechten gehoeriger massen ausnehmen und pariren solle / wie man niemahls unbedachtsam sich aus dem Vortheil geben und sich bloessen duerffe / sondern so gleich nach angebrachtem Hieb oder Stosse in hurtiger Stellung sein gehoeriges Lager wehlen / seines Gewehres Spitze seines Gegners Auge bieten / und durch seine vortheilhaffte Positur sol=

[Seite 4] solchen von sich abhalten muesse / und was dergleichen Operationes mehr seyn. Es ist zwar das gantze Werckgen etwas kurtz gerathen / dem ungeachtet so calibiret, daß mit Willen nichts hauptsaechliches darinn uebergangen worden / weil der Herr Autor als ein geuebter Mâitre im Fechten das Noehtige von dem Unnoehtigen schon zu choisiren gewust. Der geneigte Leser lasse sich zum wenigsten die gute Intention gefallen / die man auch bey disen Rittermaeßigen Exercitio gehabt / bediene sich dessen mit allen Vergnuegen / und bleibe bestaendig gewogen dem / dessen groesste Freude ist / ihm nach Vermoegen auffzuwarten.

Grund=

[Tab. A., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. B., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 5] Grund=Reguln Der Fecht=Kunst.

Wer seine Klinge wohl gebrauchen will / seinen Leib zu defendiren / demselben ist hoechstnoehtig zu wissen / 1. Daß die Klinge fuernehmlich in 3. Theile getheilet werden muß / als in No. 1. die gantze Schwaeche / No. 2. die halbe Staercke / und No. 3. die gantze Staercke / besiehe Tab. A. Fig. c. Hernachmahls ein vortheilhafftes Lage mache / damit er seinen Gegner auch nicht die geringste Bloesse gebe / wie Tab. B. zeiget / und folglich rein und feste auszustossen wisse / wie bey Tab. A. Fig. D. zu sehen.

Das I. Capitel.

Die I. Haupt-Marque ist / daß du deine Klinge wohl fuehrest / und die Staercke der Klinge deines Feindes benehmest / innerhalb seiner Klingen maechtig also verbleibest / daß du ihn stets gleichsam in deiner Gewalt habest / ihm nicht weichest mit deiner Cavation oder Operation, sondern erwartest / daß er dir mit seinen Finte machen / ein Tempo zu stossen / caviren oder pariren Anlaß gebe.

Im Anfang und Antritt mustu alsbald wohl in Acht nehmen / wenn du ihn stringirest, es sey

[Seite 6] sey inner= oder ausserhalb auff der rechten oder lincken Seiten zu / daß du ihm die Schwaeche benehmest; Stringirest du ihn innerhalb / so mustu wohl gegen deiner lincken Seiten / und seiner rechten Seiten gegen ueber zu treten / damit dein Leib sicher sey / und ihm keine Bloesse zu stossen gebest. Imgleichen stringirest du deinen Feind ausserhalb / so must du wohl zu deiner rechten Seiten gegen seiner lincken Seiten gegen ueber zu treten / also daß du seine Klinge etwas auff die Seite hinaus treibest / und hiemit sicher den Vortheil nehmest.

Indem du passirest, die Secunda auff ihn hinein gestossen / must du nach seiner Hand oder Arm doppen und feste fassen / damit er dich nach geschehenem Stoß nicht wieder verletzen koenne.

II. Wenn du einem mit deiner Klinge ausserhalb seiner Klingen kommest / wie du die Finte machen sollst.

Liget einer mit langer Klingen vor dir / und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb / geschwind battire alsdann mit deinen rechten Fuß / und mache eine Finte mit der Tertia ausserhalb hart unter seinen Creutz hinein nach seinem inwendigen Leib zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire geschwind von deiner Rechten nach deiner Lincken / fein eng unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm

[Tab. E., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201] (14)

[Tab. F., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. G., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 7] Arm hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einen Zutritt des rechten Fusses. Besiehe Fig. E.

2. Mache ihm abermahl die Finte ausserhalb unter seinen Creutz hinein / wie oben gemeldet / wird er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire mit deiner Spitzen unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu / wird er sich daselbsten / indem du mit der Tertia ausserhalb uebr seinen rechten Arm hinein stossest / mit der Quarta unter deiner Klinge durchcaviren, so voltire geschwind die Quarta nach seinen inwendigen Leib zu / du kanst auch so du wilt / wenn er unter deiner Klingen durchgehet / die Quarta lang stossen / innerhalb nach seiner rechten brust zu. Wie Tab. F. weiset.

3. Da er aber nicht mit der Quarta unter deiner Klinge durchginge / indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / sondern fuehre mit seiner Klingen hinter ueber sich / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein. Tab. G.

III. Wenn einer mit seinem Rappier in der Ober=Secunda laege / und dir seinen inwendigen Leib bloß darmit gebe / wie du ihm begegnen sollst.

Lieget einer in der Ober=Secunda und gibt

[Seite 8] gibt dir seinen inwenigen Leib darmit bloß / so stringire ihm seine Klinge innerhalb. Wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / und in der Cavation must du mit deinem rechten Fuß ein wenig auff ihn hinein treten / und mit deinem lincken Fuß allgemaehlig nachfolgen / also daß du in die Mensur kommest / wird er alsdenn wiederumb unter deiner Klingen durchcaviren, so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du deine Klinge geschwind in die Secundam wendest / und passire ausserhalb seiner Klingen auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein / mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu. Stringire ihn ausserhalb mit der Secunda, stoß ausserhalb passadno und mache Finten.

IV. Folget nun wie du die Quarta voltiren solst.

Lieget einer mit seinem Rappier in der Unter=Tertia, und giebt dir seinen inwendigen Leib bloß damit / so stringire ihm seine klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren / dir ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein zu stossen vermeinen / so habe wohl acht auff das Tempo, und in dem er stosset du geschwind die Quartam voltirest, und mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

V. Wenn

[Seite 9]

V. Wenn einer auff dich passiren wolte / wie du die Quarte gegen ihn gebrauchen solst.

Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so cavire geschwind unter seiner Klingen durch / wird er alsdenn zugleich mit dir caviren, also daß er mit seiner Klingen wiederum ausserhalb deiner Klinge kaeme / so gib ihm daselbst ein Tempo zu der Passata, sobald er denn daselbst mit der Secunda ausserhalb unter deiner Klingen hinein passiren will / du geschwind die Quartam oben ueber seiner Klingen voltirest, und stosse mit der Quarta oben ueber seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu.

Wie du einen seine Klinge schwaechen solst / gehet auch so an: Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig auff ihn hinein / und parire ihm seine Klinge mit deiner halben Schneide / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / und er wiederum unter deiner Klingen durchgehet / du geschwind mit deinem rechten Fuß hinein tretest / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu. Item, stringire ihm seine Klinge innerhalb mit gantzer Schneide.

VI. Wie du dich retrahiren solst.

Bistu einem mit deiner Klingen ausserhalb seiner Klingen / oder aber wenn dir einer deine

[Seite 10] deine Klinge ausserhalb stringiret, so tritt mit deinem lincken Fuß inwendig zurueck / retrahire deinen Ober=Leib damit / und deine Klinge retrahire auch zugleich damit / also daß du dich ausserhalb ueber deinen rechten Arm gantz und gar damit entbloessest. So bald er dir alsdenn ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen wird / so voltire gschwind die Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Entbloesse dich abermahl also ausserhalb ueber deinen rechten Arm/ wird er dich alsdenn nicht stringiren, sondern wolte sich allmaehlig auff dich hinein verstehlen / so lasse ihn nicht zu tieff kommen / sondern gehe mit deiner Klingen allmaehlig wiederum ueber sich / und stringire ihn seine Klingen ausserhalb / und gehe mit der Staercke deiner Klingen ausserhalb an seine Schwaeche / habe alsdenn wohl Acht auff das Tempo, indem er mit seiner Klingen unter deiner durchgehet / du mit deinem lincken Fuß gerad innerhalb auff ihn hinein tretest / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu oder mit der Reversa.

VII. Wenn einer in der Ober=Secunda laege / wie du ihn begegnen sollst.

Lieget einer in der Ober=Secunda und giebt dir seinen inwendigen Leib bloß damit / so gehe mit deiner Klingen innerhalb seiner Klingen / sobald er alsdenn die Finte mit der Secunda innerhalb deiner Klingen hinein machen will / so habe wohl Acht indem

[Seite 11] indem er die Finte machet / du die Quarte geschwinde voltierest, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu / item, caviret er durch / und will Secunda ausserhalb stossen / so voltire die Quarte.

2. Wenn einer in der Ober=Secunda lieget / und alsdenn fein enge unter deiner Klingen durch caviren, mit der Secunda ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen will / du geschwind mit der Tertia zugleich mit ihm stossest / ausserhalb ueber der halbe Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du must aber wohl zu sehen / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb der halben Staercke seiner Klingen kommest / indem du stossest / so schwaechest du ihm seine Klinge sehr / und wirst ihn leichtlich stossen.

VIII. Folgen nun etliche Stuecke / welche du selbsten der Ober=Secunda gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / daß seine Spitze einwendig ueber sich stehet / so gehe mit der Secunda ihm innerhalb seiner Klingen / sobald du alsdenn vermeinest daß du in der Mensur seyst / so battire mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Secunda innerhalb hart an seiner Klingen hinein / sobald er sich daselbsten ein wenig mit seiner Klingen / nach seiner lincken Seite zu verfahren wird / so cavire fein eng von deiner Rechten / nach deiner Lincken unter seiner Klingen durch / und stosse mit

[Seite 12] mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / du must aber wohl zu sehen / wenn du unter seiner Klingen durch cavirest, daß du mit deiner Staercke der Klingen / ihm ausserhalb an die halbe Staercke seiner Klingen kommest / so wirst du ihn leichtlich stossen.

2. Da er aber mit seiner Klingen hinter ueber sich fuehre / indem du mit der Ober=Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stossest / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu.

3. Da er aber mit seiner Klingen nicht ueber sich fuehre / indem du mit der Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stoessest / sondern cavirete geschwind unter deiner Klingen durch / und wolte eine Quart auff dich machen / so voltire die Quartam geschwind / und stosse mit der Quarta zugleich mit ihm nach seinen inwendigen Leib zu. Tab. H.

4. Wenn du ihm also die Finte innerhalb seiner Klingen machest / und er mit seiner Klingen nicht ausnehmen wolte / so stosse geschwind mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

IX. Wie du mit einem in der Prima ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein stossen solst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb fast in der Mitte

[Tab. H., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 13] Mitte / und stelle dich mit geschrencktem Leibe / (du must aber mit deiner Klinge fast in der Mitte seiner Klingen gehen) wird er dir alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so habe wohl Acht auf das Tempo, wenn du vermeinest / daß du in der Mensur seyst / daß du geschwinde / indem er durchgehet / mit der Secunda ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein passirest, und stosse mit der Secunda nach seiner brust zu / mit deiner lincken Hand habe unten wohl Acht / wenn er eine Quartam auff dich voltiren wolte / du dieselbige mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu aus parirest, und gehe mit der Secunda fort.

X. Wie du deine Klinge solst sincken lassen / wenn dir einer deine Klinge mit seiner halben Szaercke stringiret haette.

Gehet dir einer mit seiner halben Staercke in die Schwaeche deiner Klingen / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / gelingets / so gehe alsdenn mit deiner Spitze wiederum ueber sich / also daß du mit deiner halben Staercke ihm innerhalb an die Schwaeche seiner Klingen kommest / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind mit deinem Leib unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu; da er aber / indem du mit deiner Klingen ihn innerhalb an seine Klinge gehest / geschwind unter deiner Klinge durch ginge / so habe wohl Acht auf das Tempo indem er durchgehet / du geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staer=

[Seite 14]

Staercke seiner Klinge hinein stossest / nach seiner rechten Brust zu. Item, ausserhalb stosse mit der Secunda passando unter seiner Klingen hinein.

2. Du kanst auch wohl / wenn du mit deiner halben Staercke ihm ausserhalb / fast an die halbe Staercke seiner Klingen gehest / er geschwind unter deiner Klingen durchcavirete, mit deinem rechten Fuß gerade uauf ihn hinein treten / und mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu stossen.

3. Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer ausserhalb stringirete, so cavire unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte / mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / sobald er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

4. Liegest du mit lange Klinge vor dem Mann / und dich einer innerhalb stringirete, so cavire geschwind unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach seinen rechten Auge zu / so bald er sich daselbsten mit seiner Klingen / nach seiner rechten Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind ausserhalb seiner Klinge auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten zu.

Bruch auff die 2. vorhergehende Stueck.

1. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / und du

[Seite 15] du ihm seine Klinge ausserhalb stringirest, er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durch cavirete und machet dir eine Finte / mit der Quarta innerhalb nach deinem Gesicht zu / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er die Finte machet / du geschwind unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen innwendigen Leib zu.

2. Stringirest du einem seine Klinge innerhalb / er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durch cavirete, und machet dir eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach deinen rechten Auge zu / dieses behalte vor eine gemeine Regel / so offt dir einer die Finte machet / es sey gleich inerhalb oder ausserhalb deiner Klinge / und machet dir die Finte zu hoch) / so kanstu allezeit / indem er die Finte machet / unter seiner Klinge hinweg passiren.

XI. Wenn dur einer deine Klinge innerhalb stringiret haette / wie du dich von dem Stringiren entledigen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer innerhalb stringirete, so habe wohl acht indem er durch stringiret, du mit deinem lincken Fuß enge zu tretest / und retahire deine Klinge und deinen Ober=Leib zugleich damit / und gehe mit deiner Klingen herunter in die untere Tertiam, also / daß du deinen inwendigen Leib darmit entbloessest / wird er alsdann mit seiner Klingen der deinen innerhalb

[Seite 16] halb nachgehen dich zu stringiren vermeynend / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er deiner Klingen innerhalb nachgehet / du geschwind unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen innwendigen Leib zu.

2. Gehestu abermahls also herunter in die untere Tertiam, und er deiner Klinge innerhalb nachging / so stosse geschwind indem er deiner Klingen nachfolgt / mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

3. Oder zuecke geschwind unter und ueber seiner Klingen / und mit deinem rechten Fuß battire damit / so bald er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner rechten Seite zu verfahren wird / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb ueber seiner Klingen hinein. Item mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen nach seiner rechten Brust. Tab. I.

4. Da er aber / indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein durchginge / und wolte eine Quarta auff dich machen / so voltire geschwind die Quartam und stosse die Quartam zugleich mit ihm / nach seinen inwendigen Leib zu / auch kanst du wohl / so du wilt / indem er unter deiner Klinge durch caviret, die Quartam lang innerhalb nach seiner rechten Brust zu stossen.

5. Da er aber auch durchcavirete, indem du

[Tab. I., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 17] du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / sondern fuehre mit seiner Klingen hinten ueber sich / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

6. Gehe abermahl mit deiner Klinge herunter in die untere Tertiam, wird er alsdenn mit seiner Klingen der deinen innerhalb nicht nachgehen / sondern stoesse dir geschwind innerhalb in die Bloesse / nach deinen Ober=Leib zu / so stosse geschwind die Quartam gleich mit ihm / innerhalb nach seiner rechten Brust zu. Du kanst auch wohl / wenn er dir also innerhalb in die Bloesse stoesset / geschwind unter seinem Stoß durch caviren, und stosse mit der Tertia zugleich mit ihm ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

Das II. Capitel.
Folgen nun etliche Stuecke / in welchen du die lincke Hand gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so gehe ihm mit deiner innerhalb seiner Klinge / mache ihm alsdann eine Chiamata unter seiner Klingen / also / daß du dich ausserhalb ueber seinem rechten Arm gantz und gar damit entbloessest / und sihe daß du mit geschrencktem Leibe zu stehen kommest / also daß deine lincke Seite ein wenig vor=

[Seite 18] vorkomme / und die lincke Hand halte ein wenig empor vor deinem Gesicht / so bald er dir alsdann ausserhalb ueber deinen rechten Arm hineinstossen wird / so paßire ihm seinen Stoß / mit deiner lincken Hand / unten nach deiner lincken Seite zu hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen Oberleib zu. Item mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinen obern Leib. Tab. K.

2. Lieget einer mit langer Klinge und mit derr lincken Hand / so falle ihn innerhalb auff seine Klinge / stosse alsdenn mit einem Zutritt des lincken Fusses / mit der Quarta nach seinem Unter=Leib zu. Dieses kanstu auch gebrauchen / wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringirete, so cavire geschwind unter seiner Klinge durch / und mache ihm eine Finte ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbst mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so gebrauche die Arbeit wie oben gemeldet.

3. Stringire einem seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, und will mit der Tertia ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen / so habe wohl Acht / indem er stosset / du von deiner Lincken / nach deiner Rechten unter seiner Klingen durchcavirest, und stosse mit der Quarta contra Tempo zugleich mit ihm innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses / du must aber wohl zu sehen / daß du mit deiner Staercke ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirstu ihn leichtlich stossen.

Bruch /

[Tab. K, Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 19] Bruch / wenn einer mit seinen lincken Fuß auff dich hinein tritt / und will dir mit der Quarta nach deinen inwendigen Leib zustossen.

Wird einer mit seinem lincken Fuß innerhalb auff dich hinein treten / und will dir mit der Quarta nach deinem inwendigen Leib zu stossen / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du dich geschwind bueckest / und cavire mit der Secunda unter der Staercke seiner Klingen durch / also / daß seine Klinge oben auff die deine komme / paßire alsdenn geschwind fort / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten oder Brust zu.

I. Wenn sich einer nicht wolte stringiren lassen / wie du ihm begegnen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringie ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdennunter deiner Klingen durch caviren, und will sich nicht stringiren lassen / und weichet immer zurueck / so folge seiner Klinge nach / und siehe daß du mit deiner Klingen allezeit innerhalb ueber seiner Klingen bleibest / wenn du alsdenn vermeynest / daß du in der Mensur seyst / und er unter deiner Klingen durchgehet / so stosse geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

Ein

[Seite 20] Ein ander Stueck.

Liegest du mit langer Klingen vor dem Mann / oder liegest du darmit in der mittlern Tertia, und dir einer deine Klinge innerhalb stringiret / so lasse dich stringiren, und cavire nicht unter seiner Klingen durch / so bald er alsdenn mit der Quarta innerhalb nach deiner rechten Brust zustossen wird / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du die Quart zugleich mit ihm stossest / innerhalb nach seiner rechten brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses / und im Stoß must du wohl Acht haben / daß du mit der Staercke deiner Koingen ihn innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirst du seine Klinge sehr schwaechen / und ihn leichtlich stossen.

II. Wie du das Sincken gebrauchen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so gehe ihm mit deiner Schwaeche innerhalb an die Staercke seiner Klingen / daselbsten lasse deine Spitze ein wenig nach deiner rechten Seiten zu unter sich sincken / so bald er dir alsdann innerhalb in die Bloesse stossen wird / so tritt mit deinem lincken Fuß gerad auf ihn hinein / und stosse mit der Quarta zugleich miti hm innerhalb / nach seiner rechten Brust zu. Du kanst auch / so du wilt / die Quartam auff ihn voltiren, oder kanst mit deinem rechten Fuß auff ihn hinein treten / und mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zustossen. Item mit der Tertia ausserhalb.

[Seite 21] Auff eine andere Art.

2. Lasse deine Spitze abermahls ausserhalb gegen die Staercke deiner Klingen unter sich sincken / will er dir alsdenn nicht in die Bloesse stossen so gehe geschwind mit deiner Klingen wiederumb ueber dich / und siehe / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb fast in der halben Staercke seiner Klingen kommest / daselbsten nimm den Tritt mit deinem lincken Fuß / ausserhalb auff ihn hinein / und stosse mit der Quarta in gerader Linie ausserhalb ueber die rechte Brust oder Halß zu.

3. Da er aber / indem du asserhalb ueber der Schwaeche / oder fast ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest / geschwind unter deiner Klinge durchcavirete, so tritt mit deinem rechten Fuß gerade / indem er durchgehet / auf ohn hinein / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seinem Gesichte / oder rechten Brust.

4. Du kanst auch wohl / wann du mit deiner Klingen ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein gehest / er eine Quartam auff dich voltiren wolte / so parire ihm dieselbige Quartam mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu / hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinem Obern=Leib zu.

[Seite 22]  III. Wie du die Quartam voltiren sollst.

Laege er in der Unter=Tertia, so stringire ihn seine Klinge wiederumb innerhalb / wird er alsdenn seinen Leib retrahiren, und caviret unter deiner Klingen durch / so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig fort / wird er alsdenn geschwind unter deiner Klingen durchgehen / dir ausserhalb ueber deinem rechten Arm hinein zustossen vermeynend / so habe wohl Acht indem er stoesset / du die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinem innwendigen Leib zu.

2. Lieget einer in der Mittler=Secunda, und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb / so bald er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren wird / und will dir mit der Quarta nach deinen inwendigen Leib zustossen / so habe wohl acht auff das Tempo indem er durchgehet / und mit der Quarta auff dich hinein stoesset / du geschwind die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Laege er abermahls in der Mittler=Secunda, und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seite zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge wiederumb ausserhalb / wird er alsdenn seinen Leib retrahiren, und mit seinem lincken Fuß zurueck treten / und caviret unter seiner Klingen durch / so habe wohl Acht indem er sich retrahiret / du mit deinem rechten Fuß ein wenig nachtretest / und cavire von deinem rechten nach

[Seite 23] nach deinem lincken zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch / so wirstu mit deiner Klingen wiederumb ausserhalb seiner Klingen kommen / so bald er alsdenn wiederumb unter deiner Klingen durchcaviren wird / dir innerhalb mit der Quarta hinein zu stossen vermeynend / so habe wohl Acht indem er durchgehet / und innerhalb auff dich stoesset / du egschwind die Quartam voltirest, und stosse mit der Quarta nach seinem innwendigen Leib zu.

4. Lieget einer abermahls in der unter= oder Mittler-Secunda / und seine Spitze ein wenig nach seiner lincken Seiten zu aussiehet / so stringire ihm seine Klinge wiederumb ausserhalb / wird er alsdenn mit seiner Klingen still=liegend bleiben / und nicht durchcaviren will / so battire ein wenig mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Tertia gerad ausserhalb nach seinem Gesicht / oder nach seiner rechten Brust zu / wird er sich alsdenn mit seiner Klingen nach seiner Rechten zu verfahren / so paßire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein.

IV. Wenn einer ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein passiren wolte / wie du die Quartam gegen ihm gebrauchen sollst.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdann unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klinge durch / also daß du mit

[Seite 24] mit deiner Klingen wiederumb innerhalb seiner Klingen kommest / daselbsten gib ihm die Bloesse ein wenig ausserhalb ueber deinen rechten Arm / so bald er alsdenn mit der Tertia ausserhalb ueber deinen rechten Arm hineinstossen wird / so voltire geschwind die Quartam und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

V. Wann eier im ersten Anbundt / mit seiner Staercke / dir innerhalb in die Schwaeche deiner Klingen ging / wie du ihm begegnen sollst.

Wil einer fast mit der Staercke seiner Klinge dir innerhalb an deine Schwaeche gehen / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem seine Klinge innerhalb an deiner ruhet / du geschwind mit deinem Leibe unter seiner Klinge hinweg paßirest / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Will dir einer abermahl also deine Klinge innerhalb fast mit der Staercke seiner Klinge stringiren, so habe wohl acht wenn seine Klinge noch nicht an deiner Klingen ruehrt / du geschwind unter seiner Klinge durch cavirest, und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

3. Da er aber indem du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hineinstoessest / geschwind unter deiner Klingen durch cavirete /

[Seite 25] te / also / daß er mit seiner Klingen innerhalb deiner Klingen kaeme / wechsele geschwind aus der Tertia in die Quartam, und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

4. Stoessest du ihn abermahls also ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / und er alsdenn geschwind wiederumb unter deiner Klingen durch cavirete, also daß er mit seiner Klingen wiederumb innerhalb deiner Klingen kaeme / so habe wohl acht / indem er durch caviret, und sich mit seiner Klingen ein wenig nach seiner lincken Seiten zu verfaehret / so paßire in demselbigen Tempo, indem er sich mit seiner Klingen nach deiner Klingen verfaehret / unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinem Leib zu.

5. Wird er dich abermahls innerhalb stringiren wollen / so cavire geschwind unter seiner Klingen duch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klingen hinein / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so paßire in demselbigen Tempo ausserhalb seiner Klingen hinein / und stosse mit der Secunda unter seiner Klingen hinein.

Das

[Seite 26] Das III. Capitel. Folget nun wie du einem die Finte innerhalb bey seiner Klinge machen solst.

Lieget dein Wider-Part in gerader Tertia vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / und stehe mit geschrencktem Leib / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / so battire mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte mit der Quarta, innerhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er alsdenn nicht mit seiner Klinge ausnehmen wollen / sondern bliebe mit seiner Klinge stille liegen / oder stiesse die Quartam zugleich mit dir / indem du die Finte machest / so stosse die Quartam zugleich mit ihm / innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Indem du aber stoessest / so siehe daß du mit deiner Staercke innerhalb an seine Schwaeche kommest / so wirst du ihm seine Klinge sehr schwaechen / und wirst ihn leichtlich stossen.

2. Stringire ihm seine Klinge abermahls innerhalb / und stelle dich mit geschrencktem Leibe / mache ihm alsdenn geschwind eine Finte mit der Quarta innerhab nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind in demselbigen Tempo unter seiner Klinge hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinem inwendigen Leib zu.

3. Lieget

[Seite 27] 3. Lieget einer abermahls mit langer Klinge / so mache es mit dem Lager wie oben / wird er sich alsdenn ein wenig nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so cavire fein eng mit deiner Spitzen unter seinem Creutz durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinein / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

4. Stelle dich mit geschrencktem Leibe / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest/ und in die Cavation, so siehe daß du wohl in die Mensur damit kommest / wird er alsdenn wieder unter deiner Klinge durch caviren, so habe wohl Acht auff das Tempo indem er durchgehet / du deine Klinge geschwind in die Secundam wendest / und passire geschwind ausserhalb seiner Klingen auf ihn hinein / und stosse mit der Secunda nach seiner rechten Seiten zu.

5. Stelle dich wiederum mit geschrenckten Leib / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / sobald er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren wird / so cavire zugleich mit ihm / also daß du mit deiner Klingen innerhalb seiner Klingen kommest / und entbloesse dich ein wenig ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / so bald er alsdenn mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke deiner Klingen hinein stossen wird / so cavire geschwind von deiner Lincken nach deiner Rechten / unter seinem Stoss durch / und stose mit der Quarta zugleich mit ihm innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses.

6. Stelle

[Seite 28] 6. Stelle dich wieder mit geschrencktem Leib / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch / also daß du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / und in solchem entbloesse dich einwenig / ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn geschwind wiederum unter deiner Klingen caviren, und will dir ausserhalb ueber deinen rechten Arm hinein stossen / so parire ihm seinen Stoß mit halber Schneide / nach seiner rechten Seiten zu hinweg / und im Pariren so ruecke mit deinem rechten Fuß auff ihn ein wenig hinein / so wirstu ihm seine Klinge sehr schwaechen / stosse alsdenn mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / nach seiner rechten Brust / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

7. Da er aber / indem du seinen Stoß mit halber Schneide ausnimmst / mit seiner Klingen hinten ueber sich fuehre / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

II. Wie du mit einem anreitzen solst / daß er auf dich passire, und du Quartam, indem er passiret, gegen ihm gebrauchen kanst.

Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / wird er als denn unter deiner Klingen durch caviren, so cavire zugleich mit ihm unter seiner Klingen durch, also daß du

[Seite 29] du mit deiner Klingen wiederum innerhalb seiner Klingen kommest / daselbsten gib ihm das Tempo ein wenig / damit er innerhalb auff dich hinein passiren kan / so bald er sich alsdenn daselbsten buecket / und auff dich hinein passiren will / so voltire geschwind die Quartam, und stosse mit der Quarta nach seinem inwendigen Leib zu.

III. Wie du einem seine Klinge schwaechen solst.

Lieget einer abermahls mit langer Klinge vor dir / so stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit halber Schneide / wird er alsdenn unter deiner Klingen durchcaviren, so tritt mit deinem rechten Fuß ein wenig indem er durchgehet / auff ihn hinein / und stringire ihm seine Klinge innerhalb mit gantzer Schneide / wird er alsdenn wiederumb mit deiner Klingen durchcaviren wollen / so habe wohl Acht / indem er durchgehet / du mit deinem rechten Fuß auff ihn hinein tretest / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

IV. Wie du dich retrahiren sollst.

Retrahire abermahls also deine Klinge / wie oben gemeldet / und gib dich ausserhalb ueber deinen rechten Arm bloß darmit / wird er alsdenn nicht in die Bloesse stossen / sondern stringiret dir deine Klinge ausserhalb / so habe wohl Acht indem er dich stringiret, du geschwind unter seiner Klinge durch

[Seite 30] durch cavirest, und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

2. Entbloesse dich abermahls also wie oben gemeldet / wird er alsdenn deine Klinge ausserhalb stringiren, so cavire geschwind unter seiner Klingen durch und mache ihm eine Finte mit der Quarta innerhalb nach seinen inwendigen Leib zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren / so passire geschwind unter seiner Klingen hinweg / und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Retrahire abermahls deine Klinge und entbloesse dich ausserhalb ueber deinen Arm / damit wird er alsdenn deine Klinge ausserhalb stringiren, so battire ein wenig mit deinem rechten Fuß / und mache ihm eine Finte ausserhalb unter seiner Klingen hinein (die Finte must du fast unter der Staercke seiner Klingen hinein machen) wird er sich daselbsten mit seiner Klingen nach seiner lncken Seiten zu verfahren / so cavire fein eng unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

4. Da er aber / wenn du mit der Tertia ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stoessest, geschwind unter deiner Klingen durchcavirte, so voltire geschwind die Quartam, und stosse mit der Quarta nach seinen inwendigen Leib zu.

5. Da

[Seite 31] 5. Da er aber wenn du mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klinge hinein stoessest / nicht unter deiner Klingen durchcaviret, sondern fuehre mit seiner Klingen ueber sich / so passire geschwind hinten ausserhalb seiner Klingen auff ihn hinein / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

6. Entbloesse dich abermahls also ausserhalb ueber deinen rechten Arm / wie oben gemeldet / wird er dich alsdenn nicht stringiren, sondern stiesse dir ausserhalb in die Bloesse; so habe wohl Acht indem er stoesset du geschwind mit der Tertia zugleich mit ihm stossest ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du must aber wohl zu sehen / indem du stoessest / daß du mit deiner Staercke ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest.

7. Entbloesse dich abermahls also / wird er alsdenn nicht in die Bloesse stossen / sondern bleibet mit seiner Klinge still liegen / so tritt geschwinde mit deinem lincken Fuß auff ihn hinein / und stosse mit der Reversa ausserhalb auff ihn hinein / ueberhalb seinen rechten Arm.

8. Wird er geschwind / indem du mit der Reversa ausserhalb unter seinen rechten Arm hinein stoessest / unter deiner klingen durchcaviren, so gehe in gerader Linie fort / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner rechten Brust zu mit einem Zutritt des rechten Fusses.

9. Re-

[Seite 32] 9. Retrahire abermahls also deine kLinge / und entbloesse dich ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn mit seiner Klinge stille liegen bleiben / und will dich nicht stringiren, so tritt geschwind mit deinem rechten Fuß ein wenig vor sich / und mache ihm eine Finte mit der Tertia ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / so bald er sich alsdenn mit seiner Klinge nach seiner rechten Seiten zu verfahren wird / so passire geschwind fort / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klingen hinein.

Das IV. Capitel.
Folget nun wie du einem einen betrueglichen Stoß geben sollst.

Lager dich mit langer Klingen vor den Mann / wird alsdenn dein Wiederpart dich innerhalb stringiren wollen / so lasse deines Rappiers Spitze allgemaehlig nach deiner rechten Seiten zu hinweg gehen / deine rechte Hand aber halte stille / wird er alsdenn mit seiner Klinge der deinen innerhalb nachgehen / so habe wohl Acht / indem er mit seiner Klingen der deinen innerhalb nachgehet / du geschwind mit deinem Leibe unter seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

2. Lasse abermahls deine Spitze ec. indem er deiner

[Seite 33] deiner Klingen mit seiner innerhakb nachgehet / du geschwind durch cavirest, und stosse mit der Tertia ausserhalb / ec.

3. Da er aber in dem Durchgehen dir mit der Quarta nach den Leib zu stiesse / so wechsele geschwind aus der Tertia in die Quartam, &c.

4. Da er aber nicht ec. Sondern verfuehre sich mit seiner Klingen nach seiner rechten Seiten zu / so passire, und stosse die Secundam ausserhalb.

5. Entbloesse dich abermahls / so er durchgehet / cavire, stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / wird er alsdenn durchcaviren, und parirte dir deine Klinge mit der seinen nach seiner lincken Seiten zu hinweg / so stosse mit der Secunda innerhalb nach seiner Brust zu / ec.

6. Entbloesse dich abermahls / wird er dir alsdenn deine Klinge nicht stringiren, sondern stiesse dir geschwind innerhalb in die Bloesse / so habe wohl Acht / indem er stoesset / du die Quartam zu gleich mit ihm stossest mit deiner Staercke innerhalb an seiner Schwaeche,

7. Entbloesse dich abermahls also ( wird er dich alsdenn nicht stringiren noch stossen wollen / so tritt mit deinem lincken Fuß ein wenig nach deiner lincken Seiten zu hinweg / und cavire unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinem rechten Arm hinweg / mit deinem Zutritt des

[Seite 34] des rechten Fusses. Dieses kanst du gebrauchen / er stringire dich oder nicht.

8. Da er aber unter deiner Klingen durch caviret, so tritt &c stoß die Quartam.

9. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire, und stosse ausserhalb die Secundam.

10. Entbloesse dich abermahls also / wird er dir alsdenn deiner Klingen mit der seinen / innerhalb nachgehen / dich zu stringiren vermeinend / so hebe deine Klinge oben ueber die seine herueber / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein / nach seiner rechten brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

11. Da er alsdenn geschwind / indem du deine Klinge ueber die seine hebest / und mit der Tertia nach seiner rechten Brust zu stoessest / eine Quartam auff dich voltiret, so lasse deine Klinge geschwind hinten sincken / so wird dir seine Quarta hinten keinen Schaden thun / und wirst ihm zugleich seine Quartam mit der Staercke deiner Klingen pariren. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire und stosse die Secundam.

II. Folget nun eine andere Art / wie du dich einem betrueglich Bloß geben solst.

Liegest du mit langer gerader Tertia vor dem Mann / und dich dein Wider=Part innerhalb string-

[Seite 35] stringiren wolte / so wende deine Klinge allmaehlig in die Secundam, so entbloessestu deinen inwendigen Leib darmit / wird er dir alsdenn geschwind innerhalb in die Bloesse stossen / so stosse die Quartam zugleich mit ihm innerhalb / nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des rechten Fusses. Du kanst auch wohl so du wilt / wenn er dir innerhalb in die Bloesse stoesset / geschwind eine Quartam auff ihn voltiren.

2. Da er aber nicht in die Bloesse stieß / sondern stringiret dich innerhalb / so cavire durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb.

3. Da er aber indem ec. durchcavirete, so voltire die Quartam

4. Da er hinten ueber sich fuehre / so passire mit der Secunda.

III. Ein ander Stueck / wie du einem die Chiamata machen solst.

Das ist / deinen Feind lockest / und ihn betrueglich Bloß gebest / derselben zu zustossen.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so stringire ihm seine Klinge innerhalb / battire alsdenn geschwind mit dem rechten Fuß / und mache ihm eine Chiamata unter seiner Klingen / und gib dich bloß ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / sobald er dir alsdenn in der Bloesse seyn wird / so voltire geschwind die Quartam und stosse mit der Quarta.

2. Da

[Seite 36] 2.Da er aber nicht in die Bloesse stieß / so stosse geschwind die Quartam innerhalb.

3. Da er dieselbe Quartam ausnaehme a laevam, so passire nach dem inwendigen Leib.

4. Da er wieder nicht in dieBloesse stieß / so gehe mit der Staercke deiner Klingen wiederum ausserhalb / sobald er durchcaviret, habe Acht auffs Tempo, tritt mit deinem Lincken Fuß gerade auff ihn hinein / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seiner Brust.

Das V. Capitel.
Etliche Stueck aus der Prima Guardia.

Lieget einer mit langer Klingen vor dir / und seine Spitze stehet ein wenig in die Hoehe / so gehe mit der Prima oder mit der Secunda ausserhalb seiner Klinge / und gehe fast mit geschrencktem Leibe / und deine Spitze halte ihm wohl ausserhalb ins Gesicht / wenn du alsdenn vermeinest / daß du in der Mensur seyst / so passire geschwind fort / und stosse mit der Prima ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein nach seiner Brust zu.

2. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so stosse mit der Secunda ausserhalb.

3. Item,

[Tab. L., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Tab. M., Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201]

[Seite 37] 3. Item, battire und mache eine Finte mit der ausserhalb stoß hinein.

4. Item, mache ihm eine Finte mit der Prima oder mit der Secunda innerhalb und ausserhalb / wird er nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so passire, stosse die Prima ausserhalb. Vide Tab. L.

5. Gehe ihm abermahls mit der rima ausserhalb seiner Klingen / und stelle dich wohl mit geschrencktem Leibe / also daß du deine rechte Seite ausserhalb damit entbloessest / wird er alsdenn ausserhalb auf dich hinein passiren wollen / und will dir mit der Secunda oder Tertia ausserhalb unter deiner Klingen hinein stossen / so habe wohl Acht auff das Tempo indem er stoesset / du ihm seine Klinge mit der deinen ligirest, parire ihm seine Klinge mit der Secunda, passire alsdenn geschwind ausserhalb auf ihn hinein / du kanst auch so du wilt / wenn du ihm seine Klinge ligiret hast / geschwind mit der Prima ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen. Wie Tab. M zeiget.

6. Item, so bald er dir ausserhalb / ec. so parire ihm seinen Stoß mit der lincken Hand / und stosse mit der Prima contra Tempo, zugleich ihm nach seinem Ober=Leib zu.

II. Ein ander Stueck / wie du einem mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen solst.

Liegest du in der mittler Secunda da vor dem Mann / und dir einer deine Klinge ausserhalb strin-

[Seite 38] stringiret, so gehe mit deiner Klingen geschwind durch / also daß du mit deiner Klinge innerhalb seiner Klinge kommest / und wende deine Klinge indem du durch gehest in die Secundam, wird er sich alsdenn daselbsten mit seiner Klinge nnach deiner Klingen verfahren / so cavire geschwind mit der Secunda unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb.

2. Liegestu mit langer Klingen vor dem Mann / und er dir deine Klinge innerhalb stringirete, so wende deine Klinge in die Secundam, so bist du vor dem Stringiren entlediget / wird er alsdenn mit seiner Klingen der deinen innerhalb nachgehen / so gehe mit der Secunda unter seiner Klingen durch / und stosse mit der Secunda ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

3. Stringire ihn innerhalb / so bald er durch caviret, so stosse mit der Tertia ausserhalb / wird er dir den Stoß ausnehmen / so wechsel geschwind aus der Tertia in die Primam, und stosse mit der Prima nach seinem rechten Arm.

III. Etliche Stuecke / in welchen du die lincke Hand brauchen kanst.

Retrahire deinen Ober=Leib und deine Klinge zugleich / also daß du mit deiner Klinge in die mittlere Secundam kommest / und entbloesse dich ausserhalb ueber deinem rechten Arm damit / wird er alsdenn

[Seite 39] denn ausserhalb in die Bloesse stossen / so parire ihm seinen Stoß / mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich miti hm nach seinem Ober=Leib zu.

2. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so gehe mit der Schwaeche deiner Klinge ihm fast an die Staercke innerhalb seiner Klinge / lasse alsdenn ferner deine Hand unter sich sincken / und wenn du dieses gebrauchest so weiche allmaehlig zurueck. So bald er dir alsdenn in die Bloesse stossen wird / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich miti hm.

3. Gehe mit deiner Klinge in die mittlere Tertiam, und entbloesse deinen inwendigen Leib damit / und deinen Ober=Leib retrahire zugleich damit / wird er dir alsdenn deine Klinge innerhalb stringiren, so lasse dich stringiren, und cavire nicht unter seiner Klingen durch / so bald er alsdenn eine Quartam innrhalb auff dich stossen will / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand / unten nach seiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm.

4. Will dir einer innerhalb unter deiner Klingen hinweg passiren, so habe wohl Acht indem er passiret, du seinen Stoß mit deiner Lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg passirest, und stosse

[Seite 40] stosse mit der Secunda contra Tempo zugleich mit ihm nach seinem Ober=Leib zu.

5. Will er ausserhalb ec. so parire gleichfals / ec. stosse mit der Secunda.

6. Will er dir ueber den Arm aus passiren, so stosse mit der Secunda contra Tempo.

7. Will er quartiren, so mache es eben so mit der Secunda.

8. Lieget einerm it langer Klinge vor dir / so geh ihm mit der Prima oder Secunda ausserhalb seiner Klinge / und deinen Leib wende wohl damit / also daß deine lincke Seite vorkomme. So bald er alsdenn ausserhalb unter deiner Klinge hinein passiren will / und will dir nach deiner rechten Seiten zu stossen / so parire ihm seinen Stoß mit deiner lincken Hand unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunds contra Tempo zugleich mit ihm.

9. Lieget einer mit langer Klinge vor dir / so stringire innerhalb / entbloesse dich ec. (?) so parire ihm seinen Stoß mit der lincken Hand oben nach deiner rechten Seiten zu hinweg / und stosse mit der Secunda ausserhalb unter seiner Klinge hinein / nach seiner rechten Seiten zu: Du kanst auch so du wilt / mit der Reversa ausserhalb ueber seinen rechten Arm hinein stossen.

10. Lieget einer mit langer Klingen vor dir / so gehe ihm mit deiner Klinge innerhalb sei=

[Seite 41] seiner Klinge / cavire geschwind mit deiner Klinge unter seiner durch / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber seinen Arm hinein / wird er den Stoß ausnehmen / so cavire geschwind mit deiner Spitze unter seiner Klingen durch / und mit deiner lincken Hand falle ihm innerhalb auff seine Klinge / stosse alsdenn mit einem Zutritt des lincken Fusses / mit der Quarta nach seinem Unter=Leib zu. Dieses kanst du auch gebrauchen wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringiret, und mache ihm eine Finte ausserhalb nach seiner rechten Brust zu / wird er sich daselbsten mit seiner Klinge nach seiner rechten Seiten zu verfahren / so gebrauche die Lection wie oben.

11. Lieget einer mit seiner Klinge etwas niedrig / so gehe ihm mit deiner halben Staercke der Klingen ausserhalb ueber seine Schwaeche / und siehe daß du deine Hand in die Quartam wendest / wenn du mit deiner Klinge ueber die seine gehest. So bald er alsdann eine Quartam auff dich voltiren wil / so habe mit deiner lincken Hand wohl Acht / indem er quartiret, du ihm dieselbige Quartam mit deiner lincken Hand / unten nach deiner rechten Seiten zu hinweg parirest; und stosse alsdenn mit der Secunda contra Tempo nach seinem inwendigen Leib zu.

12. Lieget einer mit der mittlern Secunda, so komme ihm mit der Staercke ausserhalb der Quarta, parire die Secunda, &c.

Das

[Seite 42] Das VI. Capitel
Folget nun / wenn dich einer stringiret, wie du mit Fug davon kommen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und er dir deine Klinge innerhalb stringiret, so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / so ist deine Klinge wiederumb frey / gehe alsdenn geschwind mit deiner Klinge wiederumb ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klinge hinein mit einem Zutritt des rechten Fusses / nach seiner rechten Brust zu.

2. Da er aber indem ec. mit der Quarta durchgienge / so wechsle aus der Tertia in die Quartam und voltire die Quartam.

3. Hat dir einer deine Klinge innerhalb stringiret, so lasse deine Spitze abermahls unter sich sincken / gehe geschwind wiederum ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klingen hinein / wird er alsdenn geschwind mit seiner Klingen unter der deinen durchgehen / also daß er mit seiner kLinge wiederum innerhalb an die halbe Staercke deiner Klingen kaeme / so habe wohl Acht / indem er mit seiner Klingen innerhalb nach seiner Klingen greiffet / du geschwind in demselbigen Tempo unter seiner

[Seite 43] seiner Klingen hinweg passirest, und stosse mit der Secunda.

4. Wenn dir einer deine Klinge innerhalb stringiret haette / so lasse deine Spitz geschwind unter sich sincken / gehe alsdenn mit deiner Spitze wiederum ueber sich / und siehe / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb an seine Schwaeche kommest / und stringire ihm seine Klinge ausserhalb / so bald er unter deiner Klinge durchcaviren wird / so habe wohl acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du mit deinem lincken Fuß auff ihn hinein tretest / und stosse die Quartam innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

II. Wenn dich einer ausserhalb stringiret, wie du ihm begegnen sollst.

Liegest du mit langer Klinge vor dem Mann / und dich einer ausserhalb stringirete, so lasse deine Spitze geschwind sincken / gehe wieder ueber sich / und stosse mit der Quarta innerhalb mit einem Zutritt des rechten Fusses.

2. Da er aber lincks umb ausnehme / so stosse mit der Secunda nach seinen inwendigen Leib zu.

3. Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / gehe alsdenn geschwind mit deiner Spitzen ueber sich / und gehe ihm alsdann mit deiner Klinge innerhalb an die

[Seite 44] die seine / wird er alsdenn geschwind / indem du an die seine gehen willst / mit der Secunda unter deiner Klinge durchcaviren, auch dich zu paßiren; So habe wohl acht / indem er mit der Secunda unter deiner Klingen durchgehet / du geschwind ausserhalb auff ihn hinein paßirest / und stosse mit der Secunda nach seinem Leib zu.

4. Stringiret dir einer deine Klinge ausserhalb / so lasse deine Spitze geschwind unter sich sincken / so bist du nicht mehr stringiret, gehe alsdann wieder ueber sich / und stringire ihm seine Klinge innerhalb / so bald er mit seiner Klinge durchgehet / so habe wohl Acht auff das Tempo, indem er durchgehet / du geschwind mit der Tertia ausserhalb ueber der halben Staercke seiner Klingen hinein stossest nach seiner rechten Brust / mit einem Zutritt des rechten Fusses.

III. Wann einer aus freyen Stuecken auff dich quartiren wolte.

Liegest du mit gerader Tertia, und einer mit seiner Klinge unter die deine ginge / und wolte dich damit verfuehren / damit er die Quartam aus freyen Stuecken auff dich voltiren koente / so habe wohl Acht / indem er quartiret du mit deinem rechten Fuß zrucke tretest / und mache ihm eine Ligation mit deiner Klinge / so wirst du ihm das Quartiren brechen / gehe alsdenn geschwind ueber sich mit deiner Klinge / und stosse mit der Secunda nach seinem Ober=Leib / so denn nach seinem Ruecken zu,

IV. Wie

[Seite 45] IV. Wie du mit einem mit der Quarta ausserhalb ueber seinen rechten Arm hineinstossen soll.

Lieget einer mit langer Klinge gar zu hoch / und wohl ueber sich ausgestrecket / so gehe mit deiner Spitzen innerhalb recht unter die Staercke seiner Klingen / also / daß deine Spitze ein wenig unter seiner Klingen durchgehet. So bald er alsdenn ausserhalb ueber deiner Klingen hinein stossen will / so voltire geschwind die Quartam, und stosse die Quartam zugleich miti hm / auserhalb ueber seinen rechten Arm hinein.

2. Lieget er nicht gar zu hoch / so druecke seine Klinge innerhalb in dem caviren, voltire die Quartam, und stosse zugleich.

3. Liegt er in der Mittler=Tertia, und giebet dir seinen inwendigen Leib bloß damit / stringire ihn innerhalb im Caviren, cavire miti hm auff die Mensur innerhalb / da er wieder caviret, und die Tertiam stossen will / voltire die Quartam ausserhalb.

V. Ein ander Stueck / wie du deine klinge ueber die seine heben sollst.

Bist du einem ausserhalb seiner Klingen / so sencke deinen Ober=Leib ein wenig hinter sich / und gehe mit deiner Klinge von der Seite ab in die Mittler-Secundam, also daß du gar bloß ausserhalb ueber deinem Arm werdest / so bald er alsdenn

[Seite 46] denn deiner Klingen ausserhalb nachgehen wird / dich zu stringiren vermeynend; So hebe deine Klinge geschwind ausserhalb ueber seiner Klinge herueber / also / daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm innerhalb an seine Schwaeche kommest / stosse alsdenn mit der Quarta, innerhalb nach seiner rechten Brust zu / mit einem Zutritt des lincken Fusses.

2. Da er aber ec. sich mit seiner Klingen nach seiner lincken zu verfuehre / so passire geschwind / und stosse die Secundam nach seinem inwendigen Leib zu.

3. Da er im ueberheben ueber sich fuehre / so stosse die Secundam ausserhakb.

4. Gehe mit deiner Klingen herunter in die Untere=Tertiam, nach deiner rechten Seiten zu / also daß dein inwendiger Leib gantz und gar bloß damit wird / so bald er mit seiner Klinge der deinen innerhalb nachgehen wird / dich zu stringiren vermeynend / so hebe deine klinge ueber die Seine / also daß du mit der Staercke deiner Klingen ihm ausserhalb an die Schwaeche kommest / und stosse also ausserhalb mit der Tertia ueber seinen rechten Arm hinein.

5. Da er aber im Uberheben durchgienge / so gehe mit deinem lincken Fuß fort / und stosse mit der Quarta innerhalb nach seinem Gesicht oder Brust zu.

6. Gehe abermahls also ec. wird er nach seiner lincken Seiten auspariren, passire und stosse innerhalb nach seiner rechten Brust zu.

7. Wird

[Seite 47] 7. Wird er im ueberheben in die Tertiam verfahren / so stosse passando die Secundam ausserhalb.

7. Lieget einer mit der Mittler=Secunda, so gehe hinunter in die Tertiam, stosse die Secundam passando.

9. Lieget einer in Tertia Gardia, und seine Spitze siehet ein wenig ueber sich / stringire ihn innerhalb / battire, mach eine Finte oder zuecke / siehestu daß er mit seiner Klingen nach seiner lincken Seiten zu verfahren wird / und seine Spitze gleichwohl gerad ueber sich ausbleibet oder stehet / und sein rechter Arm und Klinge kommt gleich wie ein Triangul, so voltire die Quartam ausserhalb.

10. Da er aber im Zuecken der Finte nach seiner Lincken Seiten zu verfuehre / so stosse die Tertiam auff ihn hinein.

11. Lieget er hinten etwas niedrig / und seine Spitze etwas hoch / so gehe mit deiner Spitze gerad unter die Staercke seiner Klinge / voltire die Quartam geschwind in die Mensur, stoß ausserhalb. Du kanst auch die Quartam voltiren, und die Qvartam unter seiner Klinge hinein stossen.

VI. Ein ander Stueck / wie du einem das Caviren hindern sollst.

Lieget einer mit seinem Rappiren in der Tertia Gardia, so gehe mit der Tertia ausserhalb an

[Seite 48] an die Schwaeche seiner Klingen ec. ruecke in der Cavation ein wenig auff ihn hinein / habe Acht / indem er wiederumb caviren wird / und die Spitze in der Cavation, gleichsahm wie in der Tertia unter sich faellt / so lasse deine Spitze auch in der Secunda unter sich sincken / so wirstu mi deiner Staercke ausserhalb in seine Schwaeche kommen / und also seine Cavation damit verhindern / und in einem Tempo tritt fort / stosse mit der Secunda aussen mit einem Zutritt des rechten Fusses / unter seiner Klingen hin / du kanst auch geschwind fort paßiren.

3. Gehe ihm ausserhalb an die Schwaeche / ziehe alsdenn deine Klinge nach dir also / daß du mit deiner Klinge von der seinen kommest / so bald er ausserhalb hineinstossen wird / so voltire die Quartam zugleich miti hm nach seinem inwendigen Leib zu.

4. Wird er nicht in die Bloesse stossen / so cavire, stosse die Quartam innerhalb / item stosse mit der Tertia contra tempo ausserhalb / stosse die Secunda ausserhalb / mache eine Finte / wo er nicht passiret, stosse fort / passire die Quartam innerhalb.

5. Laegre dich mit deinem Rappier in die Quartam Gardiam, und mit steiffen ausgestreckten Arm / und gib ihm die Bloesse ausserhalb ueber deinen rechten Arm damit / wird er ausserhalb in die Bloesse stossen / so voltire geschwind die Quartam, und stosse die Quartam zugleich mit ihm.

6. Wird er innerhalb in die Bloesse

[Seite 49] se stossen / so cavire ihm seinen Stoß mit halber Schneide nach seinem Leib zu / tritt ei nwenig zugleich hinein / paßire / stosse die Secunda ausserhalb. Item cavire, und stosse die Quartam innerhalb.

7. Wird er in die bloesse nicht stossen / sondern stringiren wollen / so cavire durch / stosse die Quartam innerhalb / nim aus / paßire / und stosse Secundam. Hierinn hastu

3. Stuecke zu mercken.

8. Lieget einer mit langer Klingen vor dir / und du ihm seine Klinge innerhalb oder ausserhalb stringiret haettest / er alsdenn mit seiner Spitzen herunter gienge / fast in die Unter=Tertiam und dieselbige unter sich sincken liesse / so begegne ihm also / indem er mit seiner Spitzen herunter gehet / so folge seiner Klinge mit der deinen nach / und wende deine Klinge in die Primam, und stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit der Prima, da er alsdenn mit seiner Klingen wiederumb ueber sich ginge / dir ausserhalb ueber deiner Klingen hinein zu stossen vermeynend / so voltire geschwind die Quartam und stosse die Quartam zugleich mit ihm nach seinem inwendigen Leib zu / du kanst auch so du wilt die Quartam lang innerhalb zugleich mit ihm stossen.

9. &c. so gehe mit deiner Klinge der seinen nach / und stringire ihm seine Klinge ausserhalb mit der Prima; Wird er alsdenn mit seiner Klingen wiederumb ueber sich gehen / so gehe zugleich mit ihm mit deiner Klingen ueber sich / und stosse mit der Tertia ausserhakb.

10. Da

[Seite 50] 10. Da er aber hinten ueber sich fuehre / so passire ausserhalb und stosse mit der Secunda.

VII. Wenn einer mit seiner Klinge ausholet / das ist / wenn einer seine Klinge erstlich zurueck zeucht / indem er stossen will / wie du ihm begegnen sollst.

Hohlet einer mit seiner Klingen (das ist /) daß er seine Klinge erstlich zurueck zeucht / und will innerhalb oder gelcihsahm wie von oben mit seiner Secunda auff dich hinein stossen / so kanstu / indem er aushohlet in demselbigen Tempo, indem er seine Klinge zurucke zeucht / mit der Quarta zugleich mit ihm stossen / innerhalb mit Zutritt des rechten Fusses.

2. So du aber nicht wilst mit der Quarta auff ihn hinein stossen / so habe wohl Acht indem sein Stoß koemt / du mit der halebn Staercke deiner Klingen ihm innerhalb auff die halbe Staercke seiner Klingen schlaegest / und ihm also seine Klinge damit daempffest / stosse henrach mit der Quarta innerhalb.

3. &c. Indem sein Stoß koemmt / cavire durch / stosse die Secundam ausserhalb.

VIII. Ein ander Stueck.

Lieget einer mit langer gerader Tertia vor dir / so gehe mit deiner halben Staercke ihm ausserhalb fast

[Seite 51] fast in die halbe Staercke seiner Klinge / so bald er alsdenn unter deiner Klingen durch caviren wird / und will eine Quartam auff dich voltiren, nach deinem inwendigen Leib zu / so wende in demselben Tempo indem er quartiret, deine Klinge auch in die Quart, so wirstu ihm seine Quart mit der deinen hinweg schneiden / stosse alsdenn mit der Quart und mit einem Zutritt des lincken Fusses innerhalb hart bey seinem Creutz hinein nach seiner rechten Seite oder Hueffte zu; Denn derselbige welcher sich wendet / der ist viel schwaecher mit seiner Klingen / als der andere / welcher mit der Quart gerad zugehet.

Das VII. Capitel.
Bruch darauff / wann dir einer mit seiner lincken Hand deine Klinge auspariren wolte.

Lieget einer in der Mittler=Tertia, daß seine Spitze ein wenig nach seiner rechten Seiten zu aussiehet / so gehe mit deiner Schwaeche ihm innerhalb ueber die Staercke seiner Klingen / so bald er alsdenn mit seiner lincken Hand nach deiner Klingen greiffen will / so voltire geschwind die Quartam, und cavire von deiner lincken nach deiner rechten / unter seiner lincken Hand durch / wuerde er fehl greiffen / stosse alsdenn in einem Tempo mit der Quarta ausserhalb ueber seinen lincken Arm hinein nach seiner Brust zu. Den Stoß

[Seite 52] Stoß must du hoch stossen. Du kanst auch wohl / so du wilt / die Quartam lang ausserhalb ueber seinen lincken Arm hinein stossen.

II. Wie du auf das Mutiren gehen sollst.

Mutiret einer vor dir / so gehe fein gemach mit verhangener Prima ausserhalb gegen seine Klinge / so verhinderst du ihm also das Mutiren damit. Wird er alsdenn mit seiner Klingen ausserhalb ueber sich gehen / so gehe mit deiner Spitzen auch zugleich mit ihm ueber sich 7 und stosse mit der Tertia ausserhalb ec.

2. Da er aber ueber sich fuehre / passire, stosse die Secundam ausserhalb.

3. Da du ihm seine Klinge also mit der Prima stringirest, ec. wolte dir ausserhalb mit der Tertia, ec. so cavire unter seiner Klinge durch / und stosse mit der Quarta zugleich miti hm / innerhalb / ec. da er daselbsten ausnehme / paßire mit deinem Leib unter seiner Klingen hinweg / stosse mit der Secunda inwendig.

4. Faenget einer von weiten an zu mutiren, und noch nicht in der mensur ist / so lagere dich mit deinem Rappier in die Ober=Secunda, und gehe ihm entgegen / wenn du alsdenn in die Mensur kommest / so lasse deine Spitze in die Unter=Secundam allmaehlich unter sich sincken / so wird deine Klinge ausserhalb seiner Klingen kommen / und wirst ihm also das Mutiren verhin=

[Seite 53] hindern / paßire alsdenn geschwind fort / und stosse die Secundam ausserhalb.

III. Bruch / wenn einer mit fliegender Klinge unter deiner Klinge mutirete.

Mutiret einer mit fliegender Klinge unter deiner klinge / so verwende deine Klinge in die Primam, und stringire ihm seine Klinge mit der Prima, so bald er alsdenn ausserhalb ueber deiner Klingen hineinstossen will so cavire geschwind unter seiner Klingen durch / und stosse die Quartam zugleich mit ihm nach seinem inwendigen Leib zu mit einem Zutritt.

2. Du kanst wohl / wenn er dir ausserhalb hinein stossen wird / geschwind die Tertiam zugleich mit ihm stossen / ausserhalb ueber die halbe Staercke seiner Klinge mit Zutritt des rechten Fusses.

Inn=

[<Inhaltsverzeichnis>] (15)

Inhalt Des Geoeffneten Fecht=Bodens.

I. Cap. Erste Grund=Reguln der Fecht-Kunst. pag. 5
Wenn einer mit seiner Klinge ausserhalb des anderen kommet / wie man die Finte machen soll. 6
Wenn einer mit seinem Rappier in der Ober Secunda laege / und seinen inwendigen Leib bloß damit gebe wie man ihm begegnen soll. 7
Wie man die Quartam voltiren soll. ibid.
Wenn einer in der Ober=Secunda liegt / wie man ihm begegnen soll. 10
Etliche Stuecke / so man aus der Ober=Secunda gebrauchen kan.
Wie man mit der Prima ausserhalb ueber des andern rechten Arm hinein stossen kan. 12
Wie man die Klinge soll sincken lassen / wenn einer des andern Klinge mit der halben Staerke stringiret haette. 13
Bruch auff die 2. vorhergehende Stuecke. 14
Wenn einer des andern Klinge innerhalb stringiret haette / wie man sich von dem Stringiren entledigen soll. 15
II. Cap. Etliche Stuecke in welchen man die lincke Hand gebrauchen kan. 17
Bruch / wenn einer mit seinem lincken Fuß innerhalb auff den andern hinein tritt und will ihm mit der Quarta nach den inwendigen Leib zu stossen. 19

Wenn

Anmerkungen

(1) Beschrieben in: Nabel, Ulrich: Der geöffnete Ritterplatz: ein Handbuch der ritterlichen Wissenschaften. Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter / Verein für Hamburgische Geschichte. - Hamburg, Verlage des Vereins, Hamburg 1930, S. 104f. Darin auch eine Publikationsgeschichte.
In den Neuauflagen des "Geoeffneten Ritter=Platz" wurden einige Titel verändert und die Texte erweitert. Siehe auch hier Nabel: Ritterplatz, S. 104. Vergleiche: [Digitalisat der 1715-Ausgabe bei google books]
(2) n. Humbert, A.: Memoire sur la Vie et les Ouvrages de feu M. L. C. Sturm. Bibl. Germanicque, Tl 27. Abdruck aus Humbert, A.: Ouvrage divers sur les Belles Lettres L'Architecture Civile et Militaire, les Mechaniques et la Geographie, Berlin 1747, zit. nach: Nabel: Ritterplatz, S. 104f.
(3) Nabel: Ritterplatz, S. 105
(4) n. Beckmann, J.: Beitraege zur Geschichte der Erfindungen, Bd. 3, S. 449, zit. nach Nabel: Ritterplatz, S. 105
(5) Nabel: Ritterplatz. S. 105
(6) ebd.
(7) "Der geoeffenete Fecht=Boden", Vorwort
(8) Im 17. Jahhrndetr erschienen acht Auflagen von Heussler (1615, 1616, 1617, 1626, 1627, 1630, 1640, 1665), wobei die Auflagen entweder das Rapier allein oder Rapier und Dolch behandeln. Das hier in Frage kommende Buch zum Fechten mit dem Rapier allein erschien u.a. 1615 und neu 1627.
(9) Zum Vergleich wurde die Auflage von 1627 herangezogen. [Digitalisat GDZ]
(10) Ridolfo Capo Ferro: Gran Simulacro dell'Arte e dell'Uso della Scherma. Siena, 1610 (Neuauflagen 1629, 1632, 1652). Der Ausfall wird in Figur 5 dargetsellt: [Digitalisat ARMA].
(11) Die Illustrationen in Heusslers Werk wiederholen sich. Deshalb wurde hier nur jeweils ein Beispiel einer dem "Geoeffneten Fecht=Boden" ähnlichen Abbildung gegeben.
(12) Heusslers Werk ist theoretisch nicht das einzige, das als Vorlage in Betracht zu ziehen ist. Auch Hans Wilhelm Schöffers „Gruendtliche vn eigentliche Beschreibung der freyen Adelichen vnd Ritterlichen Fechtkunst“ von 1620 (Digitalisat GDZ) kommt hierfür in Frage, denn die Intertextualität zwischen Heussler und Dietz ist sehr hoch. Ich habe ich mich jedoch u.a. wegen der größeren Nähe der Abbildungen zu Heusslers Werk für die Hypothese entschieden, dass dem Autor des "Geoeffeneten Fecht=Bodens" Heussler als Vorlage diente
(13) Hier in der Ausgabe von 1706, Eutiner Landesbibliothek, Signatur: Lk 201. Vielen Dank an Dr. Frank Baudach von der Eutiner Landesbibliothek für die zahlreichen Hinweise. Die Transkriptionsregeln entsprechen denen bei meiner Giganti-Transkription vom 02. August 2014.
(14) [Tab. C.] und [Tab. D.] fehlen sowohl hier als auch in der Ausgabe von 1715. Die Buchstaben C und D werden als Nummerierung in Tab. A. als Figuren C. und D. aufgenommen. Um eine doppelte Nummerierung (und damit Verwirrung) zu vermeiden, wurden die Tab. dann mit E fortgesetzt. Tab. A ist die einzige Illustration zu sein, die eine Untergliederung aufweist.
(15) In der vorliegenden Ausgabe der Eutiner Landesbibliothek fehlen im Inhaltsverzeichnis die beiden übrigen Seiten.